Die Verfolgung der 80-jährigen Deng Meizhen

(Minghui.de) Deng Meizhen ist eine 80 Jahre alte Falun Gong-Praktizierende aus Shuidongwei des Bezirks Dianbai, Provinz Guangdong. Dies ist ihre Geschichte:

Durch das Praktizieren von Falun Gong geistig und körperlich profitieren

Meine Gesundheit war schon mit Anfang vierzig schlecht, ich hatte Rheumaschmerzen in meinen Knochen. Zudem wurde ich von einem Motorrad angefahren und meine beiden Lendenwirbel waren gebrochen. Später entwickelte sich in meinem verletzten linken Fuß eine Knochenschwellung, weshalb ich kaum gehen konnte. Ich probierte viele Heilmethoden aus und gab jede Menge Geld aus, aber ohne Erfolg. Im Jahr 1996 - ich war 67 Jahre alt - erhielt ich glücklicherweise das Fa. Seit ich Falun Gong praktiziere, bin ich gesund. Einige meiner Verwandten und Freunde bezeugten das Wunder von Dafa und begannen auch, es zu lernen, oder stellten es anderen vor.

Eines Nachts im Jahr 2007 war mir plötzlich übel und ich erbrach Blut; auch meine Augen und meine Nase bluteten. In meinem Herzen wusste ich, dass es Karma war. Lautlos bat ich den Meister um Hilfe. Ein paar Tage später ging es mir wieder vollständig gut.

Für das Eintreten meines Glaubens verfolgt werden

Im Juli 1999 begann die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) mit der Verfolgung von Falun Gong. Meine Verwandten waren verängstigt. Mein Ehemann schlug mich und die Leiter meiner Arbeitsstelle wollten mich dazu bringen, „Umerziehungserklärungen” zu schreiben und meine Kultivierung aufzugeben. Ich habe am eigenen Leib die Güte und die Vorteile von Falun Gong erfahren; es war absolut unmöglich für mich, die Praxis aufzugeben.

Ich ging nach Peking, um für Menschenrechte für Falun Gong zu appellieren und den Behörden von meinen persönlichen Erfahrungen, wie ich von Falun Gong begünstigt wurde, zu berichten. Aber ich wurde verhaftet. Zhang Huifen vom „Büro 610” (1) des Bezirks Dianbai nahm mir 3.000 Yuan weg, ohne mir eine Quittung darüber auszustellen.

Man brachte mich zurück und sperrte mich 17 Tage lang in der zweiten Haftanstalt des Bezirks Dianbai ein. Einige Zeit später ging ich erneut nach Peking, um zu appellieren. Man brachte mich wieder zurück und inhaftierte mich erneut in der zweiten Haftanstalt des Bezirks Dianbai. Ich wurde an einen Fensterrahmen gefesselt und durfte fünf Tage und Nächte lang nicht schlafen und nicht auf die Toilette gehen. Ich trat in einen Hungerstreik, um gegen diese Verfolgung zu protestieren; sie zwangsernährten mich auf brutale Weise. Einmal wurde ich von Yang (in den Vierzigern), dem stellvertretenden Leiter der Haftanstalt, gestoßen und ich fiel hart zu Boden. Er trat mir mehrmals in den Unterleib. Andere Mitarbeiter und Praktizierende zogen mich schnell weg, da sie befürchteten, ich könnte durch seine Brutalität sterben. Ein anderes Mal stieß mich der stellvertretende Leiter Liang, sodass ich auf einer Zementfläche aufschlug.

Die Mitarbeiter des „Büro 610” beschlossen, mich für zwei Jahre in ein Zwangsarbeitslager zu schicken. Nachdem ich davon erfahren hatte, verneinte ich dies mit aufrichtigen Gedanken. Ich sprach mit den verantwortlichen Personen und enthüllte ihre Taten. Sie schickten mich nicht in ein Zwangsarbeitslager, jedoch für ein Jahr in die Maoming Gehirnwäsche-Einrichtung. Da ich mich aufgrund ihrer Folter in einem sehr schlechten Gesundheitszustand befand, entließen sie mich, nachdem sie von meiner Familie 12.000 Yuan erpresst hatten.

In der Gehirnwäsche-Einrichtung wurde ich für das Praktizieren der Falun Gong-Übungen geschlagen und getreten. Einmal schlug mich einer der Wärter. Ich dachte, als eine Praktizierende sollte es mir gut gehen. Als er mich schlug, fühlte ich keinerlei Schmerz, aber der Wärter schrie vor Schmerz auf. Er hörte auf, mich mit seinen Händen zu schlagen, griff jedoch nach einem Schloss, um mich damit weiter zu schlagen.

Nach meiner Entlassung wurde ich zwei Jahre lang von Beamten der KPCh überwacht und regelmäßig von ihnen schikaniert. Zudem behielten sie fünf Jahre lang meine Pension ein. Später gaben sie mir einen kleinen Betrag davon zurück.


Anmerkung:
(1) Das „Büro 610» ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.