78-jährige allein lebende Frau vom Büro 610 verschleppt

(Minghui.de) Die 78-jährige Frau Ren Qiuling wohnt allein im zweiten Qing Jian Dorf, Kreis Pu Tuo der Stadt Shang Hai. Am 25. Mai 2009 um 7:30 Uhr wurde sie durch heftiges Klopfen an der Haustür geweckt. Nachdem sie die Tür öffnete, stürmten schon die Sicherheitsleiterin des Straßenkomitees Fu Renzhen, der Polizist Jiang Jianzhong und eine Gruppe Polizisten in ihre Wohnung. Sie befahlen ihr: „Sie kommen mit uns in die Polizeidienststelle. Wir müssen mit Ihnen reden.” Ren Qiuling entgegnete: „Ich bin gerade erst aufgestanden und noch beim Anziehen. Warum muss ich mit Ihnen gehen?”

Ohne eine Antwort zu geben, schleppten einige der Polizisten Ren Qiuling vom ersten Stock hinunter und schoben sie in ein Polizeiauto. Daneben standen noch zwei schwarze kleine Autos. Danach durchsuchten die anderen Polizisten gesetzwidrig die Wohnung. Ein Computer, ein Drucker, das Handy, leere Kuverts und ein Adressenbuch usw., die Deng Guoping, Ren Qiulings Sohn, gehörten, wurden geraubt. Deng Guoping war einige Monate zuvor nach Australien gegangen. Bevor er sich ins Ausland begab, hatte er im Jahr 2008 an die Stadtregierung, an die Behörde für öffentliche Sicherheit und an das Petitionsamt geschrieben, um einen Reisepass zu beantragen, damit er mit seiner Frau, die seit vier Jahren von ihm getrennt lebte, zusammen kommen konnte. Die Antworten der entsprechenden Abteilungen der Regierungen wurden von der Polizei ebenfalls mitgenommen.

Ren Qiuling wurde zuerst in das Zhen Guang Untersuchungsgefängnis und danach auf die Behörde für öffentliche Sicherheit in der Bei Shi Straße gebracht. Die Polizisten des „Büro 610” (1) fragten sie: „Sind Sie zu einem Falun Gong-Praktizierenden, der in der Tong Chuan Straße wohnt, gegangen und haben Sie dorthin Informationsmaterial über die Hintergründe von Falun Gong mitgenommen?” Ren Qiuling antwortete: „Ich kenne die von Ihnen erwähnte Person nicht. Ich praktiziere Falun Dafa zu Hause. Warum nehmen Sie mich fest? Es gibt kein Gesetz mehr im Lande. Warum darf ich nicht einmal durch das Praktizieren von Falun Dafa ein guter Mensch werden wollen?”

Später kam ein Leiter des „Büro 610” der Stadt, der fast 60 Jahre alt war, hinzu. Er bedrohte Ren Qiuling: „Ich muss Sie ein Jahr lang beobachten. Sie müssen uns immer informieren, wenn Sie die Wohnung verlassen wollen. Da Sie schon alt sind, bekommen Sie nur eine Geldstrafe von 2.000 Yuan (ca. 200 EUR).” Ren Qiuling forderte: „Sie haben Gegenstände aus meiner Wohnung genommen, dafür muss ich eine Bestätigung haben. Wenn Sie Geld von mir nehmen, möchte ich auch eine Quittung dafür bekommen.” Der Leiter antwortete: „Sie bekommen in zwei Tagen eine.” Doch auch nach einer Woche hatte Ren Qiuling noch keine Quittung erhalten. Ren Qiuling wurde gefragt, warum sie mit dem Praktizieren von Falun Gong angefangen hätte. Sie antwortete: ”Im Jahr 2004 hatte ich einen Schlaganfall, sodass meine Zunge und mein Mund schief geworden waren und auch meine Sicht war nicht mehr normal. Mein Sohn schlug vor, dass ich Falun Gong üben sollte. Ich tat es und nach einigen Monaten wurde ich gesund. Warum darf ich so eine gute Sache nicht üben? Wen störe ich, wenn ich die körperlichen Übungen zu Hause praktiziere?”

Als Ren Qiuling nach dem Namen des Leiters fragte, entgegnete dieser: „Ich wage es nicht, Ihnen meinen Namen zu nennen, sonst wird mein Name von euch Falun Gong-Praktizierenden veröffentlicht.” Offensichtlich wusste er, dass er zu viele Verbrechen begangen hatte.

Von früh morgens bis spät abends wurde Ren Qiuling von den Polizisten befragt und erst am Nachmittag des darauf folgenden Tages frei gelassen. In der Zwischenzeit durfte sie nicht schlafen. Zum Schluss war sie so müde, dass sie in Lebensgefahr geriet.


Anmerkung:
(1) „Büro 610”: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.