Das Bezirksgericht Chengguan der Stadt Lanzhou bestätigt Urteil gegen vier Falun Gong-Praktizierende

(Minghui.de) Das Bezirksgericht Chengguan in der Stadt Lanzhou bestätigt das Urteil gegen vier Falun Gong-Praktizierende und überreichte das Urteil erst nachdem die Berufungsfrist vergangen war.

Herr Fang Shuguang, Frau Cui Guilian, Frau Zhao Yuhua und Frau Xü Qicui wurden im August 2008 verhaftet.

Das Bezirksgericht Chengguan eröffnete die Gerichtsverhandlung am 29. Dezember 2008. Am 6. Mai 2009 verurteilte das Gericht Fang Shuguang zu neun Jahren Haft, Cui Guillian und Zhao Yuhua zu acht Jahren und Xü Qicui zu drei Jahren Haft mit einer zusätzlichen Bewährungfrist von fünf Jahren.

Die Praktizierenden legten beim Berufungsgericht der Stadt Lanzhou Berufung ein. Das Berufungsgericht hob die Urteile auf und setzte eine neue Gerichtsverhandlung mit der Begründung „Urteil auf der Grundlage von unklaren Fakten und unzureichenden Beweisen" an.

Das Bezirksgericht Chengguan eröffnete die neue Gerichtsverhandlung am 3. August 2009. Mitte Oktober, nachdem die Berufungsfrist vergangen war, bestätigte das Gericht sein ursprüngliches Urteil und übermittelte es den Praktizierenden und ihren Familien.

Die Praktizierenden waren im Haftzentrum Nr.1 der Stadt Lanzhou inhaftiert. Nun wurde Fang Shuguang im Lanzhou Gefängnis inhaftiert. Cui Guillian und Zhou Yuhua wurden im Frauengefängnis in der Provinz Gansu inhaftiert.

13. Januar 2010