Die Polizei foltert zwei Praktizierende koreanischer Herkunft

(Minghui.de) Der Praktizierende Herr Jin Minghao, 40 Jahre alt, von koreanischer Herkunft, besuchte am Morgen des 15. September 2009 mit seinem 5-jährigen Sohn Herrn Piao Guangzhu, 42 Jahre alt, in der Stadt Yanji. Er wurde von nationalen Sicherheitspolizisten aus Yanji festgenommen, deren Abteilung sich im selben Gebäude befindet wie die Wohnung von Herrn Piao. Die Polizisten schlugen Herrn Jin im Beisein seines Sohnes, der während des Übergriffes die ganze Zeit schrie.

Als die zwei Praktizierenden von den Polizisten zum Polizeiauto gebracht wurden, sahen Zeugen, dass Herr Jin fortwährend geschlagen wurde und Herr Piao mehrere Blutergüsse im Gesicht hatte.

Am Mittag desselben Tages brachten drei Polizeibeamte das 5-jährige Kind nach Hause zurück und nahmen seine Mutter, Frau Zheng Yingyue, fest. Es heißt, die Polizei habe einen Computer und drei Laptops aus ihrer Wohnung beschlagnahmt.

Laut Insiderinformationen wurden Herr Jin und Herr Piao zu einem geheim gehaltenen Ort der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden zum Verhör gebracht. Die Stadtpolizeiabteilung Yanji organisierte eine spezielle Arbeitsgruppe und entwickelte einen Plan, Praktizierende durch Folter zu verhören. So wurden über 20 Teams von je zwei Personen gebildet, die an zwei aufeinander folgenden Tagen und Nächten Praktizierende folterten und verhörten.

Es heißt, dass Herr Jin und Herr Piao brutal gefoltert wurden und kaum wieder zu erkennen waren. Sie wurden ausgezogen und geschlagen und verloren oft die Besinnung. Die Foltermethoden, die die Polizei anwandte, waren äußerst brutal und die Schreie aufgrund der Folter durchdringend. Herr Jin ist derzeit kaum imstande zu atmen.

Frau Zheng wurde freigelassen. Herrn Jins Mutter war zuvor vor Sorge und Kummer mehrmals in Ohnmacht gefallen. Der 5-jährige Junge weint häufig und möchte seinen Vater wieder bei sich haben.

Herr Jin wurde bereits einige Male verfolgt. Einmal war er für zwei Jahre in der Stadt Jiutai im Arbeitslager Yinmahe inhaftiert. Weil er sich weigerte, seinen Glauben an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht aufzugeben, hatten Beamte seine Haftzeit um acht Monate verlängert. Nach seiner Entlassung im Juni 2003 sah er sich gezwungen, seinem Zuhause fernzubleiben.