Falun Gong Praktizierende werden im Heizuizi Zwangsarbeitslager der Stadt Changchun, Provinz Jilin, getreten und gefoltert

(Minghui.de)

1. Verfolgung im Zwangsarbeitslager Heizuizi, Stadt Changchun, Provinz Jilin

Im März 2009 lehnte das Zwangsarbeitslager Heizuizi es ab, eine Falun Gong-Praktizierende der 4. Staffel frei zu lassen, obwohl ihre Haftzeit offiziell beendet war. Stattdessen wurde ihre Haftzeit willkürlich verlängert und sie wurde brutal geschlagen. Aus Protest wollten andere Falun Gong-Praktizierende in diesem Zwangsarbeitslager keine Arbeit mehr leisten. Sie zogen die Uniform aus, legten ihre Namensschilder ab und hörten nicht mehr auf ihre Namen. Als Strafe für diese Aktionen wurden diese standfesten Praktizierenden auf dem so genannten „Totenbett” (1) gefoltert.

Am 20. März 2009 protestierten Praktizierende aus der 2. Schwadron auf diese Art und Weise. Unter ihnen waren Frau Jin Yingshi, Frau Meng Chunfang, Frau Qin Xiuli, Frau Xu Qin, Frau An Fengxiang, Frau Zhang Shuxian, Frau Liu Lihua, Frau Liu Shumei, Frau Zhao Guiping, Frau Zhou Shuzhi, Frau Zhang Xiuqin und Frau Zhang Yu-er.

Frau Jin Yingshi wurde dann zum Büro der Oberaufseherinnen Liu Lianying und Ren Feng gebracht. Viele Wärter schrien sie an, schlugen sie und versuchten ihr die Gefängniskleidung anzuziehen. Frau Jin Yingshi lehnte dies ab. Nach sechs Tagen durchgehender Folter wurde sie bettlägerig. Sie konnte nicht mal mehr alleine zum Essen gehen. Zur gleichen Zeit wurden Frau Meng Chunfang und Frau Zhang Shuxian gezwungen, für lange Zeit an einer Wand zu stehen. Die Rippen von Frau An Fengxiang wurden gebrochen, als sie von den Gefängniswärtern Liu Lianying und Wang Xiaoling geschlagen wurde.

Am Sonntag, den 22. März 2009 bemerkte die diensthabende Wärterin, Liu Lianying, dass Frau Zhang Shuxian und Frau Liu Lihua, nicht bei der Arbeit waren und die Gefängniskleidung nicht trugen. Sie zwang beide im Flur zu stehen und befahl jemandem, sie zu bewachen. Am 23. Mai 2009 sagte Frau Jang Guiyun, die in Isolation gefangen gehalten wurde, die Worte „Falun Dafa ist gut.” Deshalb wurde sie auf das so genannte „Totenbett” gebunden. Ihr wurde dabei eine unbekannte Substanz gespritzt. Plötzlich bekam die Anführerin, die für die Spritze verantwortlich war, starke Schmerzen in ihrer Taille und musste weg, um medizinische Hilfe zu erhalten.

Frau Lei Xiaoting, eine Praktizierende aus Changchung, wurde im April ins Heizuizi Zwangsarbeitslager gebracht. Sie blieb standhaft in ihrem Glauben und saß deshalb die ganze Zeit über in Einzelhaft. Am 9. und 10. April wurde sie in das Büro der führenden Wärterin, Ren Lan und der Wärterin, Zhang Xiaohui gebracht. Zhang Xiaohui schrie sie laut an und verleumdete Falun Gong. Wahrscheinlich bekam Zhang Xiaohui deshalb in der Nacht karmische Vergeltung. Sie hatte fürchterliche Magenschmerzen. Am nächsten Morgen um 4:00 Uhr früh, stand sie auf und ging ins Krankenhaus. Ihre Schmerzen ließen jedoch nicht nach und hielten noch viele Tage an.

2. Beamte der Führungsabteilung schlagen Praktizierende

Am 19. September 2007 kamen drei Beamte der Führungsabteilung in die dritte Schwadron. Dabei waren Yu (weiblich), der Chef der Führungsabteilung, Polizei-Nr.: 2200193, Xu, der Verwaltungssekretär, Polizei-Nr.: 2200195 und zwei männliche Beamte. Einer von ihnen hieß Chen, ca. 55 Jahre alt, Polizei-Nr.: 2200147. Chen sagte: „Beeilt euch, wir haben noch andere Gruppen, die wir heute und morgen besuchen müssen.” Sie vergeudeten keine Zeit, Praktizierende zu foltern. Chen schlug Praktizierende ins Gesicht, trat mit schweren Lederschuhen auf ihre Zehen und schlug wild Praktizierende auf den unteren Rücken mit einem Elektrostab. Der Beamte für Gehirnwäsche der dritten Schwadron, Jin Lihua, war ebenfalls in diese Folter involviert. Seine Polizei-Nr.: 2200292.

Sie wählten drei Praktizierende im Alter von 35, 47 und 59 Jahren aus drei Untergruppen aus. Sie schlugen die Praktizierenden mit Elektroschlagstöcken, weil sie angeblich die Falun Gong-Übungen im Zwangsarbeitslager praktiziert hatten. Die Wärter verlangten von den Praktizierenden dies zuzugeben. Wenn sie keine Antwort erhielten, schlugen sie weiter auf sie ein. Sie fuhren damit solange fort, bis die Praktizierenden bereit waren, zu unterschreiben, dass sie kein Falun Gong mehr praktizieren würden.

3. Praktizierende werden gezwungen lange zu arbeiten, auch wenn sie krank sind

Im Bezug auf das Regelwerk des Zwangsarbeitslagers, müssen Insassen drei bis sechs Stunden jeden Tag arbeiten. In Wirklichkeit werden sie gezwungen, von 7:10 Uhr bis 10:40 Uhr und 12:00 Uhr bis 16:40 Uhr und 17:10 Uhr bis 19:10 Uhr zu arbeiten. In diesen 9,5 Stunden sind die Pausen nicht enthalten. Feierabend gibt es meistens erst ab 21:00 Uhr. Sogar Insassen, die krank sind oder an Bluthochdruck leiden, müssen solange arbeiten.

Frau Rong Chunlin (55 Jahre) leidet an Bluthochdruck. Zwischen dem 2. Februar und 22. Mai wurde sie gezwungen solange zu arbeiten, dass sie mehrmals bewusstlos wurde und sich jetzt in einem sehr schlechten Gesundheitszustand befindet. Obwohl sie geistig verwirrt war, wurde sie gezwungen 9,5 Stunden pro Tag zu arbeiten. Praktizierenden ist es nicht erlaubt zu ruhen, wenn sie krank sind. Stattdessen wurden sie zum Drogenspritzen gezwungen und mussten anschließend weiterarbeiten.

4. Familienmitgliedern ist es nicht erlaubt, lebenswichtige Güter bei ihren Besuchen mitzubringen

In chinesischen Gefängnissen ist es üblich, dass die Familienmitglieder Hygieneartikel mitbringen. Jedoch wird es gefangen gehaltenen Falun Gong-Praktizierenden oftmals nicht erlaubt, solche Artikel zu erhalten. Die Wärter versuchen mit diesen Artikeln durch überteuerte Preise Geld zu verdienen. Deshalb und wegen anderen Dingen leiden Falun Gong-Praktizierende besonders stark in Gefängnissen. In vielen Fällen verursacht das schlechte Essen graue Haare.

5. Willkürliche Verlängerungen der Haftstrafen

Viele Falun Gong-Praktizierende werden ohne rechtliche Handhabe eingesperrt. Manche von ihnen werden plötzlich zu lokalen Polizeistationen und Zwangsarbeitslagern gebracht. Ihnen ist es nicht erlaubt zu Hause anzuhalten. Weder die Praktizierenden noch die Familienmitglieder haben jemals ein offizielles Dokument einer Verurteilung gesehen. Dokumente werden oftmals von lokalen Polizeistationen gefälscht. Um die gefälschten Haftzeiten im Zwangsarbeitslager zu vertuschen, werden diese einfach verlängert. Viele Praktizierende lehnen es ab, irgendwelche Dokumente ihrer vergangenen Haftzeit zu unterschreiben. Deshalb werden sie zu weiteren Haftstrafen verurteilt.

Andere Praktizierende erhielten Haftverlängerungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen, z.B. wegen Ablehnung einer Gehirnwäsche; oder weil sie nicht schriftlich geäußert haben, dass sie Falun Gong aufgeben bzw. die Übungen nicht mehr praktizieren. Eigentlich sollten Praktizierende sofort freigelassen werden. Jedoch bittet die lokale Polizei darum, die Praktizierenden zu ihnen bringen zu lassen, um sie weiter zu schikanieren.

(1) Totenbett: Die Arme und Beine des Praktizierenden werden ausgestreckt an den vier Ecken eines eiskalten Metallbettes mit dünnen Nylonseilen festgebunden. Das Seil wird dann fest um den Körper des Praktizierenden und das Bett gewickelt, von den Beinen bis zur Brust. Das Seil ist so fest gebunden, dass der Praktizierende kaum atmen kann, bis er schließlich sein Bewusstsein verliert. Die Dauer liegt zwischen mehreren Stunden und 12 Tagen. Diese Art grausamer Folterung fügt dem Opfer schwere körperliche und geistige Verletzungen zu.