Falsche Anschuldigungen gegen drei Falun Gong-Praktizierende im Bezirksgericht Heping in der Stadt Shenyang

(Minghui.de) Am 23. März 2009 verhandelte das Bezirksgericht Heping in der Stadt Shenyang, Provinz Liaoning gegen drei Falun Gong-Praktizierende, Herrn Gao Shubin, Frau Gu Chunying und ihren Ehemann Guo Jian. Die Sicherheitsvorkehrungen im Gericht waren sehr streng. Aufgrund der Einmischung des „Büro 610” ließ das Gericht nur ein Familienmitglied pro Praktizierenden in der Anhörung zu.

Viele Falun Gong-Praktizierende und ihre Unterstützer kamen am 23. März zum Gericht. Einige Beamte in Zivil beobachteten sie außerhalb des Gerichtssaales genau und nahmen alles mit Videokamera auf. Auf dem Fernsehmonitor wurde die Gerichtsverhandlung für den Nachmittag angekündigt. Um 13:30 Uhr begann die Anhörung unter dem Vorsitz von Richter Yao Hong. Am Morgen war es niemandem erlaubt, in den zweiten Stock zu gehen, wo die Verhandlung für die Praktizierenden stattfinden sollte. Draußen befanden sich zahlreiche Polizisten mit Polizeiautos. Einige Polizisten gingen auf das Dach des gegenüberliegenden Hauses und andere standen in den Gängen überall im Gericht mit Elektroschockstäben in der Hand herum. Am frühen Nachmittag fuhren einige Dutzend Polizisten Menschen weg, die sich um das Gerichtsgebäude versammelt hatten.

Die Familien der drei Praktizierenden beauftragten die Rechtsanwälte Han Zhiguang und Wang Yajun aus Peking sowie Han Yu und Herrn Wu aus der Stadt Shenyang, die Praktizierenden zu verteidigen. Alle vier Rechtsanwälte verhörten die Angeklagten und sichteten die Beweise gegen sie. Sie kamen zu dem Schluss, dass diese Praktizierenden weder ein Gesetz noch eine Vorschrift verletzt hatten.

In der ersten Anhörung unterbrach der Richter die Ansprache der Anwälte mehrere Male. Wie auch immer, die Verteidigung war begründet und führte konkrete Beweise an, so dass der Richter und der Staatsanwalt die Anklage nicht aufrecht erhalten konnten. Die Verhandlung endete gegen 18:00 Uhr ohne Urteilsspruch.

Informationen über die drei Falun Gong-Praktizierenden

Herr Gao Shubin ist 1960 geboren. Seine Heimatstadt ist Wanghua, Stadtteil von Fushun in der Provinz Liaoning. Er wurde in der Gegend Huaiyuanmen in Shenyang verhaftet.

Frau Gu Chunying ist 1973 geboren und ihre Heimatstadt ist Xinmin in der Provinz Liaoning. Am 16. August 2008 kamen Liu Xiangdong, Polizist der staatlichen Sicherheitseinheit sowie Liu Fuchen und einige andere Polizisten der Xinxing Polizeistation in die Wohnung von Frau Gu. Weil Frau Gu sich weigerte, die Türe zu öffnen, versuchten die Polizisten fünf Stunden lang, die Tür aufzubrechen. Als sie die Tür schließlich offen hatten, kamen der Bruder, die Schwägerin und ihr Vater. Während die Polizei die Wohnung durchsuchte, floh Frau Gu. Im September 2008 kam sie in ihre Wohnung zurück. Eines Morgens verhaftete die Polizei der Xinxing Polizeistation Frau Gu, als sie ihr Kind in die Schule brachte.

Herr Guo Jian ist 1971 geboren und ist der Ehemann von Frau Gu. Seine Heimatstadt ist Changtu in der Provinz Liaoning. Er ist Taxifahrer. Am 16. August 2008 verhaftete ihn die Polizei der Xinxing Polizeistation in der Zhongxing Straße im Bezirk Heping in der Stadt Shenyang.

Rechtsanwalt von Herrn Gao: RA Han Zhiguang aus Peking und RA Han Yu aus Shenyang
Rechtsanwalt von Frau Gu: RA Wang Yanjun aus Peking
Rechtsanwalt von Herrn Guo: RA Wu aus Shenyang

Die beiden ortsansässigen Rechtsanwälte waren fest entschlossen, zur Verteidigung ihrer Klienten im Gerichtssaal anwesend zu sein, obwohl sie einem starken Druck vom Justizbüro ausgesetzt waren.

RA Wang Yonghang betonte in einem offenen Brief, dass Justiz und Polizei bewusst § 300 Abs. 1 des Strafgesetzes missinterpretierten, was eine Straftat nach § 399 darstellt.

Zusätzlich zu falscher Aussage und ungesetzlicher Haftzeitverlängerung verübte die KPCh weitere Straftaten wie:

1. Abhalten der Angeklagten vom Recht auf eine ordentliche Verteidigung. Für die Anhörung wurden lediglich drei Stunden angesetzt, was den Verteidigern nicht genügend Zeit gab, die Unschuld ihrer Mandanten zu beweisen. Nach Erfahrung der Anwälte ist die Dauer für so eine Art Verhandlung fünf bis sechs Stunden und manchmal sogar bis zu acht oder neun Stunden.

2. Die „öffentliche" Verhandlung war nicht öffentlich. Die Familienmitglieder und andere Besucher durften den Gerichtssaal nicht betreten. Die Angeklagten waren nicht mutmaßlich unschuldig, so wie es vom Gesetz her vorgeschrieben ist. Die Polizei schüchterte die Angeklagten ein, was die Statuten und das öffentliche Vertrauen verletzt.

3. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sind beide von der KPCh kontrolliert, was die Unabhängigkeit des Rechtssystems verspottet.

Adresse Gerichtshof Heping
78 Xinhua Road, Heping District, Shenyang City, Liaoning Province, zip code 110005
Richter Yao Hong, 86-24-83219957