Amtsgericht Shouguang versucht, Rechtsanwälte an der Verteidigung von Falun Gong-Praktizierenden zu hindern

(Minghui.de) Der Mittlere Gerichtshof der Provinz Shandong, Stadt Weifang und das Amtsgericht Shouguang haben wieder falsche Anschuldigungen gegen Falun Gong-Praktizierenden fingiert. Neun Praktizierende aus der Stadt Shouguang sind bereits ohne rechtliche Grundlage ein Jahr in Haft, und alle ihre Rechtsbehelfe wurden von dem Mittleren Gerichtshof der Stadt Weifang abgewiesen, somit bleibt das ursprüngliche Urteil des Amtsgericht Shouguang bestehen und ein Berufungsverfahren wird hinausgezögert. Herr Zhang Zhaoyu wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt, Herr Sei Huifu zu 12 Jahren, Frau Zhao Suyan zu 11 Jahren, Frau Zhao Suhong zu 10 Jahren, Frau Han Lianfeng zu 10 Jahren, Frau Yang Ruiying zu 8 Jahren, Herr Ding Hong zu 6 Jahren, Herr You Yunsheng zu 6 Jahren und Frau Li Suzhen zu 4 Jahren. Diese neun Praktizierende werden nun teils im Jinan Frauengefängnis und im Provinzgefängnis Shandong festgehalten.

Der gesamte Prozess, von Festnahme, Verhaftung bis zur Verurteilung wurde komplett von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte manipuliert. Diese drei Stellen arbeiteten in Absprache. Das Gericht teilte den Familien der Praktizierenden nicht einmal den Verhandlungstermin mit. Die Familien bekamen in der ganzen Zeit keinerlei Information über das Geschehen.

Am 21. April 2009 engagierten die Familien der Falun Gong-Praktizierenden Frau You Huifu, Frau Zhao Suyan, und Frau Zhao Suhong die Menschenrechtsanwälte Herrn Li Chunfu, Frau Xie Yanyi und Herrn Jin Guanghong. In ihren Reden vor Gericht wollten die drei Juristen planmäßig auf nicht schuldig für die drei Praktizierenden plädieren.

Am Nachmittag des 21. April gingen die drei Juristen erstmals zum Amtsgericht Shouguang. Entsprechend dem Verfahrensablauf des chinesischen Rechtssystems, müssen die Anwälte zwingend Einsicht in die Gerichtsakten nehmen, aufgrund dessen sie dann basierend auf der ursprünglichen Entscheidung, ihre Verteidigung aufbauen dürfen. Allerdings war an diesem Tag laut Gerichtspersonal der zuständige Richter nicht zugegen, sodass ihnen die Einsichtnahme in die Akten verweigert wurde. Daraufhin gingen die drei Anwälte am nächsten Tag wieder zum Gericht. Dieses Mal war das Gericht vorbereitet, viele Polizisten waren vor dem Eingang postiert. Den Anwälten wurde gesagt, dass sie erst durch eine Sicherheitskontrolle gehen müssen. Damit versuchten sie im Grunde nur die Juristen zu hindern, die Richter anzutreffen. Die Anwälte zeigten ein Dokument vom Justizministerium vor und erklärten, dass nach den offiziellen Regeln Anwälte, wenn sie ein Mandat haben, nicht verpflichtet sind, durch die Sicherheitskontrolle zu gehen. Darauf bekamen sie von einem Bediensteten zur Antwort: "Das ist die Regel dieses Gerichts und sie haben sie zu befolgen." Daraufhin verlangten die Anwälte einen höheren Beamten des Gerichts zu sprechen. Aber laut Personal war keine zuständige Person anwesend. Mehrere Stunden über verhandelten die drei Anwälte mit dem Personal, ihnen die notwendigen Einblicke in die Gerichtsakten ihrer Mandanten zu gewähren, damit das Plädoyer vorschriftsmäßig erstellt werden kann. Am Ende wurde ihnen noch immer der Zutritt zu Gericht verweigert.

Am 23. April gingen die Anwälte abermals zum Amtsgericht Shouguang. Dieses Mal wurde ihnen der Eintritt auf die gleiche Weise verweigert. Somit blieb ihnen keine andere Wahl, als beim Mittleren Gerichtshof der Stadt Weifang vorzubringen, dass der zuständige Richter nie anwesend gewesen sei und sie somit an der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens behindert wurden.

Am Nachmittag des 23. April beschlossen die drei Juristen, zu ihren Mandanten in die Gefängnisse zu gehen. Rechtsanwalt Li Chunfu ging zum Jinan Stadtgefängnis und verlangte Frau Zhao Suyan und Frau Zhao Suhong zu sehen. Nach wiederholtem Nachfragen und Fordern, war die Polizistin im Empfangsraum fast bereit, ihnen das Treffen zu erlauben, aber dann hatte sie doch zu viel Angst, eine Entscheidung zu treffen. Sie sagte schließlich, sie müsse erst einen Beamten der höheren Ebene sprechen, der die Entscheidung zu treffen hätte. Als Herr Li wieder zum Jinan Stadtgefängnis ging, sagte ihm ein Polizist, dass sie einem Treffen nicht zustimmen können, weil eine Anweisung besagt, dass egal wer einen inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden sehen wolle, eine Genehmigung von einer höheren Repräsentanz vorweisen muss.

Die beiden anderen Anwälte von Frau Xie Yanyi und Herrn Jin Guanghong gingen zum Bezirksgefängnis Shandong. Dort baten sie ihren Klienten, Herrn You Huifu, sehen zu können. Die Gefängnispolizisten verweigerten ihnen jedoch mit der gleichen Begründung einen Besuch, weil sie das vorgegebene Verfahren nicht ordnungsgemäß durchlaufen hätten.

Die drei Anwälte schickten mehrere Beschwerdebriefe über die gezielte Behinderung durch das Gericht, den zuständigen Richter anzutreffen, an die Aufsichtsbehörde des Shandong Bezirksauschuss, die Oberste Provinzvolksstaatsanwaltschaft und das Justizministerium der Provinz, etc., aber bisher erhielten sie keinerlei Stellungnahme.

Zuständiger Richter im Amtsgericht Shouguang: Dong Fengli (86-536-5197 532)
In Verbindung stehende Beamte: Zhang Lihua (86-536-5228 406), Zhang Tongwen (86-536-5197 566)