Wang Zhiqin und ihre Tochter Wang Chongjun aus dem Verwaltungsbezirk Chaoyang wurden zu Zwangsarbeitslager verurteilt

(Minghui.de) Wang Zhiqin und ihre Tochter Wang Chongjun, beide Falun Gong-Praktizierende aus dem Dorf Xiaohongmen Longzhuashu des Verwaltungsbezirks Chaoyang in Peking wurden am Abend des 14. April 2008 verhaftet und vor kurzem zu Zwangsarbeit verurteilt.

Am 14. April 2008 gegen 19:00 Uhr brach Yang Fengling (w) vom "Büro 610" in Longzhuashu zusammen mit über 20 Polizeibeamten der Xiaohongmen Station und Vertretern des "Büro 610" im Chaoyang Verwaltungsbezirk in Wang Zhiqins Haus ein. Sie kletterten über eine Strickleiter in ihr Haus. Die Polizeibeamten versuchten, Wang Zhiqin zu zwingen, eine Erklärung zu unterzeichnen mit der Aussage, dass sie nicht Falun Gong praktiziere. Sie versuchten auch, sie zu zwingen, ein Dokument zu unterzeichnen, das Dafa verleumdet. Die Leiterin des "Büro 610" in Longzhuashu, Yang Fengling, kommandierte mehr als 40 Leute und die Schutzmannschaft zu Wang Zhiqins Haus ab, um sie zu überwachen, als sie sich am 7. April 2008 weigerte, sich „umerziehen" zu lassen. Die ältere Wang Zhiqin wurde ständig überwacht, wann immer sie ausging, einkaufen oder zum Park ging. Während dieses Zeitraums ging Yang täglich zu ihr, um Druck auf sie auszuüben.

Wang Zhiqin kooperierte nicht mit diesen unverschämten Forderungen. Sie setzte sich hin und sendete weiterhin aufrichtige Gedanken aus. Die Polizisten machten Fotos von ihr, während sie im Lotussitz saß. Sie durchsuchten ihr Haus und fanden drei Audio-Kassetten und einige Broschüren. Sie erklärten, dass das Foto und diese Beweismaterialien als Begründung für die Verfolgung gegen sie benutzt würden und brachen in das Zimmer von Wang Chongjun ein. Frau Wang Chongjun sagte: „Was Sie tun, ist unzulässig.” Die Polizisten waren sehr verärgert und ergriffen Wang Zhiqin, die noch in der Lotusposition saß und setzten sie in ein Polizeifahrzeug und nahmen auch Wang Chongjun mit.

Am nächsten Tag, dem 15. April 2008, schickte der Polizist Zhang Weimin eine Mitteilung, dass die beiden älteren Damen im Guanzhuang Gefängnis im Verwaltungsbezirk Chaoyang seien. Sie erlaubten der Familie nicht, Kleidung zu bringen und teilten ihnen mit, dass es eine Wartezeit gäbe, bis sie die Erlaubnis bekämen, Kleidung zu bringen. Der Familie wurde auch erklärt, dass die zwei Frauen nach etwa 15 Tagen bis zu zwei Jahren die Erlaubnis bekämen, nach Hause zurückzukehren.

Vor kurzem erhielt Familie Wang schriftliche Benachrichtigungen von der ersten Abteilung, Abfertigungssektion des Tuanhe Arbeitslagers in Peking (wo Wang Chongjun inhaftiert ist), mit dem Stempel des Verwaltungsbüros und von der Abteilung 10 (wo Wang Zhiqin inhaftiert ist). Es wurde ihnen mitgeteilt, dass Wang Chongjun am 22. Mai 2008 und Wang Zhiqin am 20. Mai 2008 zu Zwangsarbeit verurteilt wurden. Gleichzeitig erhielt die Familie auch ein Schreiben: „Besuchsnachricht der Zwangsarbeitslager-Gefangenen” mit der Angabe, Wang Chongjun von 8:30 Uhr bis 10:30 Uhr und Wang Zhiqin von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr am 2. Juni 2008 besuchen zu dürfen.

Die Verhaftung dieser älteren Damen und die Verurteilung zu Zwangsarbeitslager waren erfolgt, ohne ihre Familien zu benachrichtigen.