Die jüngste Anordnung der Pekinger Justiz

(Minghui.de) Ein kürzlich erfolgter ausländischer Bericht enthüllte den Inhalt von vertraulichen Regierungsakten der Städte Qingdao und Shenyang in China. Der Bericht legt dar, dass die besagten Städte mit der chinesischen Zentralregierung sowie den Provinz- und Stadtkommissionen zusammenarbeiten würden, um die Unterdrückung von Falun Gong zu verstärken. Ein anderer vertraulicher Bericht des „Büro 610” des Bezirks Tiexi der Stadt Shenyang enthüllte die jüngste Anordnung der Pekinger Justiz, welche lautet: „Niemals Freisprüche erlassen (in Falun Gong-Fällen).” Der Einblick in diese vertraulichen Akten hat gezeigt, dass Peking weiterhin die Rechtsgrundsätze ignoriert, um Falun Gong verfolgen zu können.

Die Rechtfertigung Pekings für die Unterdrückung von Falun Gong unter der Verwendung von politischen Mitteln ist nicht legitim. Die Verfolgung setzt sich über die bestehenden chinesischen Gesetze hinweg; in der internationalen Gemeinschaft ist sie inakzeptabel. Der Menschenrechtsaktivist Jerome A. Cohen des US-Rats für Auslandsbeziehungen kommentierte kürzlich in einem Interview, dass Pekings Verfolgung von Falun Gong „lächerlich” sei.

Immer mehr Menschenrechtsanwälte in China wagen es, für den Schutz der bestehenden Gesetze einzutreten und gegen Peking anzugehen. Diese Anwälte verteidigen Falun Gong-Praktizierende, die rechtswidrig verhaftet und eingesperrt wurden, und helfen ihnen mit Gesuchen auf Freispruch. Laut den Anwälten sei Falun Gong gemäß der chinesischen Verfassung legal - die Verfolgung hingegen sei gesetzwidrig. Im Februar 2009 veröffentlichte Li Subin, Anwalt und stellvertretender Direktor der Yitong Anwaltskanzlei in Peking, den Artikel „Praktizierende des Falun Gong sind gemäß der Verfassung nicht schuldig”. In dem Artikel heißt es: „Alle Bekanntmachungen der Gerichte und 'Staatsanwaltschaften', in denen Falun Gong als eine Sekte bezeichnet und gefordert wird, dass die Praktizierenden bestraft werden sollen, stehen in Opposition zu den bestehenden Gesetzen und sind daher gesetzwidrig. Sie sollten unverzüglich zurückgenommen werden.”

Die jüngste Anordnung der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) an das Justizsystem enthüllt ihre unverfrorene Einmischung in die Justiz. Um eine Tat als Verbrechen bezeichnen zu können, gibt es rechtlich gesehen vier notwendige Elemente: das Subjekt, das subjektive Moment, das Objekt und das objektive Moment (1). Fehlt eines dieser vier Elemente, dann ist es kein Verbrechen. Am 12. Mai 2008 verteidigten die Anwälte Li Heping und Guo Shaofei den Falun Gong-Praktizierenden Liu Xitong in Qingdao, Provinz Shandong. Sie analysierten den Fall sorgfältig und entdeckten, dass drei der vier Elemente fehlten. In den vergangenen zehn Jahren hat die KPCh mit der Verfolgung von Falun Gong das Gesetz missachtet, was unzählige unrechtmäßige Verurteilungen zur Folge hatte.

Die neue Anordnung zeigt, dass die KPCh ihren Kampf verliert. Die Verteidigung von Falun Gong-Praktizierenden mit Freispruch-Plädoyer ist in China immer häufiger anzutreffen. Die Anwälte, die Falun Gong-Praktizierende verteidigen, sind unter anderem Gao Zhisheng, Guo Guoting, Li Heping, Li Xiongbing, Zhang Lihui, Li Shunzhang, Teng Biao, Wu Hongwei, Guo Feixiong, Li Subin, Wen Haibo, Han Zhiguang, Wang Yonghang, Li Renbing, Cheng Hai, Xie Yanyi, Li Chunfu, Wang Yajun, Lin Xiaojan, Mo Honglo, Tang Jitian, Jiang Tianyong und Mo Shaoping.

Anmerkung:
(1) Das „Subjekt” ist der Gesprächsgegenstand, ob eine Organisation oder eine natürliche Person, ein Erwachsener oder ein Minderjähriger, oder ein besonderer Angehöriger des Militärs. Das „subjektive Moment” bezieht sich darauf, ob das Subjekt das Verbrechen absichtlich oder aus Versehen begangen hat. Wenn es eine zielgerichtete Handlung war, dann fragt man nach dem Ziel und der Motivation. Das „Objekt” bezieht sich auf den Gegenstand, der durch die Tat des Subjekts verletzt wurde: dies kann das Recht des Opfers auf Leben, Gesundheit oder Eigentum sein. Das „objektive Moment” meint die durch die Tat in der Gesellschaft verursachte Beschädigung und die Schwere in einem objektiven Sinn. In Falun Gong-Fällen ist außer dem „Subjekt” kein weiteres Element vorhanden.