Tao Wei aus dem Bezirk Jixian, Provinz Heilongjiang, wurde zum fünften Mal festgenommen

(Minghui.de) Am Morgen des 23. April 2009 wurden Tao Wei und noch eine weitere Falun Gong-Praktizierende aus dem Verwaltungsbezirk Jixian, Provinz Heilongjiang, bei der örtlichen Polizei angezeigt, während sie mit den Menschen über Falun Gong sprachen. Daraufhin wurden sie vom örtlichen „Büro 610” (1) ohne rechtliche Grundlage festgenommen und ins Haftzentrum des Bezirks Jixian gesperrt.

Tao Wei, 57 Jahre alt, wohnt im Verwaltungsbezirk Jixian der Provinz Heilongjiang. Sie begann im Jahre 1997 mit dem Praktizieren von Falun Gong und profitierte dadurch sowohl geistig als auch körperlich. Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) am 20. Juli 1999 wurde sie wegen ihres standhaften Glaubens unzählige Male brutal verfolgt. Sie wurde fünf Mal ohne rechtliche Grundlage festgenommen und zwei Mal in ein Zwangsarbeitslager gesperrt, wobei sie einmal fast gestorben wäre, als man sie zur Strafe zwangsernährte.

1999 wurde sie von ihrer Arbeitsstelle entlassen. Als die Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh begann, belästigte der Leiter ihrer ehemaligen Arbeitsstelle ihren Mann. Yu Zhanbo von ihrem ehemaligen Arbeitsplatz, der stellvertretende Sekretär der KPCh im Bezirk Jixian, Wang Hongwu und Sun Yongxiang, der Manager ihres ehemaligen Betriebes, kamen sogar zu ihnen nach Hause und zwangen sie, ihnen all ihre Falun Gong-Bücher auszuhändigen und eine „Garantieerklärung” (dass sie Falun Gong aufgeben) zu schreiben.

Im Oktober 1999 ging Tao nach Peking, um beim nationalen Appellbüro in Peking Falun Gong zu verteidigen. Daraufhin wurde sie illegal festgenommen und von zwei Polizisten ins Verbindungsbüro der Stadt Shuangyashan in Peking gebracht. Man nahm ihr zudem 600 Yuan in bar weg. Sie und eine weitere Praktizierende, die mit ihr nach Peking gegangen war, wurden illegal vier Tage lang dort gefangen gehalten. Beamte des Verbindungsbüros behielten 400 von den 600 Yuan als Gegenleistung für ihre Bemühungen ein, den Rest von 200 Yuan nahm der stellvertretende Leiter des Stadtteils Fuli an sich. Er versprach, das Geld zurückzugeben, sobald Tao Wei wieder im Bezirk Jixian war. Als sie jedoch aus Peking zurückkam, verschwand er mit dem Geld. Tao Wei kam daraufhin ins Haftzentrum des Bezirks Jixian. Der Leiter für die Sicherheit bei der Polizeistation, Zhang Jingliang, verhörte und bedrohte sie. Später kamen auch noch Agenten des „Büro 610” hinzu, um sie zu verhören. Von dem Verhör wurden Videoaufnahmen gemacht, die im Fernsehen gezeigt wurden, um Falun Gong zu verleumden. Tao Wei wurde wegen „illegalen Appellierens bei der obersten Verwaltung” angeklagt, obgleich ihre Tat ganz und gar legal gewesen war. Der damalige Leiter des Haftzentrums, Wu Beiqing, legte sie in Ketten. Gemeinsam mit Geng Zhendong, dem politischen Kommissar der Polizei von Jixian, nahm er ihr gewaltsam ihre Falun Gong-Bücher weg und verletzte dabei ihre Arme.

Während dieser illegalen Gefangenschaft bezahlte ihr Mann den Aufsehern 200 Yuan in bar, damit Tao besseres Essen bekäme. Tao Wei erklärte den Aufsehern, dass sie nicht wolle, dass ihre Familie durch sie finanziell belastet würde; sie bat darum, dass ihrer Familie das Geld zurückerstattet werden sollte. Die Aufseher stimmten zu, gaben der Familie aber das Geld nie zurück. Als die Familie einmal wieder zu Besuch kam, forderte Wu Beiqing weitere 300 Yuan von den Familienangehörigen für Tao Weis Mahlzeiten. Sie hatten jedoch nicht so viel Geld bei sich und fürchteten, dass Tao Wei deswegen bestraft werden würde. Deshalb borgten sie sich von Freunden, die mit ihnen gekommen waren, das Geld und übergaben es den Aufsehern. Als Tao ins Zwangsarbeitslager geschickt wurde, forderten die Aufseher von ihrem Mann weitere 150 Yuan in bar für ihre Mahlzeiten. Die Familie erhielt niemals eine Quittung über das bezahlte Geld.

Am 1. November 1999 kam Tao Wei illegal ins Jiamusi Zwangsarbeitslager. Sie wurde dort gezwungen, zusammen mit den anderen Falun Gong-Praktizierenden täglich zwölf Stunden schwere Arbeit zu verrichten. Sie mussten Lastwagen be- und entladen und schwere Säcke tragen, die ein Gewicht von über 100 Pfund hatten. Ihre Mahlzeiten bestanden aus Hühnerfutter. Die Arbeit begann um 05:00 Uhr und durfte erst um 21:00 Uhr beendet werden. Wenn jemand seine Arbeit nicht schaffte, durfte keiner in der Zelle schlafen, sondern musste mit demjenigen zusammen die Arbeit fertig stellen, was manchmal bis Mitternacht dauerte. Die Aufseher beleidigten und beschimpften Tao Wei und unterzogen sie einer Gehirnwäsche. Am 11. November 2000 wurde sie entlassen.

Am 22. Januar 2001 wurde Tao von der Polizei ihrer Gemeinde getäuscht und überredet, zur Polizeistation Fuli des Bezirks Jixian zu gehen. Bei ihrer Ankunft zwang man sie, eine „Garantieerklärung” zu schreiben, in welcher sie versprach, Falun Gong aufzugeben. Sie wurde verhört und man wollte wissen, mit wem sie in Verbindung stand. Tao Wei antwortete nicht. Später versuchte der Leiter der Polizei mit Nachnamen Li, sie zu zwingen, auf Meister Li zu fluchen, doch Tao weigerte sich. Die Polizisten schickten sie ins Haftzentrum und hielten sie dort auch während der Neujahrsfesttage fest. Aus Protest gegen ihre illegale Gefangenschaft trat Tao in einen Hungerstreik. Die Polizisten ließen sie erst nach acht Tagen Hungerstreik gehen, nach insgesamt 24 Tagen Haft und nachdem ihr 300 Yuan in bar abgenommen worden waren.

Am 20. Juli 2001 ging Tao wieder nach Peking, um dort zu friedlich zu appellieren. Sie kam am Platz des Himmlischen Friedens an, entrollte ein Spruchband und rief laut aus: „Falun Gong ist gut!” und „Stellt den Ruf unseres Meisters wieder her!” Eine Menge von Polizisten vom Platz des Himmlischen Friedens eilte zu ihr, schlug auf sie ein und zerrte sie zu einem Polizeiauto. Man brachte sie zur Qianmen Polizeistation und später in das Xicheng Internierungslager. Dort schlug man ihr ins Gesicht und durchsuchte sie. Zuerst versuchten die Polizisten, ihren Namen und ihre Adresse ausfindig zu machen, indem sie ihr drohten. Als dies keinen Erfolg brachte, begannen sie, Tao mit Elektrostäben zu schocken. Sie fuhren mit den Folterungen fort, bis Tao aus Protest einen Hungerstreik begann. Am zweiten Tag ihres Hungerstreiks setzten die Polizisten Zwangsernährung ein, um sie damit zu foltern. Sie führten mit Gewalt einen Schlauch in ihre Luftröhre. Tao konnte nicht atmen und war am Ersticken. Die Wachen stifteten auch Insassen an, sie zu schlagen.

Im September 2001 brachte man Tao Wei in das Pekinger Verbindungsbüro. Die Wachen versuchten, sie zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben. Weil sie sich weigerte, rissen die Wachen gewaltsam an ihrem Haar und zerrten sie so vom Haupteingang bis zur Frauenabteilung. Sie drückten ihren Kopf nach unten und erlaubten ihr nicht, diesen zu heben. Sie zogen ihr die Kleider aus und durchsuchten sie. Sie schnitten ihr Haar ab und zwangen sie „Bericht!” zu rufen. Da sie ihren Befehlen nicht gehorchte, veranlassten die Aufseher die Gefangenen, Tao lange Zeit zu schlagen. Infolge der Gewalttätigkeit wurden Taos Rippen aus ihrer Position geschlagen und sogar heute noch sieht man sie unter der Haut hervorragen.

Später sperrten die Aufseher Tao in einen kleinen Lagerraum. Sie deckten die Fenster mit Zeitungen ab, sodass man von draußen nichts sehen konnte. Vier Strafgefangene und ein Polizist banden tao mit einem Tau zusammen und drückten ihre Fingerabdrücke unter eine Garantieerklärung.

Die Polizisten zwangen sie zu über zwölf Stunden schwerer Arbeit am Tag; befahlen Gefangenen, sie zu überwachen und verboten ihr, mit anderen Falun Gong-Praktizierenden zu sprechen. Am Abend wurde jeder Praktizierende von zwei Strafgefangenen überwacht. Eines Nachts stand die Falun Gong-Praktizierende Liu Chunhua aus Peking auf und machte die Falun Gong Übungen. Daraufhin wurde sie von den überwachenden Strafgefangenen angezeigt. Die Folge war, dass man sie weg brachte. Nach drei Tagen kam sie mit geschwollenen Gliedern und voller Verletzungen zurück. Sie konnte nicht einmal alleine aufstehen und war danach auch geistig verwirrt.

Am 21. September 2001 wurde Tao Wei wieder ins Frauengefängnis von Peking gesperrt. Als sie dort ankam, mussten ehemalige Falun Gong-Praktizierende, die Falun Gong unter Druck aufgegeben hatten, mit ihr streiten, um sie zu verwirren. Sie durfte 24 Stunden lang nicht schlafen. Wenn sie einschlief, goss man kaltes Wasser über sie oder zog ihr die Kleider aus. Man befahl ihr sogar, nackt hin und her zu gehen. Sie musste sich Videobänder ansehen, wo Falun Gong und Meister Li verleumdet wurden. Dazu musste sie jeden Tag bis Mitternacht an einer Nähmaschine arbeiten. Gewöhnlich dürfen Gefangene ihre Zelle nicht verlassen. Einmal sagten die Aufseher plötzlich, die Gefangenen sollten zu einem Spiel nach draußen gehen. Sie folgten der Anweisung, fanden aber heraus, dass jemand Videoaufnahmen von ihnen machte. Als Tao entlassen wurde, bemerkte sie, dass diese Videobänder in einer Fernsehserie mit Namen „Unschuldige Leben” benutzt wurden, um Faun Gong zu verleumden. Tao Wei war insgesamt 16 Monate lang widerrechtlich eingesperrt.

Am 10. April 2007 brachen über 20 Agenten des „Büro 610” im Bezirk Jixian und der Stadt Shuangyashan bei ihr ein und nahmen sie illegal fest. Sie plünderten ihr Heim und nahmen ihr alle Falun Gong-Bücher und ihren Computer weg. Der Grund für diese rechtswidrige Festnahme war ein Artikel, den Tao Wei geschrieben hatte, um die Verfolgung aufzuzeigen und der im Internet veröffentlicht worden war.

Vor kurzem wurde Tao erneut festgenommen.

Verwaltungsbezirk Jixian, Provinz Heilongjiang
Qi Weidong vom „Büro 610”: 86-469-4676615, 86-15846834555 (Mobil)
Zhai Shenli von der Polizeistation des Verwaltungsbezirks Jixian: 86-469-4676155, 86-13904685999 (Mobil)
Hu Xianzhong von der Abteilung für Staatssicherheit der Polizeistation des Verwaltungsbezirks Jixian: 86-469-4662640, 86-13946615688 (Mobil)


Anmerkung:
(1) „Büro 610”: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.