Stiftung für Menschenrechtsgesetze reicht Berufungsdokument in der Klage gegen das chinesische Zentralfernsehen ein

(Minghui.de) Die Anwältin Terry Marsh, leitende Direktorin der Stiftung für Menschenrechtsgesetze, reichte am 10. März 2008 beim Berufungsgericht der Vereinigten Staaten, 2. Bundesberufungsgericht, ein rechtliches Dokument ein. Darin heißt es, dass das chinesische Zentralfernsehen (CCTV), gegen das zwei Jahre zuvor eine Klage eingereicht worden war, keine Auslandsimmunität besitzen sollte.

Am 23. Januar 2006 reichten „International Judicial Association”, die amerikanische „World Human Rights Organization” und „International Human Rights Legal Project” gemeinsam eine Petition beim US-Bezirksgericht des südlichen Bezirks von New York ein und klagten CCTV der Hilfestellung, Anstiftung, Aufhetzung, Verbrechenskoordination, Anordnung und Planung sowie des Aufrufs und der Werbung zu Folter und Völkermord an Falun Gong-Praktizierenden an. Diese Programmierung wurde von der KPCh mit ihren Haupttätern Jiang Zemin, Luo Gan, Li Lanqing, Bo Xilai, Ye Xiaowen, Wang Xudong und anderen initiiert und geplant. Die Kläger sind fünf Falun Gong-Praktizierende, darunter Wang Huimin und Chen Gang.

Dieser Zivilrechtsstreit in Sachen Anklage von CCTV basiert in erster Linie auf dem „Alien Tort Claim Act” (Gesetz über die Anklage von Ausländern wegen unerlaubter Handlungen) und dem „Torture Victims Protection Act” (Gesetz zum Schutz von Folteropfern). Genau aufgrund dieser beiden Gesetze wurden der Sekretär des Parteikomitees Liu Qi aus Peking und der stellvertretende Gouverneur Xia Deren aus der Provinz Liaoning von dem amerikanischen Gericht bereits schuldig gesprochen.

Chen Gang und andere Kläger wiesen in ihrer Petition darauf hin, dass die Beklagten in der Berichterstattung ihrer Medien und TV-Sender das gleiche Verhalten an den Tag legten wie das Nazi-Deutschland im 2. Weltkrieg. Sie wenden genau die gleiche Propaganda an wie die Hutu bei dem Völkermord der Tutsi in Ruanda und bei der „ethnischen Säuberung” in Jugoslawien durch Slobodan Milosevic. Bei all diesen gewaltsamen Attacken und Metzeleien spielte verleumderische Propaganda eine wichtige Rolle, damit diese bösen Werke passieren und fortgesetzt werden konnten.

Solche Propagandatechniken werden auf der Webseite der chinesischen Anti-Kult Vereinigung (CACA), einer Webseite der Kommunistischen Partei Chinas, aufgezeigt: „Entscheide als erstes, wer der Terrorist ist, wähle dann geeignete Maßnahmen.” (Aus der Xinhua-Webseite, einem der Hauptsprachrohre der Kommunistischen Partei Chinas). CCTV beschreibt Terroristen, kriminelle Straftäter, Psychopathen und andere Kriminelle, die sind, werFalun Gong-praktiziert, wiederholt in seinen Nachrichtenberichten, Dokumentarfilmen und Interviews. Durch massiv verbreitete und emsig produzierte Lügen schürte die KPCh Hass und täuschte die Öffentlichkeit, die Polizei und das Sicherheitssystem, um Falun Gong-Praktizierende zu verhaften und zu inhaftieren. Diese Praktizierenden werden dann ohne rechtliche Grundlage verhört und gefoltert und brutalen Gehirnwäschen unterzogen, mit dem Ziel, sie zur Aufgabe ihres Glaubens zu zwingen. Oft verloren Falun Gong-Praktizierende ihr Leben, weil sie an ihrem Glauben festhielten.

Das Ausmaß der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden und der Grad der Schwere zieht sich durch die gesamte Nation und die Verfolgung von Falun Gong in jeder chinesischen Provinz wurde in den Berichten des US Außenministeriums über die Menschenrechtspraktiken bestätigt und detailliert festgehalten, besonders im Jahresbericht des US Außenministeriums über internationale Religionsfreiheit. Auch nichtstaatliche Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch haben Aufzeichnungen in Bezug auf die Verfolgung. Der Landesbericht 2006 des US Außenministeriums über die Menschenrechtspraktiken wies auf Folgendes hin: „Von den 250.000 Gefangenen in den Zwangsarbeitslagern in China sind mindestens die Hälfte Falun Gong-Praktizierende. Manfred Nowak, der UN-Sonderberichterstatter, erklärte in seinem Bericht, dass mindestens zwei Drittel der Folteropfer in den chinesischen Gefängnissen Falun Gong-Praktizierende sind.”

Anwältin Terri Marsh schrieb in ihrem rechtlichen Dokument, das am 10. März 2008 beim Berufungsgericht der Vereinigten Staaten des 2. Bundesberufungsgerichts eingereicht wurde:

„Das sorgfältige Lesen der Klage und besonders der Zeugenaussagen der Kläger bringt die Verdorbenheit der Verfolgungstaten des Beklagten, des chinesischen Zentralfernsehens, zum Vorschein, die durch die Anti Falun Gong Sendungen auf dem CCTV Kanal 4 in den Vereinigten Staaten und dem CCTV-Kanal 1 in China verübt wurden. Genau wie die Folterer, wie vom zweiten Berufungsgericht in Filartiga v. Pena Irala, 630 F.2d 876, 890 (2d Cir. 1980) als "hostis humani generis" („Feind der gesamten Menschheit”) beschrieben, befinden sich diejenigen, die solche Taten möglich machen und diejenigen, ohne die solche Taten nicht stattfinden könnten, auch außerhalb der menschlichen Gemeinschaft. Ihnen darf nicht erlaubt werden, ungestraft diese Verbrechen zu begehen.”

Dieser Fall ist beim zweiten Berufungsgericht (mittleres Gericht) im Rechtsverfahren. Außer der „China Bar Association”, die die versuchte Störung der KPCh in diesem Fall als dritte Partei repräsentiert, reagierte der Beklagte CCTV zu dieser Anklage überhaupt nicht. Das erste Gericht lehnte das Dazwischentreten der „China Bar Association” ab, urteilte jedoch fälschlicherweise, dass der Beklagte unter dem „Foreign Sovereign Immunities Act” (FSIA) Immunität besitzt. Anwältin Marsh erklärte, dass CCTV keinerlei Immunitätsrechte nach diesem Gesetz besitze. Sie glaubt, dass das Berufungsgericht ein korrektes Urteil verkünden wird, welches zugunsten der Kläger ausfällt, und dann diesen Fall zum ersten Gericht zwecks weiterer Anhörung und Beurteilung zurückgeben wird. Das lokale Gericht werde schließlich ein Urteil zu Gunsten der Kläger erlassen.

Anmerkung: Filártiga v. Peña-Irala,630 F.2d 876 (2d Cir. 1980) ist ein historischer Fall im amerikanischen und internationalen Recht. Dieser Fall schuf einen Präzedenzfall, wo amerikanisches Recht nicht-amerikanische Bürger wegen Verbrechen der Folter, die außerhalb der USA stattfanden, verurteilt. Dieser Fall weitet die amerikanische Gerichtsbarkeit bei Folterverbrechen auf einen weltweiten Anwendungsbereich aus. Er wurde im Jahr 1980 vom mehreren zweiten Berufungsgerichten in den USA verhandelt.