Über 70 UN-Berichte über die Menschenrechtslage legen die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische chinesische Regime dar

(Minghui.de) Die Falun Gong-Arbeitsgruppe für Menschenrechte veröffentlichte kürzlich auf Chinesisch eine Abhandlung mit dem Titel „Die Vereinten Nationen berichten über die Verstöße gegen Falun Gong-Praktizierende und die Menschenrechtslage in China (2000-2010)“. Die Zusammenstellung beinhaltet über 70 Anschuldigungen in Bezug auf die Verfolgung von Falun Gong, die in verschiedenen Jahresberichten der Vereinten Nationen zur Menschenrechtslage seit 2000 aufgeführt sind.

In den Berichten werden die Aspekte der Verfolgung von Falun Gong genau beschrieben, wie z.B. Beschränkungen der Glaubensfreiheit, Beschränkungen der Redefreiheit, Folterungen, unmenschliche Behandlungen, Gewalt gegen Frauen, Tod in Gewahrsam, Organraub, Drogenmissbrauch sowie die Einflussnahme auf Richter und Anwälte, die Fälle im Zusammenhang mit Falun Gong-Praktizierenden behandeln.

Zum Beispiel veröffentlichte der UN-Menschenrechtsrat einen Bericht mit dem Titel „Bericht über Folter und andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung und Bestrafung: Auftrag nach China“ (E/CN.4/2006/6/Add.6) des UN-Sonderberichterstatters Professor Manfred Nowak. In dem Bericht heißt es: „Seit 2000 haben der Sonderberichterstatter [Prof. Manfred Nowak] und seine Vorgänger über 314 Fälle von mutmaßlichen Folterungen an die Regierung von China berichtet. Bei diesen Fällen handelt es sich um weitaus mehr als 1.160 Einzelpersonen.“ In dem Bericht wird (mittels Tabellen) aufgezeigt, dass es sich bei 66 % aller aufgeführten Folterfälle um Falun Gong-Praktizierende handelt. Fast 70 % der Folterungen fanden in Untersuchungsgefängnissen, Arbeitslagern und Polizeistationen statt und über 80 % der Täter sind Polizisten, Personal der Staatssicherheit und Wärter von Arbeitslagern und Gefängnissen.“

Darüber hinaus veröffentlichte der UN-Menschenrechtsrat am 29. Mai 2009 einen Bericht mit dem Titel „Förderung und Schutz aller Menschenrechte, aller Bürgerrechte und aller politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Rechte einschließlich des Rechts auf Entwicklung“ (A/HRC/11/2/Add.1). Im Abschnitt „China: Todesfälle von Falun Gong-Praktizierenden“ werden 16 Fälle dokumentiert, wo Falun Gong-Praktizierende aufgrund von Folter ums Leben kamen. Auch der Fall des berühmten chinesischen Sängers Yu Zhou ist aufgeführt.

Dem Bericht fügte der Sonderberichterstatter Philip Alston sein Schreiben an die chinesischen Behörden vom 13. Mai 2009 bei, in dem er Überprüfungen von jedem der 16 Todesfälle, eine gerichtliche Verfolgung der Verantwortlichen sowie Kompensationszahlungen für die Familien der Opfer fordert.

Als im Jahr 2006 die Gräueltaten des Organraubs an lebenden Falun Gong-Praktizierenden durch das kommunistische Regime aufgedeckt wurden, schrieben am 11. August im selben Jahr drei UN-Sonderberichterstatter gemeinsam einen Brief an das chinesische Regime, in dem sie forderten, die KPCh möge Beweise erbringen, die diese Anschuldigungen widerlegen. Die drei Autoren dieses Schreibens waren Professor Manfred Nowak, UN-Sonderberichterstatter für Folter; Frau Asma Jahangir, UN-Sonderberichterstatterin für Freiheit des religiösen Glaubens; und Frau Sigma Huda, UN-Sonderberichterstatterin für Menschenhandel.

Seit dem 20. Juli 1999 bedient sich Jiang Zemin des Staatsapparats der KPCh, um die 100 Millionen Chinesen zu verfolgen, die Falun Gong praktizieren. Die zahlreichen Fälle, die in diesen Dokumenten festgehalten sind, liefern umfassende Beweise zur Bestätigung der Existenz der Verfolgung und des Grades ihrer Brutalität. Sie sind jedoch nur die „Spitze des Eisbergs“. (Download des Berichts in chinesischer Sprache unter: http://www.falunhr.org/Temp/UN/2010UN-ChineseReport.pdf)