Herr Feng Zhen aus der Stadt Wuhai wurde 8-mal festgenommen und sieben Jahre lang eingesperrt

(Minghui.de) Herr Feng Zhen, geboren im Jahr 1969, war ein Angestellter einer Arbeitsdienstfirma, die einem Bauunternehmen in der Provinz Hubei angeschlossen ist. Seit die Verfolgung von Falun Gong am 20. Juli 1999 begann, wurde er achtmal festgenommen und sieben Jahre lang eingesperrt, nur weil er sich weigerte, Falun Gong aufzugeben.

1. Acht Festnahmen

a) Am 20. Juli 1999 begaben sich ungefähr 10.000 Praktizierende zum Regierungsbüro der Provinz Hubei, um für Falun Gong zu appellieren. Am 21. Juli 1999 wurden viele Falun Gong-Praktizierende festgenommen und nach Hause geschickt. Herr Feng wurde festgenommen, als er sich auf dem Weg zum Appellbüro befand. Er wurde in einer Vorstadtschule eingesperrt und gezwungen, seinen Namen, Adresse und Arbeitsplatz anzugeben und wurde gegen 05:00 Uhr am 22. Juli freigelassen.

b) Am 23. Juli 1999, als Herr Feng von der Arbeit nach Hause kam, verhafteten ihn Qiu Haihua und mehrere Polizisten der 1. Abteilung des Polizeiamtes der Stadt Wuhai an der Eingangstür seines Heims und sperrten ihn neun Tage lang ein. Während seiner Inhaftierung wurde er verhört.

c) Ende 1999 reisten Herr Feng und seine Tochter nach Peking, um Urlaub zu machen. Qiu und andere Polizisten verhafteten ihn erneut und inhaftierten ihn 41 Tage lang im 2. Haftzentrum der Stadt Wuhai. Er wurde gezwungen, an Gehirnwäschesitzungen teilzunehmen. Nachdem er freigelassen worden war, musste er sich jeden Monat bei der lokalen Polizeistation melden. Später veröffentlichten die Zeitungen People's Daily und die Chinese Youth Daily Artikel, in denen die Leser dahingehend falsch informiert wurden, dass er „umerzogen” worden sei.

d) Ungefähr gegen 15:00 Uhr an einem Tag im Mai 2000, als Herr Feng arbeitete, kamen Qiu und mehrere Polizisten, ihn zu verhaften. Sie konfiszierten sein Mobil-Telefon und Unterlagen und verhörten ihn bis 02:00 Uhr des nächsten Tages, bevor sie ihn freiließen. Sie konfiszierten auch den Computer seines Bruders in der Stadt Xingzhou.

e) Am 13. September 2000 wurde er von Polizisten des Polizeiamtes des Shouguo Sees getäuscht, ins Polizeiamt zu kommen. Die Polizisten der Hongwei Polizeistation des Bezirks Qingshan, Stadt Wuhai brachten ihn dann fort. Sein Auto wurde konfisziert und er wurde die ganze Nacht in der Polizeistation in Handschellen gelegt. Am nächsten Tag wurde er ins Haftzentrum des Bezirks Qingshan gebracht. Einen Monat später brachte man ihn ins Gehirnwäschezentrum Wufeng der Gemeinde Qingshan. Einige Tage später konnte er fliehen, musste allerdings sein Heim verlassen, um weiterer Verfolgung zu entgehen.

f) Im Dezember 2000 wurden Herr Feng und sein Bruder in dessen Heim von Polizisten des Polizeiamtes der Stadt Wuhai und lokalen Polizisten in der Stadt Xiangfan festgenommen. Sie nahmen ihm sein Mobil-Telefon ab und brachten ihn noch am gleichen Abend in ein Gebäude der 1. Abteilung des Polizeiamtes der Stadt Wuhai. Dort wurde er ungefähr 20 Tage lang eingesperrt.

Am 10. Januar 2001 wurde er ins Zwangsarbeitslager Hejiawan der Stadt Wuhai gebracht und dort zwei Monte lang inhaftiert. Seine Familie durfte ihn nicht besuchen.

Im März 2001 wurde er offiziell festgenommen und ins 2. Haftzentrum der Stadt Wuhai gebracht. Im Juli 2001 überführte man ihn ins Qingling Haftzentrum im Bezirk Wuchang. Aufgrund seines Gesundheitszustandes wurde er, mit gefesselten Beinen, ins 3. Krankenhauses der Stadt Wuhai gebracht. Dort diagnostizierte man bei ihm Nierensteine. Am 7. August wurde er aufgrund medizinischer Strafaussetzung freigelassen.

g) Gegen 23:50 Uhr am 7. April 2002 wurde Herr Feng festgenommen, als er in einem Taxi fuhr. Anschließend brachte man ihn in das 2. Haftzentrum der Stadt Wuhai. Während er in einen Hungerstreik getreten war, wurde er brutal zwangsernährt. In diesem Haftzentrum wurden Praktizierende durch Zwangsernährung zu Tode gefoltert. Er wurde jeden Tag zu bestimmten Zeiten verhört. Die Beamten des Haftzentrums verbreiteten Gerüchte unter den anderen inhaftierten Praktizierenden, dass Herr Feng „umerzogen” worden sei, in dem Versuch, andere Praktizierende irrezuführen. Einige Monate später wurde Herr Feng dem Haftzentrum Qingling überstellt.

Im Dezember 2002 wurde er vom Gericht des Bezirks Wuchang zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Er appellierte beim Mittleren Gericht der Stadt Wuhai, aber das Gericht hielt das ursprüngliche Urteil aufrecht. Er kam dann ins Gefängnis Quanqingkou und später in das Gefängnis Fanjiatai in der Provinz Hubei.

h) Am 28. Oktober 2008 endete Herrn Fengs Haftzeit. Er erhielt am Tag zuvor seine Entlassungspapiere. Als seine Familie am Tag seiner Entlassung um 05:00 Uhr zum Gefängnistor kam, behaupteten die Gefängnisbeamten, er sei bereits gegangen. Nachdem seine Familie gegangen war, transportierten ihn Beamte des „Büro 610” in das Gehirnwäschezentrum Yangyuan des Bezirks Wuchang. Dort wurde er einen Monat lang Gehirnwäschen unterzogen.

2. Verfolgung im Gefängnis Duanqinkou

Herr Feng wurde vom 18. April 2003 bis 6. Februar 2007 im Gefängnis Duanqinkou inhaftiert

a) In der Eingangsabteilung

Alle Praktizierenden wurden in die Eingangsabteilung geschickt, nachdem sie ankamen. Sie wurden gezwungen, die Gefängnisregeln aufzusagen, Handarbeiten zu verrichten, Gefängnisuniformen zu tragen und Truppenübungen auszuführen. Praktizierende mussten jeden Tag von 05:00 Uhr an arbeiten, und es wurde ihnen nicht erlaubt zu schlafen bis sie ihre Quoten erfüllt hatten. Sie wurden auch gezwungen, Fernsehprogramme, die Falun Gong verleumden, anzuschauen und danach ihre Gedanken zu berichten. Wenn irgendwelche Praktizierenden mit anderen über Falun Gong sprachen, wurden sie bestraft, indem sie Laufdrills oder wiederholte Male Militärmärsche absolvieren mussten. Die Baumwollschuhe von Herrn Feng waren in vier oder fünf Tagen abgetragen.

Herr Feng weigerte sich, die Gefängnisuniform zu tragen, Zwangsarbeit zu leisten oder die Gefängnisregeln aufzusagen, da er keine kriminellen Taten begangen hatte. Am 20. April 2003 wurde er acht Tage lang mit Einzelhaft bestraft. Zwei Häftlinge wurden beauftragt ihn zu überwachen und zu foltern. Während er in der Einzelhaftzelle war, bekam er nur zwei Mahlzeiten am Tag. Er war den ganzen Tag mit einer Hand in Handschellen an das Bett gefesselt.

b) In der 4. Abteilung

Deng Mao war Leiter der 4. Abteilung und Nian Jinwen war der Politikleiter. Nian war verantwortlich für die Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden.

Am 28. Oktober 2003 wurde Herr Feng Zhen in die 4. Abteilung gebracht, in einer Einzelhaftzelle inhaftiert und von zwei Häftlingen überwacht. Es wurde ihm nicht erlaubt, herauszugehen oder irgendjemanden zu kontaktieren. Er wurde dort sechs Monate lang eingesperrt.

Im März 2004 bekam der Häftling, der beauftragt wurde ihn zu überwachen, nicht das was ihm versprochen worden war, da Herr Feng sich weigerte, Falun Gong aufzugeben. Er war daraufhin derart wütend, dass er Herrn Feng schlug und dessen Nase stark blutete. Seine Kleidung war mit Blut durchtränkt und der Boden befleckt. Danach hatte er große Schmerzen, die noch einige Monate anhielten. Die Gefängnisbeamten ließen ihn weder untersuchen noch behandeln. Nian nahm diesen Häftling auch noch in Schutz. Als ihn Herrn Fengs Familie besuchte, erzählte er ihnen von den Schlägen und bat sie, den Vorfall der Staatsanwaltschaft zu melden. Später kamen Beamte der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis und befragten Herrn Feng. Nian wurde jedoch nicht bestraft, stattdessen nahm er Rache an Herrn Feng. Die Mutter und Frau von Herrn Feng durften ihn danach ein ganzes Jahr lang nicht besuchen.

Am 10. März 2006 hielten die Beamten der 4. Abteilung eine „Falun Gong kritisiere” Versammlung ab. Als Herr Feng und Herr Zhou Jiangang aufstanden, um zu protestieren, wurden ihre Hände hinter ihrem Rücken in Handschellen gelegt und man brachte sie zum Team für „Schwerste Strafe”. Sie wurden von vier Beamten gleichzeitig geschlagen. Nachdem Herr Zhou einige Stunden in einem separaten Raum geschlagen worden war, sah ihn Herr Feng herauskommen. Herr Zhou war mit 30 Pfund schweren Fesseln verkettet und sein Gesicht bis zur Unkenntlichkeit angeschwollen. Herr Feng wurde gezwungen, über 15 Tage lang jederzeit Fesseln zu tragen, einschließlich beim Verrichten von Zwangsarbeit.

3. Verfolgung im Gefängnis Fanjiatai

Am 7. Februar 2007 wurden zehn Praktizierende im Gefängnis Fanjiatai inhaftiert, nur weil sie sich weigerten, Falun Gong aufzugeben. Es waren: Herr Fu Lulin, Herr Shi Lei, Herr Hu Zhigang, Herr Liu Yongsheng, Herr Feng Zhen, Herr Du Huachu, Herr Cao Zhengguo, Herr Li Ming, Herr Xu Jianjun und Herr Wang Yuchao.

Nachdem sie angekommen waren, nahmen ihnen die Gefängnisbeamten ihre persönlichen Sachen ab, einschließlich Papier, Kugelschreiber und Bücher. Sie wurden gezwungen, „melden” zu sagen, wenn sie in die Büros eintraten, und wenn sie sich weigerten, die Gefängnisuniformen zu tragen, durften sie keinen Besuch ihrer Familien empfangen. Einige Praktizierende durften mehrere Monate lang keinen Besuch ihrer Familien haben. Sie versuchten zudem, Praktizierende zu zwingen, ihre Köpfe zu rasieren, so wie bei den anderen Häftlingen, aber die Praktizierenden weigerten sich zu kooperieren. Nach lang anhaltendem Widerstand gaben die Gefängnisbeamten ihre Bemühungen endlich auf.

Als Herr Feng im Gefängnis ankam, durfte ihn seine Familie nicht sehen und sie schrieben es ihm. Er stritt mit den Gefängnisbeamten und sie stimmten letztendlich zu, sie sehen zu dürfen. Sie stimmten auch zu, dass jeder Praktizierende einmal im Monat zu Hause anrufen konnte, aber sie mussten „melden” sagen, um ins Büro einzutreten, bevor sie anrufen durften. Es wurde versucht, die Dinge noch schwieriger zu gestalten, damit Praktizierende ihre aufrichtigen Taten nicht bestehen konnten.

Praktizierende kooperierten bei den Gehirnwäschesitzungen nicht und keiner von ihnen wurde „umerzogen”. Einmal wurden die Haare der Praktizierenden sehr kurz geschnitten und sie sahen wie Häftlinge aus. Als daraufhin Praktizierende protestierten, stellte Xiao Tianbo, der Leiter der 4. Abteilung, die ganze Abteilung unter strenge Kontrolle. Die anderen Häftlinge wurden dann ebenfalls in ihren Zellen eingesperrt, was ihre Wut gegen die Praktizierenden anstachelte. Da die Gefängnisbeamten versprachen, die Haftstrafen der Häftlinge zu reduzieren, wenn sie Praktizierende überwachten und folterten, arbeiteten diese Häftlinge stark darauf hin und versuchten, alle Praktizierenden zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben.

Während der Olympischen Spiele 2008 in Peking strafften die Gefängnisbeamten ihre Kontrolle über Praktizierende. Keiner ihrer Briefe wurde verschickt und bei Familienbesuchen durfte nichts von zu Hause mitgebracht werden. All ihre Kleidung, außer der Gefängnisuniform wurde ihnen weggenommen. Als Herr Feng sich weigerte, die Uniform zu tragen, wurde er von zwei Häftlingen geschlagen, die ihn überwacht hatten. Seine Augen waren geschwollen. Jedoch lenkten die Gefängniswärter keinerlei Aufmerksamkeit auf diese Sache. Seit dieser Zeit weigerte sich Herr Feng zu kooperieren und forderte, dass die Aufhetzer und Täter bestraft werden. Die beiden Häftlinge hatten Angst bestraft zu werden und entschuldigten sich deshalb in einer Versammlung öffentlich bei Herrn Feng. Dieses Resultat behinderte die Häftlinge, die Praktizierende verfolgten, sehr.

Unter der Kontrolle und dem Arrangement des „Büro 610”, kooperierten Gefängnisbeamte und die lokale Polizei miteinander, um die Praktizierenden in Gehirnwäschezentren zu bringen, nachdem ihre Gefängnisstrafen vorüber waren. Am 28. Oktober 2008, dem Tag an dem Herr Feng Zeng entlassen werden sollte, wurde er in das Gehirnwäschezentrum Yangyuan gebracht und weiterhin misshandelt.