FDIC Jahresbericht 2008, 10. Teil: Religionsfreiheit

Eskalierter Feldzug gegen Falun Gong in China vor und nach den Olympischen Spielen

(Minghui.de)

Teil X: Falun Dafa Informationszentrum Jahresbericht 2008

14. Februar 2009

Das Jahr 2008 erlebte einen verstärkten Entzug der Religionsfreiheit bei Falun Gong Anhängern, von denen viele im sogenannten vorolympischen „Reinigungsprozess» aus keinem anderen Grund verhaftet worden waren, als dem, dass sie weiterhin Falun Gong praktizieren. Und dies, obwohl die Praxis daraus besteht, zuhause im privaten Rahmen die Falun Gong Lehren zu lernen und die Falun Gong Übung zu praktizieren bzw. zu meditieren. In vielen Fällen wurden Falun Gong Anhänger verhaftet, weil sie Falun Gong Bücher besaßen, da deren Verkauf, die Verteilung bzw. der Besitz verboten ist.

„Umerziehung”

Jene, die sich weigerten, ihren Glauben an Falun Gong aufzugeben, wurden während der Haft routinemäßig Folterungen oder anderen Misshandlungen unterworfen, als Teil eines gewaltsamen Programms der „Umerziehung”. Dieser Umerziehungsprozess wurde im CECC Jahresbericht beschrieben, als „ein Prozess der ideologischen Reprogrammierung, bei der Praktizierende verschiedenen Zwangsmethoden auf körperlicher wie psychologischer Ebene unterworfen wurden, bis diese ihren Glauben an Falun Gong widerrufen.”

Falun Gong wurde es nie erlaubt, sich als Religion in China zu registrieren, und die religiösen Rechte der Anhänger - wie in der chinesischen Verfassung festgelegt - wurden deshalb nicht anerkannt. Nur Personen, die zu einer der fünf von China offiziell anerkannten Religionen gehören, werden anerkannt, während andere Gruppen - wie auch Falun Gong und die Hauskirchen - sich ernsthafter Verfolgung gegenüber sehen. Für eine detaillierte Beschreibung der täglichen Schwierigkeiten und Gefahren, denen Anhänger ausgesetzt sind, sogar jene, die nur im privaten Rahmen praktizieren wollen, können Sie nachfolgenden Link anklicken:

http://www.smh.com.au/news/world/screws-tighten-on-persecuted-sect/2008/07/25/1216492734168.html

2008 wurde die Mehrheit von Falun Gong Anhängern zu Haftstrafen verurteilt, aufgrund der Behauptung „der Nutzung einer häretischen Organisation, um die Anwendung der Gesetze zu untergraben”, entsprechend dem Artikel 300 des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Xie Jiao, oder „häretischen Organisationen”. Artikel 300 vordatiert die Kampagne gegen Falun Gong, und der Ausdruck Xie Jiao bezog sich nicht speziell auf Falun Gong, bis im Oktober 1999 der Nationale Volkskongress seine Entscheidung veröffentlichte, die Kampagne gegen Falun Gong dadurch zu rechtfertigen, dass Falun Gong als eine herätische Organisation deklariert wurde. Amnesty International bemerkte in Bezug auf diese Entscheidung: „Die offiziellen Direktiven und Rechtsdokumente, die für diese Kampagne veröffentlicht worden waren, unterminieren Rechte, die in der chinesischen Verfassung verankert sind, als auch bei internationalen Standards Anwendung finden. Internationale Standards gestatten einige Einschränkungen der Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und der Glaubensfreiheit, doch wird Staaten keinerlei eigenmächtiges Handeln gewährt, die Umstände festzulegen, in denen diese Freiheiten begrenzt werden dürfen. Unter internationalen Standards müssen diese Einschränkungen vom Gesetz festgelegt werden, müssen „notwendig» sein, und müssen in Ausführung einer „legitimierten" Notwendigkeit, wie der Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, oder der öffentlichen Gesundheit bzw. Moral ... Tatsächlich dürfen Beschränkungen keinesfalls die Wirkung haben, die Ausübung existenzieller Rechte vollständig zu untergraben. Darüber hinaus dürfen Restriktionen nicht zum Zwecke der Unterdrückung einer Meinung oder eines Glaubens angewendet werden. Im Falle von Falun Gong und anderen Gruppen wurde das scharfe Vorgehen der chinesischen Regierung und der Legislative bei ,häretischen Organisationen' nur aus diesem Zwecke getan.” Sehen Sie hierzu auch:

http://www.amnesty.org/en/library/asset/ASA17/011/2000/en/dom-ASA170112000en.html

Ausschluss von den Olympischen Spielen in Peking

Im Vorfeld der Olympischen Spiele in Peking 2008 legten Spitzenfunktionäre, wie auch interne Dokumente fest, dass Falun Gong Anhänger von China selbst wie auch aus dem Ausland nicht an den Olympischen Spielen in Peking 2008 teilnehmen dürfen, eingeschlossen Athleten, Trainer, Journalisten und Zuschauer. Solch eine Regelung diskriminiert die Religionsfreiheit und verstößt gegen die Olympische Charta wie auch gegen den Code of Ethics, den Peking im April 2007 unterzeichnet hatte.

Im Juli 2007 berichtete Xinhua über eine Anweisung von Tian Yixiang, Direktor des Militärbüros für die Olympischen Spiele in Peking - Sicherheitskommandozentrum, an die Verteidigungsattachés von 54 chinesischen Botschaften in Übersee. Entsprechend dieses Artikels heißt es: „ ... die PLA ist verantwortlich für Grenzkontrollen und dafür, zu verhindern, dass das östliche Turkistan ... Organisationen, Falun Gong Anhänger und Tibetische Separatisten zu den Spielen gelangen.” Siehe Xinhua: „PLA Feld-Anti-Terror-Team für die Olympischen Spiele” 29. Juni 2007, unter

http://www.david-kilgour.com/2007/Juli_11_2007_02.htm.

Eine formellere Stellungnahme zu diesem speziellen Ausschluss von Ausländern, die Falun Gong praktizieren, gab Li Zhanjun, Direktor des Medienzentrums der Olympischen Spielen in Peking im November 2007. Während er Anschuldigungen zurückwies, dass chinesischen Behörden die Absicht hatten, die Einfuhr von Bibeln zum persönlichen Gebrauch zu untersagen, begrenzte Li dies nur auf Falun Gong Texte. Wie die Associated Press berichtete: „Wir kennen es nicht an [Falun Gong] ... Deshalb sind Falun Gong Texte und Falun Gong Aktivitäten in China verboten.”
Siehe auch:

http://www.iht.com/articles/ap/2007/11/08/sports/AS-SPT-OLY-Beijing-Bibles.php

Als ein Zeichen dafür, wie chinesische Behörden planen, diejenigen zu identifizieren, die ausgesperrt werden sollen, berichtete das Büro für Öffentliche Sicherheit über ein Überwachungsprogramm, das Hintergrundüberprüfungen beinhaltete und jede Person einbezog, welche die Spiele besuchen wollte. Darunter waren teilnehmende Athleten, Medienmitglieder, Angestellte der Olympischen Spiele, Schiedsrichter, Sponsoren, Würdenträger und das Internationale Olympische Komitee selbst. Unter den 43 Kategorien von Menschen, die als Zielgruppen ausgewählt wurden, befanden sich Personen, die Falun Gong praktizierten und jene, die in der Vergangenheit praktiziert hatten. Sehen Sie auch unter:

http://chinaaid.org/2007/11/09/china-security-issued-blacklist-of-43-types-of-Menschen-in-11-categories-to-be-barred-from-attending-olympic-games-religious-Menschen-under-strict-scrutiny/

Entsprechend Medienberichten und Zitaten von CECC: „Chinesische Behörden für Öffentliche Sicherheit benutzten vermeintliche Sicherheitsprobleme als Vorwand, um von der japanischen Regierung Informationen über Falun Gong-Praktizierende zu erhalten, die in Japan lebten und an den Olympischen Spielen teilnehmen wollten. Die japanische Regierung verweigerte jedoch die Auskunft.” Siehe auch unter:

http://www.istockanalyst.com/article/viewiStockNews/articleid/2407249


Den gesamten Bericht finden Sie in Englisch unter:

http://faluninfo.net/topic/154/

(Der Jahresbericht 2008 als PDF)


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