Drei Falun Dafa-Praktizierende im Geheimen in der Provinz Heilongjiang verurteilt

(Minghui.de) Am 18. Juni 2009 eröffnete das Gericht Jinshantun der Stadt Yichun der Provinz Heilongjiang im Geheimen eine Sitzung im Bezirksgericht Xilin und verurteilte drei Falun Gong-Praktizierende zu langen Haftstrafen. Herr Zhang Peixun, Herr Zhang Yongsheng und Herr Li Congfu wurden zu jeweils neun, elf und acht Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht Jinshantun eröffnete am 1. Juni 2009 um 8:30 Uhr eine Sitzung, die um 18:30 Uhr endete. Die sechs Anwälte der Praktizierenden widerlegten die fabrizierten Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft und stellten klar, dass es nicht gesetzwidrig ist, an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht zu glauben.

Es wurde deutlich, dass der Richter darauf aus war, die drei Praktizierenden wegen Störung geltenden Rechts zu verurteilen. Als die Anwälte der Praktizierenden fragten gegen welches geltende Gesetz die Praktizierenden verstoßen hätten, konnte der Richter nichts erwidern. Das Gericht wagte nicht, den anschließenden Prozess am 18. Juni, in dem das Urteil gefällt wurde, öffentlich abzuhalten. Die Sitzung fand an einem geheimen Ort statt, und das Gericht informierte weder die Anwälte noch die Familien der Praktizierenden darüber.

Die drei Praktizierenden legten gegen die ungerechtfertigte Verurteilung Rechtsbeschwerde ein. Ihre Familien protestierten ebenfalls gegen die Verurteilung und beteuerten, jene, die unmittelbar an Folterungen an den drei Praktizierenden beteiligt seien, zu verklagen.