Song Yanjin aus der Provinz Heilongjiang wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, zuvor war er zwei Jahre in einem Zwangsarbeitslager

Name: Song Yanjin
Geschlecht: weiblich
Alter: 49
Adresse: Stadtteil Longjiang, Verwaltungsbezirk Longjiang, Stadt Qiqihar, Provinz Heilongjiang
Beruf: Unbekannt
Datum der jüngsten Verhaftung: 8. Mai 2008
Letzter Ort der Inhaftierung: Frauengefängnis der Stadt Harbin
Stadt: Harbin
Provinz: Heilongjiang
Erlittene Verfolgung: Schläge, körperliche Nötigung, Erpressung
Haupt-Verfolger: Kong Lingjiang (???), Dong Zhiyong (???)

(Minghui.de) Song Yanjin wurde wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren Haft verurteilt. Am 8. April 2009 sperrte man sie in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang. Dies ist bereits die zweite Inhaftierung aufgrund ihres Glaubens.

Im November 2001 wurde sie von Polizisten des Verwaltungsbezirks Longjiang in Peking verhaftet, weil sie für das Recht, Falun Dafa zu praktizieren, appelliert hatte. Man sperrte sie zwei Jahre lang ins Zwangsarbeitslager. Nach ihrer Freilassung im August 2003 wurde sie wiederholt von der Polizei des Verwaltungsbezirks Longjiang belästigt. Um der Belästigung zu entkommen, wanderte sie in die Stadt Qiqihar ab und verdiente ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Frühstück.

Am 8. Mai 2008 wurde sie nach 21:00 Uhr von Dong Zhiyong und anderen Beamten der Polizeistation der Xuefu Straße im Verwaltungsbezirk Longjiang mit einer Täuschung dazu gebracht, die Tür zu ihrem Appartement zu öffnen. Als die Tür geöffnet war, verhafteten die Beamten sie. Ihr Zimmergenosse Zhuo Gang und ihre Gäste Yu Jinghe und Zhuo wurden zu drei Jahren Haft verurteilt und befinden sich derzeit im Daqing Gefängnis. Herr Yu wurde ins Internierungslager des Verwaltungsbezirks Longjiang gesperrt.

Am Morgen des 9. Mai kam die von Frau Song angestellte Reinigungskraft zur Arbeit. Nachdem er die Tür mit seinem Schlüssel geöffnet hatte, fand er zu seiner Überraschung Beamte vor, die Geld verteilten. Die Beamten brachten ihn in einen anderen Raum. Sie flüsterten eine Zeit lang untereinander, dann ließen sie ihn gehen, drohten ihm aber: „Sag ja nichts! Fordere keine Unannehmlichkeiten heraus!” Später wurde bestätigt, dass die Beamten das Geld und Eigentum von Frau Song und Herrn Zhuo eingesteckt hatten, beinahe 5.000 Yuan in bar und fünf Fässer Maisöl im Wert von 1.200 Yuan.

Beamte brachten Frau Song in das vierte Internierungslager des Verwaltungsbezirks Longjiang und verhörten sie gewaltsam. Sie schlugen ihr so fest ins Gesicht, dass ihre Zähne locker wurden, ihr Mund und ihr Gesicht geschwollen war und sie einige Zeit nicht essen konnte. 40 Tage später, am 18. Juni, legten die Beamten Frau Song und Herrn Zhuo Handschellen und Fußfesseln an, verfrachteten sie in den Kofferraum des Polizeiautos und brachten sie zur Dafangli Polizeistation in der Stadt Harbin.

Die Fahrt vom Verwaltungsbezirk Longjing nach Harbin dauerte vier Stunden. Im heißen Juni Wetter ließ man die beiden im Kofferraum ohne Wasser und ohne auf die Toilette zu dürfen. Frau Song sperrte man noch in der gleichen Nacht in das zweite Internierungslager der Stadt Harbin.

Am gleichen Tag befahl Zhu Tao, Direktor der Polizeibehörde des Daowai Bezirks in der Stadt Harbin, den Beamten Ma Lianxing und Zhao Zhenhai vom Daowai Büro zum Schutz der Staatssicherheit, das Appartement von Frau Song ein zweites Mal zu durchsuchen. Die Beamten Zhao Xuejun, Yu Chunting von der Dafangli Polizeistation und die Beamten Song Mengchun, Wu Min, Arsigen und Zhao Zhenhai vom Daowai Büro zum Schutz der Staatssicherheit verhörten Frau Song viele Male und fabrizierten falsche Beweise gegen sie.

Am 1. August 2008 stimmte die Staatsanwaltschaft des Bezirks Daowai der Stadt Harbin der Inhaftierung von Frau Song zu.

Am 16. Oktober 2008 erhob das Gericht des Bezirks Daowai der Stadt Harbin Anklage gegen Frau Song, erlaubte aber nur vier oder fünf Familienangehörigen, dabei zu sein. Als Frau Song in den Gerichtssaal gebracht wurde, waren ihre Hände und Füße gefesselt und ein schwarzer Hut war über ihren Kopf gezogen.

Kong Lingjiang war der Hauptrichter, He Jingpo und Li Xiaojing zusätzliche Richter, Liu Bangyin der Gerichtsdiener und Xu Dan der Staatsanwalt.

Am 7. November 2008 verurteilte das Gericht Frau Song zu drei Jahren Gefängnis. Sie stimmte dem Urteil nicht zu und legte im Zwischengericht der Stadt Harbin Berufung ein. Zhang Xiaomei, die Richterin des Zwischengerichts, war mit dem Fall betraut. Sie stattete Frau Song nur einen kurzen Besuch im Internierungslager ab.

Zu Beginn 2009 wurde Frau Song informiert, dass ihre Berufung abgelehnt worden war und dass das Zwischengericht der Stadt Harbin die Entscheidung der Vorinstanz aufrechterhalten hätte. Am 8. April 2009 wurde sie in das Frauengefängnis der Stadt Harbin gesperrt.

Dong Zhiyong, Beamter der Polizeistation der Xuefu Straße: 86-13206724988 (Mobil), 86-452-8563517 (Privat)
Li Yongfu, Direktor der Polizeistation der Xuefu Straße: 86-13504821507 (Mobil), 86-452-5917969 (Privat), 86-452-5820873 (Büro)
Han Jun, politischer Instrukteur der Polizeistation der Xuefu Straße: 86-13846275777 (Mobil), 86-452-5834998 (Privat), 86-452-5820873 (Büro)
Kong Lingjiang, Hauptrichter des Bezirksgerichts Daowai der Stadt Harbin: 86-451-87073047 (Büro)