Zusätzliche Informationen zum Tod von Wang Naishen

(Minghui.de) Herr Wang Naishen arbeitete in der Ersten Niederlassung Gangbu der Tianjin Hafengesellschaft Ltd.. Weil er im Jahr 2000 nach Peking gegangen war, um dort für Gerechtigkeit für Falun Gong zu appellieren, wurde er inhaftiert und zur Tanggu Bezirkspolizeibehörde in der Stadt Tianjin gebracht. Später wurde er für zwei Jahre im Zwangsarbeitslager eingesperrt. Er versuchte, nach seiner Entlassung im Jahre 2002 zu seinem Betrieb zurück zu kehren. Doch der Betrieb gab ihm seinen Job nicht wieder, sondern schickte ihn stattdessen zur Tianjin Hafenpolizeibehörde zur Gehirnwäsche. Wang Naishen starb während der Inhaftierung.

Dieser Vorfall erregte in Tianjin große Aufmerksamkeit. Jemand fragte Wang Naishens Familie nach den wahren Gründen seines Todes. Seine Familie sagte nur, dass er Selbstmord begangen hätte. Doch die Leute wunderten sich, warum Wang Naishen plötzlich Selbstmord begangen haben sollte, nachdem er aus dem Zwangsarbeitslager frei gelassen worden und noch einmal für mehrere Monate inhaftiert worden war. Darauf hatte die Familie keine Antwort. Wang Naishen war anständig und freundlich gewesen. Er arbeitete fleißig und war immer bereit, anderen zu helfen, was ihm die Bewunderung seiner Kollegen einbrachte. Viele Leute fühlten ungeahnte Trauer, als sie von seinem Tod hörten.

Laut den Leuten aus der Gegend wollte Wang Naishen nach seiner Entlassung aus dem Zwangsarbeitslager nur zu seiner Arbeit zurückkehren. Doch die Firmenchefs kollaborierten mit der Tianjin Hafenpolizeibehörde, um ihn einzusperren und ließen ihn nicht arbeiten, was für Wang Naishen zu großen finanziellen Schwierigkeiten führte.

Der Verfasser [dieses Artikels] hofft, dass Falun Dafa-Praktizierende und die Menschen, die mehr über den Fall wissen, noch mehr Details liefern können, die die Namen all derjenigen, die in den Fall involviert sind, aufdecken, genauso wie ihre Adressen, Telefonnummern und die Arbeitsstätten. Wir hoffen, dass dies das Tun dieser Leute entlarvt und dadurch die baldige Beendigung der bösartigen Verfolgung herbeigeführt werden kann.