Die Verfolgung von Falun Gong ist nach chinesischem Recht gesetzwidrig

(Minghui.de) Im Juli 1999 kündigte die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) durch die staatlich kontrollierten Medien an, dass Falun Gong eine „illegale Organisation» sei, und setzte eine beispiellose Verfolgung von 100 Millionen ihrer herausragendsten Bürger in Gang. Die Gefolgsleute der KPCh verhafteten, erniedrigten, schikanierten und folterten Falun Gong-Praktizierende ohne rechtliche Prozesse oder der Zuerkennung des Rechts, sich selbst durch rechtliche Kanäle zu verteidigen. Sie machten nicht Halt vor diesen Gräueltaten und töteten mindestens 3.292 Praktizierende, die ihren Glauben nicht aufgaben. Die KPCh beging unerhörte Verbrechen und behauptete ohne mit der Wimper zu zucken, dass sie verfuhr „wie das Gesetz vorschreibt”. Recherchen und Forschungen bezüglich des chinesischen Rechts ergaben, dass vor Beginn und während der seit zehn Jahren andauernden Verfolgung kein solches Gesetz erlassen wurde.

1. Die Verfolgung begann vor der offiziellen Bekanntmachung

Die Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh begann am 20. Juli 1999. Doch die Bekanntmachungen des Regimes der KPCh „Verbot der Falun Gong Organisation» sowie „Verbot jeglichen Appells» seitens des Ministeriums für Bürgerangelegenheiten und des Ministeriums für Staatssicherheit erfolgten erst am 22. Juli, also zwei Tage später. Diese Bekanntmachungen sind an sich ungesetzlich, da das Ministerium für Bürgerangelegenheiten und das Ministerium für Staatssicherheit keine gesetzlich festgelegten Behörden sind, um im Namen der chinesischen Verfassung besagte Ankündigungen zu machen.

2. Die Direktive ändert ihre Richtung

Ohne sich an einen Präzedenzfall oder das geltende Recht zu halten, begann das Regime der KPCh mit seiner systematischen Verfolgung, und die politische Atmosphäre spiegelte die der Kulturrevolution wider. Doch trotz all der Bemühungen, Falun Gong unter Nutzung sämtlicher Ressourcen des Landes zu vernichten, und der Aussage des damaligen Führers, Jiang Zemin, „Falun Gong innerhalb von drei Monaten auszulöschen”, wurde nichts von all dem bewerkstelligt. Deshalb veröffentlichte der Nationale Volkskongress des ständigen Komitees der KPCh am 30. Oktober 1999 einen „Beschluss des Verbots bösartiger Sekten und des Schutzes derselben sowie Bestrafung der Aktivitäten bösartiger Sekten”.

Dieser Beschluss wurde fünf Tage nachdem Jiang Zemin Falun Gong verleumdet und es in einem schriftlichen Interview am 25. Oktober 1999 mit der französischen Zeitung Le Figaro in dem Versuch, die Verfolgung von Falun Gong zu einer internationalen Angelegenheit zu machen, eine „bösartige Sekte” genannt hatte, öffentlich bekannt gegeben. Basierend auf Jiangs Vorstellung und nicht auf dem Gesetz änderte die KPCh die Direktive für die Verfolgung von Falun Gong: von dem „Verbot einer illegalen Organisation” zur „Bestrafung einer bösartigen Sekte”. Dieser Beschluss wurde die „rechtliche Grundlage» für die Ausübung entsetzlicher Gräueltaten gegen Falun Gong-Praktizierende und man behauptete, „dem Gesetz entsprechend” zu verfahren. Wenn dies also das so genannte „Gesetz” ist, dann waren die Aktionen zur Auslöschung von Falun Gong drei Monate zuvor gesetzwidrig. Denn wenn man sich die Definition von „bösartige Sekte”, die als Teil des Beschlusses veröffentlicht wurde, ansieht, findet man keinerlei Erwähnung von „Falun Gong”.

Bei systematischer Prüfung des Beschlusses sieht man, dass er trotz politischer Slogans wie „Aufrechterhaltung der sozialen Stabilität» kriminelle Handlungen bloßstellt und Vorfälle beispielsweise als „Organisation von Massenversammlungen zur Störung der sozialen Ordnung, Täuschung anderer, Tötung, Vergewaltigung von Frauen, Betrug von Menschen um deren Geld und Besitz oder das Begehen anderer Verbrechen aufgrund von Aberglauben und Häresie” beschreibt. Die in dem Beschluss aufgelisteten Verbrechen und die dazugehörigen Strafen werden bereits im chinesischen Strafrecht genannt, das seit langer Zeit gilt. Für einen neuen Beschluss durch gesetzgebende Gremien bestand keine Notwendigkeit. In Wirklichkeit wurde der Beschluss erlassen, um die Unterdrückung und Verfolgung von Falun Gong glaubwürdig erscheinen zu lassen. Aus der Sicht des Gesetzes hat der Beschluss nichts mit Falun Gong zu tun.

3. Die zwei „Erläuterungen» wurden zur größten Schande der Justiz

Vor der Veröffentlichung des Beschlusses autorisierten das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft der KPCh am 9. bzw. 8. Oktober die „Erläuterung des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft betreffend der anzuwendenden Gesetze zur Handhabung von Fällen der Organisation und Beschäftigung häretischer Sektenorganisationen zur Ausübung von Verbrechen” („Erläuterung 1”). Im Vergleich zu dem oben genannten Beschluss erkennt man, dass sich hier die Sprache bezüglich Inhalt und Denkweise widerspiegelt. Nur dass die „Erläuterung 1» als eine Rechtsurkunde und in juristischer Fachsprache verfasst wurde. In Wirklichkeit wurde die „Erläuterung 1» vor dem Beschluss der gesetzgebenden Gremien geschrieben. Und der Beschluss wurde geschrieben, um der „Erläuterung 1” Kraft und Glaubwürdigkeit zu verleihen. In unseren Augen ist dies eine Schande der Justiz.

Dem Gesetz der KPCh entsprechend diente die „Erläuterung 1» als Grundlage für die Verfolgung und Bearbeitung der Fälle, bei denen es um die Anklage als bösartige Sekte ging. Die gesamte „Erläuterung 1” ist lediglich eine Beschreibung von „bösartige Sekte” und deren Strafen. „Falun Gong” wird kein einziges Mal erwähnt. Mit den darin genannten bestehenden Gesetzen und rechtlichen Definitionen gilt die „Erläuterung 1” nicht für Falun Gong-Fälle. Der Name „Falun Gong» selbst kann nicht als Grund für strafrechtliche Anklagen angebracht werden.

An dem Tag, an dem der Beschluss erlassen wurde, veröffentlichten das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft der KPCh sofort eine Mitteilung über die Umsetzung des „Beschlusses” und der „Erläuterung 1” durch den Nationalen Volkskongress des ständigen Komitees. In dieser Mitteilung erwähnt die KPCh „Falun Gong» erstmals als eine kriminelle Handlung und verlangt von Richtern und Staatsanwälten die Anwendung des Artikels 300 im Strafrecht, um Falun Gong-Praktizierende zu bestrafen. Somit sagte die KPCh der Justiz eindeutig, dass die Praktik von Falun Gong - ungeachtet der Tat des Individuums - als eine kriminelle Handlung zu betrachten sei.

Eine weitere, sogar noch größere Schande war die „Erläuterung des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft betreffend der anzuwendenden Gesetze zur Handhabung von Fällen der Organisation und Beschäftigung häretischer Sektenorganisationen zur Ausübung von Verbrechen (2)” („Erläuterung 2”), die am 11. Juni 2001 autorisiert wurde. Beinahe jeder einzelne Punkt darin bezieht sich direkt auf das, was Falun Gong-Praktizierende tun, um Missverständnisse in Bezug auf die Praktik und die beispiellose Verfolgung aufzuklären. In „Erläuterung 2” werden beispielsweise das Verteilen von CDs, das Aufhängen von Transparenten, das Versenden von E-Mails, das Hoch- und Herunterladen von Informationen über die Verfolgung, das Kopieren von Materialien über Falun Gong usw. einer bestimmten Strafe zugeordnet. Jedoch wird keine Erklärung dazu abgegeben, inwiefern irgendeine dieser Handlungen der Gesellschaft Schaden bringen könnte, wer durch diese Handlungen verletzt werden würde und warum sie (die Praktizierenden) bestraft werden sollten. Die KPCh versuchte in der Form der „Erläuterung» des Gesetzes, die Verfolgung zu verschleiern und aufrechtzuerhalten. Dieser Versuch bestätigt, dass das, was Falun Gong-Praktizierende tun, nach bestehendem Recht nicht gesetzwidrig ist. Um die Verfolgung von Falun Gong zu stützen, musste die KPCh auf die Methode zurückgreifen, die Richter und Staatsanwälte zu zwingen, hinsichtlich der Verfolgung zu kooperieren.

4. Unlogischer und dreister Missbrauch von Artikel 300 des Strafrechts

Das so genannte „Gesetz», das das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft der KPCh „erläutern”, ist in Wirklichkeit der Artikel 300 des chinesischen Strafrechts:

1. „Wer abergläubische Sekten, Geheimbünde und bösartige religiöse Organisationen organisiert und einsetzt oder die Durchführung der Gesetze und exekutiven Bestimmungen des Staates durch Nutzung von Aberglauben sabotiert, wird zu nicht weniger als drei Jahren und nicht mehr als sieben Jahren Haftstrafe verurteilt. In besonders schwerwiegenden Fällen soll die Haftstrafe nicht weniger als sieben Jahre betragen.”

2. „Wer abergläubische Sekten, Geheimbünde und bösartige religiöse Organisationen organisiert und einsetzt oder andere durch Nutzung von Aberglauben betrügt, was den Tod von Menschen bewirkt, wird wie in dem obigen Absatz beschrieben bestraft.”

3. „Wer abergläubische Sekten, Geheimbünde und bösartige religiöse Organisationen organisiert und einsetzt oder durch Nutzung von Aberglauben Unzucht mit Frauen hat oder Menschen um deren Geld und Besitz betrügt, wird in Übereinstimmung mit den Regelungen in den Artikeln 236 und 266 des Gesetzes verurteilt und bestraft.”

Der Kern des Artikels 300 dreht sich um jene, die „abergläubische Sekten, Geheimbünde und bösartige religiöse Organisationen organisieren und einsetzen oder die Durchführung der Gesetze und exekutiven Bestimmungen des Staates durch Nutzung von Aberglauben sabotieren”. Er bestraft Menschen, die Aktivitäten „organisieren und einsetzen», aber nicht die Gläubigen. Um diesen Artikel anzuwenden, muss überprüft werden, wer die Aktivitäten „organisiert und einsetzt», was „abergläubische Sekten, Geheimbünde und bösartige religiöse Organisationen” sind, welche „Gesetze des Staates” „sabotiert” werden und ob diese „Gesetze des Staates” von jenen Menschen „sabotiert” werden, die die Aktivitäten „organisieren und einsetzen”. Dies sind vier wesentliche Punkte, um kriminelle Handlungen aufgrund des Artikels anzuwenden.

Ein typischer „Falun Gong-Fall» umfasst einen oder mehrere Falun Gong-Praktizierende, die Informationsmaterialien mit aufklärenden Fakten über Falun Gong und die Verfolgung verteilen. Sie weigern sich trotz des Drucks und der Folter durch die Polizei, ihren Glauben an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht aufzugeben; darauf werden sie des „Verbrechens” angeklagt, „eine bösartige Sekte zu nutzen, um die Durchführung der Gesetze des Staates zu sabotieren”.

Unter den unzähligen Fällen der vergangenen zehn oder mehr Jahre jedoch gab es keinen einzigen Richter oder Staatsanwalt, der anhand des Gesetzes hätte erklären können, warum man bei der Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden, also Menschen, die sich nach den Prinzipien von Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht richten, das Strafrecht für bösartige Sekten anwenden konnte. Es gab und gibt keinen Beweis was die Einsetzung von Organisation(en) durch irgendeinen Falun Gong-Praktizierenden betrifft. Niemand kann erklären, welches Gesetz irgendein Praktizierender bei dessen Durchführung sabotiert hätte. Niemand kann sagen, wie je ein Praktizierender die Durchführung der Gesetze und exekutiven Bestimmungen des Staates durch das Verteilen von Informationsmaterialien, die zur Aufklärung der Fakten von Falun Gong und die Verfolgung dienen, sabotiert hätte. Das heißt, in all den Fällen gibt es nur Angeklagte, keine Opfer, und auch keine Konsequenzen für die „Gesetzesübertretung”. Es ist so, als würde jemand für einen Mord verfolgt werden, wobei es überhaupt kein Opfer gibt.

5. Die Verfolgung von Rechtsanwälten, die Falun Gong verteidigen

Wenn jemand noch Zweifel hat an dem, was wir oben erklärt haben, dann ist hier eine Sache, die das schlechte und verdorbene Wesen der KPCh deutlich aufzeigt. Sie verfolgt auch die Anwälte, die Falun Gong-Praktizierende verteidigen.

Wenn Gesetze zu befolgen sind, sollte es Beweise und Verteidigung geben. Ganz gleich welchen Verbrechens jemand angeklagt wird, der Angeklagte sollte das Recht haben, sich selbst zu verteidigen oder einen Anwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Dies ist ein geschriebenes Gesetz.

Die KPCh jedoch verfolgt öffentlich Anwälte, die es wagen, Praktizierende zu verteidigen. Der bekannteste Anwalt, der den Zorn der KPCh durch die Verteidigung von Praktizierenden erregte, ist Gao Zhisheng. Er schrieb, basierend auf den Ergebnissen seiner Untersuchung in dieser Angelegenheit, offene Briefe, um zur Beendigung der Verfolgung von Falun Gong aufzurufen. Man verurteilte ihn zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe. Ein anderer Anwalt, Guo Guoting, wurde des Landes verwiesen. Yang Zaixing wurde viele Male geschlagen und Wang Yonghang wurde verhaftet. Es gibt noch viele weitere Rechtsanwälte, die zu leiden hatten, weil sie Praktizierende verteidigten. Es gibt unzählige Fälle, bei denen man die Anwälte davon abhielt, ihre Klienten (Praktizierende) zu sehen, Dokumente zu überprüfen oder sie vor Gericht zu verteidigen; die Anwaltslizenz wurde ihnen entzogen bzw. nicht verlängert.

In der heutigen Welt rutscht der moralische Maßstab unaufhörlich nach unten, insbesondere in China, wo die traditionelle Kultur völlig zerstört wurde, wo Gut und Schlecht umgedreht sind und die Kultur der KPCh zu einer „natürlichen” Denkweise für viele Chinesen geworden ist. Im Hinblick auf Falun Gong können viele Chinesen nicht erkennen, dass Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht für die Gesellschaft notwendig sind und sie werden getäuscht durch die verleumdende Propaganda der KPCh über Falun Gong. Ihr Geist wurde vergiftet und sie können die Wahrheit nicht sehen, selbst wenn sie genau vor ihnen ist.

Wenn man das bestehende „Gesetz» analysiert, das die KPCh für sich in Anspruch nimmt, um die Verfolgung legal zu machen, kann man sehen, dass die Argumente der KPCh fehlerhaft sind und die Verfolgung sogar gegen die Gesetze verstößt, die von den Gefolgsleuten der KPCh erlassen wurden. Das ganze Szenario ist dermaßen irrational, ungesetzlich und verrückt, dass die KPCh vortäuschen muss, wahre gesetzliche Verordnungen zu enthalten, um ihr schändliches kriminelles Verhalten zu verdecken. Und, wie wir oben bereits aufgezeigt haben, behandelt dieser Wahnsinn nicht nur Falun Gong als Ausgestoßene, sondern auch andere, die den Machenschaften der KPCh widersprechen.

In Wirklichkeit hat die KPCh angefangen, die Methoden, die sie bei Falun Gong-Praktizierenden anwendet, auch bei Minderheiten, unbeschäftigten Arbeitern, Bauern, die ihr Land verloren haben, Menschen, die zur Umsiedlung gezwungen wurden und anderen Personen oder Gruppen anzuwenden, die versuchen, ihre Rechte zu wahren. Solange die Verfolgung von Falun Gong durch die KPCh nicht beendet ist, halten die gesetzwidrigen Handlungen der Gerichte sowie der Staatsanwaltschaft an. Die Verfolgung von normalen chinesischen Bürgern unter der Herrschaft der KPCh verschlimmert sich, da die Gefolgsleute der KPCh von Panik ergriffen sind und so lange wie möglich an der Macht festhalten wollen.