Universitätsprofessorin Liu Yitao zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Liu Yitao, in den Dreißigern, ist Professorin an der Radio- und Fernsehuniversität in der Provinz Guangxi. Vor den Olympischen Spielen in Peking im Mai 2008 wurde sie von der Polizei der Stadt Nanchang rechtswidrig verhaftet und ihre Wohnung wurde durchsucht. Im Februar 2009, nachdem sich Liu Yitao neun Monaten in Haft befunden hatte, verurteilte sie das Qingyunpu Gericht der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) in Nanchang zu 13 Jahren Gefängnis.

Das Qingyunpu Gericht hat viele Praktizierende rechtswidrig verurteilt. Am 20. Oktober 2006 verurteilte das Gericht Chen Xiangyang zu elf Jahren und Zhang Shujun zu zehn Jahren Haftstrafe. Ein Monat nach der Verurteilung erfuhr einer der Verfolger, der 50 Jahre alte Chen Shuigen, stellvertretender Richter des ersten Zivilgerichts, karmische Vergeltung für seine schlechte Tat. Um 11:20 Uhr des 17. November 2006 - nachdem das Gericht sich vertagt hatte - starb Chen Shuigen plötzlich an einer Gehirnblutung.

Anmerkung der Redaktion: Sowohl in der westlichen als auch in der chinesischen Kultur ist der Grundsatz der karmischen Vergeltung, das heißt, dass man letztendlich für seine eigenen Taten zur Verantwortung gezogen wird, weithin anerkannt. Die grundlegende Lehre von Falun Gong sind die kosmischen Eigenschaften Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht. Der Kosmos wird Taten belohnen, die mit diesen Prinzipien übereinstimmen, während Taten wie Schlagen, Foltern und Töten von Menschen karmische Vergeltung nach sich ziehen. Anders gesagt, gute Taten werden mit Gutem belohnt, während Übeltaten auf entsprechende Vergeltung stoßen. Artikel wie dieser sollen denen, die Übeltaten begehen, eine barmherzige Erinnerung an dieses Prinzip sein. Während viele von denen, die Falun Gong verfolgen, bloß ihre „Anweisungen befolgen”, verlangt das kosmische Gebot, dass auch sie für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden und dass sie nur durch die Umkehrung ihrer Übeltaten der Vergeltung entgehen können.