Die Vereinten Nationen bringen ihre tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die KPCh die Justiz in China beeinflusst (Fotos)

(Minghui.de) Das chinesische kommunistische Regime beeinflusst nach wie vor die Unabhängigkeit der Justiz, indem es sich in Rechtsklagen einmischt, die gegen die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) für deren Verfolgung von Falun Gong angestrengt werden. Als die Strafanzeigen den Vereinten Nationen vorgelegt wurden, brachten diese ihre tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck. Mehrere UN-Sonderberichterstatter haben maßgebliche Klagen und Anzeigen bezüglich der Beeinflussung der Justiz durch die KPCh angesprochen und die KPCh gemeinsam zur Rede gestellt.

Am 7. und 10. November 2008 hat sich das UN-Komitee gegen Folter auf seinem 844. bzw. 846. Treffen Chinas Bericht über dessen Einhaltung der UN-Antifolterkonvention angesehen. Am 21. November 2008 gab das UN-Komitee gegen Folter seine abschließenden Bemerkungen zu diesem Bericht heraus, in denen es heißt: „Die Staatspartei (KPCh) sollte jedwede Rechtsklauseln, die die Unabhängigkeit von Rechtsanwälten unterminieren, aufheben und sie sollte mit dem Ziel der entsprechenden Strafverfolgung sämtliche Angriffe auf Anwälte und Kläger untersuchen. (...) Die Staatspartei sollte sofort handeln und Einschüchterungsaktionen sowie andere Arten, die die unabhängige Arbeit von Anwälten behindern, untersuchen.” Der herausgegebene Bericht wurde allen Staatsparteien der Antifolterkonvention vorgelegt.

Manfred Nowak, der UN-Sonderberichterstatter für Folter, betont in seinem Bericht, der der UN-Menschenrechtskommission (UNCHR) am 10. März 2006 vorgelegt wurde: „Obgleich durch die chinesische Gesetzgebung die Einsicht in die Arbeit eines Anwaltes gewährleistet ist, ist diese Schutzmaßnahme streng eingeschränkt.” In seinem Bericht vergleicht er Chinas Strafrecht mit dem „Schwert des Damokles”. Er sagte: „Dieses Damoklesschwert kann bekanntermaßen dazu heraufbeschworen werden, zu schikanieren, zu bedrohen und Anwälte zu bestrafen.”

„Letztendlich erscheinen Zeugen selten vor Gericht und im Allgemeinen werden ihre Aussagen von der Staatsanwaltschaft verlesen. Dem Angeklagten wird die Gelegenheit genommen, sie gemäß der CPL Revision von 1996 ins Kreuzverhör zu nehmen.» Herr Nowak weist in seinem Bericht auf die Situation der Gerichte in China hin: „Das Beweisrecht ist elementar, doch ungesetzlich erlangtes Beweismaterial wird in der Praxis oftmals zugelassen.” (Englisch; www.falunhr.org/reports/UNCHR/E-CN.4-2006-6-Add.6/(2006)NowakChinaMission_CH.pdf)

Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh im Jahre 1999 sind viele Rechtsanwälte für die Verteidigung von Falun Gong-Praktizierenden bedroht und belästigt worden.

Im August 2004 wurde den Vereinten Nationen der Fall des Rechtsanwaltes Wei Jun vorgelegt. Herr Wei Jun, ein Anwalt aus der Baicheng Anwaltskanzlei, hatte im April 2003 die Falun Dafa-Praktizierende Liang Changying vor dem Zweiten Strafgericht des Bezirks Youjiang verteidigt. Am Nachmittag desselben Tages waren Herrn Weis Privattelefon, sein Mobiltelefon sowie sein Bürotelefon abgehört worden. Ein paar Tage später hatte die Polizei die Justizbehörde aufgesucht und darum gebeten, Herrn Wei die Anwaltslizenz zu entziehen und ihn außerdem zu drei Jahren Umerziehung durch Zwangsarbeit zu verurteilen.

Nachdem man diesen Fall den Vereinten Nationen vorgelegt hatte, wurde ihm viel Beachtung geschenkt. Leandro Despouy, Sonderberichterstatter für Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, stellte das chinesische kommunistische Regime am 27. August 2004 zu diesem Fall direkt zur Rede. Die Ermittlung wurde in seinem Jahresbericht 2005 an die UN-Menschenrechtskommission dokumentiert.

In dem Bericht heißt es: „Am 15. Oktober 2004 versendeten der Sonderberichterstatter, der Sonderberichterstatter für Folter, der Sonderberichterstatter für Förderung und Schutz des Rechts auf Meinungs- und Redefreiheit, der Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, der Sonderberichterstatter für das Recht jedes Menschen auf Genuss des höchsten erreichbaren Standards von körperlicher und geistiger Gesundheit, der Sonderberichterstatter für außergerichtliche, summarische oder willkürliche Urteilsvollstreckungen sowie der Sonderberichterstatter für Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen einen gemeinsamen dringenden Appell, um ihre Besorgnis über die Berichte der systematischen Unterdrückung von Falun Gong zum Ausdruck zu bringen.”

In dem Bericht heißt es weiter: „Den erhaltenen Informationen zufolge sind die Verfolgten zu Unrecht vor Gericht gestellt und viele von ihnen zu langfristigen Haftstrafen verurteilt worden. Diesbezüglich heißt es, dass das Oberste Volksgericht am 5. November 1999 eine Mitteilung herausgab, in der es alle lokalen Gerichte instruiert, ihre „politische Pflicht» zu tun, indem sie diejenigen, die des „Verbrechens häretischer Organisationen» beschuldigt werden, „insbesondere Falun Gong», vor Gericht bringen und „streng» bestrafen, und diese Fälle als „unter der Leitung der Partei-Komitees stehend” zu behandeln.”


Leandro Despouy, Sonderberichterstatter für Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten (2. von links), berichtet 2005 auf der Menschenrechtskonferenz in Genf; Vertreter von Falun Gong wohnen der Konferenz bei und treffen die zuständigen Sonderberichterstatter (von FGHRWG)


Die oben genannten sieben UN-Sonderberichterstatter untersuchten gemeinsam den Eingriff der KPCh in die Unabhängigkeit der Justiz und konzentrierten sich dabei auf die Verfolgung von Falun Gong.

Die UN-Sonderberichterstatter untersuchen die Angelegenheit der Unabhängigkeit der Justiz in China auch weiterhin. Nach einem Besuch in China im Jahr 2004 betonte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftung in ihrem Bericht an die UN-Menschenrechtskommission: „Gemäß Artikel 306 des (chinesischen) Strafrechts macht sich ein Verteidiger oder Prozessbeauftragter, der Beweise zerstört oder erfindet, oder einen Zeugen zwingt oder anstiftet, seine Aussage zu ändern oder Meineid zu begehen, strafbar und kann bis zu sieben Jahren Haft verurteilt werden. Es scheint so, dass diese Bestimmungen gelegentlich dazu benutzt worden sind, Anwälte, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, um ihre Klienten vor Gericht zu verteidigen, zu bedrohen, zu belästigen oder zu bestrafen.” (Chinesisch; http://www.falunhr.org/reports/UNCHR/E-CN.4-2005-6-Add.4/(2004)ADChinaMissionReport_CH.pdf)

Da immer mehr Menschenrechtsorganisationen fortwährend die Beeinflussung der Justiz durch die KPCh aufdecken, gibt es vonseiten der internationalen Gemeinschaft immer mehr Reaktionen darauf. Nach einem Besuch in China sagte Herr Nowak auf der Pressekonferenz in Peking am 2. Dezember 2005, dass das, was er bei seinem Besuch in China zutiefst verspürt hätte, „Chinas weit verbreitete Anwendung von Folter” sei. Auch brachte er Chinas Justizproblem aufs Tapet.

Nach der Pressekonferenz veröffentlichten viele Medien in Peking die Untersuchungsergebnisse rasch in verschiedenen Sprachen. Indes druckten auch verschiedensprachige Zeitungen in den Großstädten weltweit den Bericht ab.

Radio- und Fernsehsender in vielen Ländern strahlten die Rede von Herrn Nowak aus und zeigten Fotos von Folterungen sowie von chinesischen Arbeitslagern. Das Problem der Beeinflussung der Justiz durch die KPCh ist deshalb weiträumig bekannt.


Manfred Nowak, UN-Sonderberichterstatter für Folter (von FGHRWG)


Es heißt, dass Behörden in anderen Ländern, beeinflusst durch die Verfolgungspolitik der KPCh, Anwälte, die Falun Gong-Praktizierende vertreten, bedroht haben sollen. So wurde beispielsweise im Jahresbericht 2008 des Sonderberichterstatters für Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten über den Fall des Anwalts Ravi berichtet. Am 19. September 2006 war Herr Ravi von der Polizei in einem Restaurant verhaftet worden. Zu der Zeit hatte Herr Ravi 11 Falun Gong-Praktizierende vertreten und in vier verschiedenen Fällen als Verteidiger fungiert. Betreffend Herrn Ravi versendeten der Sonderberichterstatter gemeinsam mit dem vorsitzenden Berichterstatter der Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftung und dem Sondervertreter des Generalsekretärs am 27. Oktober 2006 einen gemeinsamen dringenden Appell bezüglich der Situation von Menschenrechtsverteidigern.

Laut internationalen Abkommen haben Staatsparteien auf den Aufruf von UN-Sonderberichterstattern hin zu reagieren. Die Regierung Singapurs antwortete auf den dringenden Aufruf, dass Herr Ravi für „ungebührliches Benehmen in der Öffentlichkeit” und „Barfüßigkeit in der Öffentlichkeit” von der Polizei verhaftet worden wäre. Später wurde Herr Ravi wieder freigelassen. (Für Einzelheiten zu diesem Fall verweisen wir auf den Jahresbericht 2008 des Sonderberichterstatters für Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten; auf Englisch: http://www.falunhr.org/reports/UN2008/Lawyer-08.pdf)