Provinz Shandong: Falun Gong-Praktizierende Wang Meiying zu Tode gefoltert

(Minghui.de) Am 23. März 2009 wurde Frau Wang Meiying, Rentnerin des Rundfunkbüros im Bezirk Chiping in der Provinz Shandong, zu Tode gefoltert.

Beamte der Polizeistation des Gebietes Zhenxing haben Frau Wang verhaftet. Sie wurde zwei Tage im Internierungslager des Bezirks Chiping festgehalten und dann heimlich ins Jinan Frauenzwangsarbeitslager (Frauenzwangsarbeitslager Nr. 1 in der Provinz Shandong) gebracht, ohne dass man ihre Familie informierte.

Frau Wangs Heimat ist das Dorf Hongbuzhao in der Stadt Dulangkou, Bezirk Chiping in der Provinz Shandong. Ihr Ehemann Ci Chengshui ist der stellvertretende Kommissar der Chiping Finanzbehörde. Sie haben zwei Kinder, der Sohn hat in der Universität graduiert und die jüngere Tochter besucht die Hochschule.

Frau Wang trat aus Protest gegen die Verfolgung in einen Hungerstreik. Die Aufseher des Arbeitslagers folterten sie unmenschlich mit brutalen Methoden wie: für lange Zeit auf einem kleinen Hocker sitzen und vor einer Wand stehen. Darüber hinaus wurde sie dreimal grausam zwangsernährt. Der Schlauch, mit dem dies geschah, wurde ihr gewaltsam eingeführt und beschädigte mehrmals ihre rechte Lunge. Aufgrund der Verletzung stellte die Lunge ihre Funktion ein.

Am 22. März 2009 bekam sie 39° C Fieber. Sie war ausgemergelt und erlitt unmenschliche Qualen. Die Aufseher brachten sie zur Notfallbehandlung ins Polizeihospital der Stadt Jinan. Am 23. März um 13.00 Uhr nachmittags wurde der Polizist Ma Ruijin der inneren Sicherheitsbrigade in Chiping beauftragt, die Familie zu benachrichtigen.

Ma Ruijin erzählte der Familie sarkastisch: „Sie stirbt sowieso, es ist Ihre Sache, ob Sie sie sehen wollen.” Worauf Frau Wangs Ehemann wütend antwortete: „Sie war gesund, als sie zu Ihnen kam. Wenn es irgend etwas Unrechtes gibt, werden wir sie mit nach Hause nehmen, um für sie zu sorgen.”

An diesem Tag eilte die ganze Familie nach Jinan. Frau Wang war immer noch bei klarem Bewusstsein und erzählte ihrem Ehemann von der Folter. Der Arzt gab ihm die Röntgenaufnahme und erklärte, dass der rechte Lungenflügel seine Funktion bereits eingestellt habe.

Zu dieser Zeit erklärten zwei Krankenschwestern, Angestellte des Arbeitslagers, dass Frau Wang nicht in dem Zustand war, zum Arbeitslager zurückgebracht zu werden. Die Beamten weigerten sich, sie ungeachtet ihres Zustandes frei zu lassen. Sie wollten sich der Verantwortung für ihre bösartigen Taten entziehen, deshalb sagten sie, dass sie nicht entlassen werden könne.

Als die Familie nach Hause zurückgekehrt war, erfuhren sie durch einen Anruf des Krankenhauspersonals, dass das Leben von Frau Wang nur noch an einem seidenen Faden hängen würde. Sie fuhren wieder schnell ins Krankenhaus, aber Frau Wang war schon gestorben und zum Leichenschauhaus gebracht worden.

Weder das Frauenzwangsarbeitslager in Jinan, noch die öffentliche Sicherheitsbehörde in Chiping übernahmen die Verantwortung für Frau Wangs Tod.