Frau Wang Lihua nach sieben Jahren Haft und Folter gelähmt

(Minghui.de) Im November 2002 verurteilte das Jianshan Gericht der Stadt Shuangyashan Frau Wang Lihua, eine Falun Gong-Praktizierende aus dem Landkreis Huachuan, Provinz Heilongjiang zu sieben Jahren Gefängnis. Ihre Haft wurde dann für drei Jahre verlängert, weil sie laut „Falun Dafa ist gut!" rief. Seitdem wurde sie mehr als sieben Jahre verfolgt und gefoltert und kann sich jetzt nicht mehr selbst versorgen.

Am 18. Dezember 2009 wurde Zhu Xiaojie, die Tochter von Wang Lihua, von Polizeibeamten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie ihre Mutter aus dem Heilongjiang Frauengefängnis abholen solle, weil sie schwer krank sei. So ging ihre Familie a 20. Dezember gingen ihre Familienangehörigen zum Gefängnis, wo sie 2.000 Yuan für eine gerichtliche Prüfung bezahlen sollten. Sie fragten die Gefängnisbeamten, warum sie Wang Lihua bis zu diesem Punkt gefoltert hätten und nun auch noch Geld verlangen würden. Deshalb weigerten sie sich, die 2.000 Yuan zu bezahlen, da sie es sich nicht leisten konnten. Das Prüfungsergebnis zeigte, dass sie aufgrund von Tuberkulose in der Wirbelsäule gelähmt war.

Am 24. Dezember 2009 suchten zwei Gefängnisbeamte die Chengbei Polizeiwache im Landkreis Huachuan auf. Am Anfang wollten die Beamten der Polizeiwache Wang Lihua aus medizinischen Gründen entlassen, aber der Antrag wurde von Beamten von höheren Ebenen abgelehnt. Die Beamten der Polizeiwache weigerten sich dann, sie aus medizinischen Gründen zu entlassen.

An diesem Nachmittag gingen zwei Mitarbeiter des Gefängnisses zur Chengnan Polizeiwache, wo der ständige Wohnsitz von Wang Lihua registriert war. Shen Yanmin, Leiter der Polizeiwache, traf diese beiden Mitarbeiter und sagte zu ihnen: „Frau Wangs Fall ist ein besonderer Fall. Die gesamte Polizeidienststelle weiß, dass sie eine hartnäckige Falun Gong-Praktizierende ist. Ich möchte sie nicht von ihrer Arbeit abhalten, weil sie von mir keine Unterschrift bekommen. Ich kann sowohl dem Polizeidezernat als auch der Abteilung Staatssicherheit von ihrer Situation berichten. Aber in dieser heiklen Frage von Falun Gong, denke ich, dass die Beamten des Polizeidezernats einer Entlassung nicht ohne weiteres zustimmen werden. In der Tat trifft die letztendliche Entscheidung der Leiter des Polizeidezernats, nicht einmal der stellvertretender Leiter ist dazu berechtigt, so eine Entscheidung zu treffen. Deshalb kann ich den Behörden dieses Dokument nicht unterzeichnen. Für einen Mörder kann ich unterschreiben, aber nicht für diese Frau, sofern es nicht von Liu Hongyin, dem Leiter der Polizeiverwaltung genehmigt wurde."

Shen Yanmin, Leiter der Chengnan Polizeiwache: 86-13349554444 (Mobil)