Frau Zhang Lirong fälschlicherweise belastet und vor Gericht gestellt; ihre Familie aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen

(Minghui.de) Am 15. Oktober 2009 eröffnete das Bezirksgericht Tiexi der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning, eine Gerichtsverhandlung gegen die Falun Gong-Praktizierende Zhang Lirong. Das Gerichtsverfahren basierte auf einer falschen Anklage, die gemeinsam von Beamten des lokalen „Büro 610” und der Staatssicherheit des Bezirkes Tiexi erfunden worden war.

Das Gericht hatte die Familienangehörigen von Zhang Lirong nicht über das Gerichtsverfahren informiert. Am Tag der Gerichtsverhandlung waren sehr viele Polizisten anwesend, als wenn etwas Gefährliches passieren könnte. Die Straße wurde durch Polizeibeamte streng überwacht. Sie machten Fotos von jeder Person, die vorbei ging. Beamte des Gerichts verhinderten erfolgreich die Teilnahme von Zhang Lirongs Familie am Gerichtsverfahren. Auch einem ihrer Anwälte wurde das Betreten des Gerichts untersagt. Die verantwortlichen Beamten dieses Prozesses waren Li Yunfei (w), die Verwaltungschefin des Gerichts, und der Richter Chen Yan.


Am 16. Oktober trafen die Familienangehörigen von Zhang Linrong früh am Gericht ein. Als sie das Gerichtsgebäude betreten wollten, hielt sie ein Polizeibeamter zurück und sagte ihnen, dass es nur Zhang Lirongs Mutter und Schwester erlaubt sei, das Gericht zu betreten. Dann aber verboten sie auch diesen beiden die Teilnahme mit der Ausrede, dass sie nicht die richtigen Ausweise zur Identifizierung dabei hätten. Zhang Lirongs Schwester nahm ein Taxi, fuhr nach Hause und kam mit den erforderlichen Ausweisen zurück, um dem Prozess beizuwohnen. Die Polizisten sagten ihr dieses Mal jedoch, dass sie nicht mit ihrer Tasche den Gerichtssaal betreten dürfe. So gab sie ihre Tasche ihren Verwandten und versuchte erneut, das Gericht zu betreten. Wiederum weigerten sich die Polizeibeamten und erklärten: „Das Gerichtsverfahren hat vor einer Minute begonnen, wir können jetzt niemanden mehr hereinlassen." Auf diese Weise wurde allen Familienangehörigen von Zhang Lirong die Teilnahme am Gerichtsverfahren verweigert. Gleichzeitig erhielten auch ihre Anwälten keine Erlaubnis, am Prozess teilzunehmen.

Ein anderer Anwalt übernahm für Zhang Lirong die Verteidigung. Er sagte, dass es im Einklang mit dem Gesetz stehe, an Falun Gong zu glauben oder den Menschen die wahren Begebenheiten über die Verfolgung von Falun Gong zu erklären. Er forderte, dass das Gericht Zhang Lirong sofort frei spreche. In dem so genannten öffentlichen Prozess waren alle Anwesende Polizeibeamte der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh). Der Prozess begann um 9:00 Uhr und endete um etwa 11:00 Uhr, ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde.

Frau Zhang, 40 Jahre alt, lebt in der Stadt Shenyang, der Provinz Liaoning und ist als gutmütiger Mensch bekannt. Vor 13 Jahren begann sie mit dem Praktizieren von Falun Gong. Danach verschwanden ihre Krankheiten wie Magen- und Kopfschmerzen und sie wurde toleranter und gutmütiger. Sie half großzügig ihren Freunden ohne Gegenleistung. Nachdem die KPCh mit der Verfolgung von Falun Gong begonnen hatte, wurde sie zweimal für insgesamt 5 Jahre zu Zwangsarbeit verurteilt. Einmal internierte man sie im Longshan Arbeitslager und ein weiteres Mal im Masanjia Arbeitslager der Stadt Shenyang.

Am 13. Juli 2007 wurde Zhang Lirong durch Polizeibeamte der Arbeiter-Polizeistation des Polizeidezernats des Bezirkes Tiexi und der Staatssicherheit unter dem Vorwurf festgenommen, sie hätte Falun Gong bekannt gemacht. Ihre Wohnung wurde durchsucht. Aufgrund der Verhaftung musste sie ihre betagten Eltern und ihr kleines Kind ohne Pflege zurück lassen. Ihre Mutter und Schwester waren so schockiert, dass sie krank und bettlägerig wurden. Ihre 70-jährige Schwiegermutter ging mehrmals zur Staatssicherheit, der Staatsanwaltschaft und dem Bezirksgericht Tiexi, wurde jedoch jedes Mal ohne Informationen über ihre Schwiegertochter abgewiesen.

Nach neuesten Informationen setzte das Bezirksgericht Tiexi nach der Verhandlung am 16. Oktober 2009 einen zweiten Verhandlungstermin Ende Oktober fest. Hiermit bitten wir die Menschen um Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit.