Fünf Falun Gong-Praktizierende in der Stadt Zhenjiang, Provinz Jiangsu illegal verurteilt

(Minghui.de) Am 8. Juni 2009 wurden fünf Falun Gong-Praktizierende vom Bezirksgericht Runzhou in der Stadt Zhenjiang illegal verurteilt; dies waren Fu Zhuhua, Ai Junqing, Xu Wei, Yang Suting und Bao Shuangdi. Sie wurden am 5. September 2008 verhaftet und während ihrer Haft brutal gefoltert.

Am Nachmittag des 5. September 2008 verhafteten Sun Peng und andere Polizisten aus der Hepinglu Polizeidienststelle im Bezirk Runzhou mehrere Praktizierende. Dies waren Frau Fu Zhuhua, 58; Frau Ai Junqing, 52; Herr Xu Wei, 34; einen Einwohner aus Jurong in der Stadt Zhenjiang, der gezwungen worden war, seiner Wohnung fern zu bleiben; Frau Yang Suting, 45; Frau Bao Shuangdi, 57 und andere. Die Polizisten beschlagnahmten auch Dafa-Bücher, Computer, Drucker, Kopierer, CD-Brenner, CDs, Bargeld, Zertifikate über Bankeinlagen, Informationsmaterial zur Erklärung der Wahrheit über die Verfolgung von Falun Gong, MP3-Player, Druckerpapier usw. Die Polizisten legten den Praktizierenden gewaltsam Handschellen an, verhüllten ihre Köpfe mit dunklen Taschen und schoben sie in ein Polizeiauto.

Die Praktizierenden wurden in das Dingmou Untersuchungsgefängnis gebracht. Die Polizisten verwehrten ihnen die Besuche ihrer Familienangehörigen. Die Polizisten äußerten: „Sie sind alle Konterrevolutionäre und es besteht keine Notwendigkeit zu diskutieren."

Nach der Haftzeit dieser Praktizierenden von fast einem Jahr, verurteilten die Beamten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) sie heimlich am 8. Juni 2009 um 10:00 Uhr im Runzhou Gericht der Stadt Zhenjiang. Die Familienmitglieder erhielten keine Mitteilung, den Praktizierenden wurden keine Anwälte zur Verteidigung erlaubt. Fu Zhuhua wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, Frau Ai Junqing und Herr Xu Wei je zu sechs Jahren und Yang Suting und Bao Shuangdi wurden jeder zu drei Jahren Haft verurteilt. Nach Insider-Informationen hatten die höheren Beamten eine Quote festgelegt, wie viele Praktizierende verurteilt werden müssen, selbst wenn sie unschuldig sind. Darüber hinaus wurden all jene, die an dieser Verfolgung beteiligt waren, befördert.

Während der Haft wurden die Praktizierenden sowohl geistig als auch körperlich schwer misshandelt. Ihre Familien wurden ebenfalls intensiv verfolgt. Die Haare der Praktizierenden Fu Zhuhua, Ai Junqing und ihrer Ehemänner (keine Praktizierenden) ergrauten. An dem Tag, als die Praktizierenden verurteilt wurden, stieg der Blutdruck von Fu Zhuhua so hoch, dass sie vor Ort ohnmächtig wurde. Dennoch verfolgten die Polizisten sie weiterhin brutal.

Wu Meng, Leiter des Runzhou Gerichts
Ma Yugen, Direktor des „Büro 610” und Leiter der Polizeidienststelle
Geng Yujian, Leitender Richter, der Falun Gong-Praktizierende verurteilte
Zhang Suofa, Leiter des Runzhou Büros für inländische Sicherheit: 86-511-85636380
Xia, Leiter der Polizeidienststelle der Stadt Zhenjiang: 86-511-85026990