Misshandlung von Falun Gong Praktizierenden im Frauenarbeitslager in Shijiazhuang

(Minghui.de) Im Frauenarbeitslager in Shijiazhuang wurden rechtswidrig inhaftierte Falun Gong Praktizierende zu Zwangsarbeit gezwungen. Außerdem verlängerten die dortigen Mitarbeiter eigenmächtig die Haftzeiten für Praktizierende von einem Jahr auf eineinhalb Jahre. Praktizierende, die sich weigerten Zwangsarbeit zu verrichten, erhielten ebenfalls Haftzeitverlängerung.

Die Arbeitslageraufseher der 4. Sektion sowie Mitarbeiter der Verpackungsfirma Jinhuan in Shijiazhuang schikanierten Praktizierende und andere Inhaftierte, die ihre Grundrechte einforderten, und nötigten sie zu zusätzlichen Arbeitsleistungen. Eine der Arbeitsaufgaben war das Verpacken und der Versand von Flaschenstöpseln. Um diese Arbeit durchzuführen bzw. die Lieferungen ein- und auszuladen, mussten die Waren immer über vier Stockwerke hin und her transportiert werden. Es kam öfters vor, dass von den Aufsehern angeordnet wurde, über die normale Arbeitszeit hinaus, bis in die Nacht hinein zu arbeiten. Für die Praktizierenden, die das vorgegebene Arbeitspensum nicht schaffen konnten, wurde die Haftzeit verlängert.

Der Leiter der 1. Abteilung des Zwangsarbeitslagers, Ziwei Liu, der politische Leiter Weiwei Wang und ein Beamter mit dem Vornamen Wei Tuan hatten Verträge mit einer Fabrik aus Xin abgeschlossen, die Archivbehälter produziert. Damit die Leitung die Verträge einhalten konnte, zwangen sie alle Inhaftierten zu immenser Arbeitsleistung. Sie ordneten an, auch an den Wochenenden durchzuarbeiten und erlaubten ihnen nur fünf bis sechs Stunden zu schlafen. Diese Schikanen betrafen alle Inhaftierten, selbst die, die unter schweren körperlichen Einschränkungen zu leiden hatten. Diejenigen, die die Arbeit verweigerten, wurden in Einzelhaft gebracht, geschlagen, beschimpft und zwangsernährt.

Später schloss die Leitung des Arbeitslagers zusätzliche Verträge mit einem Handtuch- und Badekappenproduzenten ab. Dadurch vergrößerte sich das immense Arbeitspensum und die Praktizierenden mussten tagtäglich zusätzlich schwere Taschen im vierstöckigen Gebäude rauf- und runterschleppen. Die aufsichtführenden Beamten schikanierten die Inhaftierten von morgens bis abends und zwangen sie, schwerste Arbeit zu verrichten. Nach zwei Monaten exzessiver Arbeitsbelastung verschlechterte sich ihre Gesundheit und sie litten an Schlafmangel. Bei den Praktizierenden, die das vorgeschriebene Arbeitspensum nicht erfüllt hatten, wurde die Haftzeit erneut verlängert.

Als sich die Praktizierende Frau Hong Fu aus Qinhuangdao weigerte, Zwangsarbeit zu verrichten, demütigten die Beamten sie, indem sie ihr Haar auf unterschiedliche Längen abschnitten. Sie wurde außerdem von ihnen geschlagen und getreten, bis das Gesicht stark anschwoll. Ab dem 21. Juli wurde Frau Fu zu weiteren Folterungen in Einzelhaft auf Sektion 4 verlegt. Momentan ist sie sehr schwach und benötigt beim Gehen Unterstützung.

Frau Yuran Zhao aus Anguo wurde ohne rechtliche Grundlage zu einem Jahr Arbeitshaft im Frauenarbeitslager verurteilt. Von der Leitung des Arbeitslagers wurde diese Verurteilung eigenmächtig um eineinhalb Jahre verlängert. Die Praktizierenden Frau Huilian Zhang, Frau Shuxiang Xu, Frau Haixia Yu wurden außerdem Opfer von Misshandlungen, weil sie sich weigerten, Sklavenarbeit zu verrichten. Seit dem 21. Juli zwang man sie mehrmals, längere Zeit auf einer Stelle zu stehen. Der Aufenthalt von Frau Yuran Shao wurde um einen Monat verlängert.

Die Praktizierende Frau Lihua Zhu aus Li leidet unter verschiedenen Krankheitssymptomen. Sie hat Leukämie mit zwei Geschwülsten an den Lymphknoten im Nackenbereich. Sie hat Schmerzen im Bereich der Schulter und kann deshalb die Arme nicht hochheben. Sie fühlt sich am ganzen Körper sehr schwach. Ihre Angehörigen beantragten deshalb ihre Entlassung aus medizinischen Gründen. Der zuständige Arzt, der mit Erstellung des medizinischen Gutachtens betraut war, lehnte jedoch ihre Entlassung ab. Frau Lihua Zhu befindet sich momentan noch immer in der Sektion 4.

Aufgrund der schlechten Behandlung erlitt Frau Zhuting Zhang einen psychischen Zusammenbruch verbunden mit Schlaflosigkeit. Sie konnte deswegen viele Monate keine harte Arbeit verrichten. Ihre Haft wurde um 14 Tage verlängert. Sie wurde am 6. Juli entlassen.

Die Haftzeit von Frau Pengxia Wang wurde um 23 Tage verlängert und die von Frau Runlian Wang um 29 Tage.

Frau Junfang Wu war zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele 2008 in Peking schwanger. Sie wurde ohne Rechtsgrundlage festgenommen und in das örtliche Haftgefängnis gebracht. Dort wurde sie Opfer einer Zwangsabtreibung. Außerdem fesselten sie die Polizisten an ein Bett, sodass sie sich nicht mehr bewegen konnte. Ihre körperliche Verfassung verschlechterte sich zusehends und sie wurde immer schwächer. Später wurde sie zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und befindet sich zurzeit in der 4. Sektion. Ihr Aufenthalt im Arbeitslager wurde um 22 Tage verlängert.

Frau Mi Li aus Handan wurde zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt, ihre Haftzeit im Arbeitslager wurde um 18 Tage verlängert. Sie wurde am 03.08.10 entlassen.

Haifeng Ren sowie Beamte der Polizeiwache in Xishanbei im Landkreis Yi nahmen Yunxia Li in ihrer Wohnung widerrechtlich fest und brachten sie in die Haftanstalt von Yi. Nachdem sie dort drei Tage festgehalten worden war, verurteilte man sie zu einem Jahr Arbeitslager in Shijiazhuang. Ihre Haftzeit wurde dort auf eineinhalb Jahre aufgestockt und später nochmals um 26 Tage verlängert. Mittlerweile wurde sie entlassen.

Die Haftzeit von Frau Guixiang Wang wurde um 22 Tage verlängert.

Frau Hongying Wang wurde zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt. Dortige Beamte verlängerten ihre Haftzeit um ein halbes Jahr, auf eineinhalb Jahre und später noch einmal um 14 Tage.

Auch von anderen Praktizierenden wurden die Haftzeiten verlängert, darunter Frau Shumin Liu, 21 Tage; Frau Canying Song, neun Tage; Frau Jie Yu, neun Tage; Frau Xiuqin Yin, neun Tage; Frau Hui Wei, neun Tage; Frau Yuemein Wang, zehn Tage.

Frau Junmei Zhangs Zeit wurde nochmals um weitere zwei Tage verlängert, mittlerweile ist sie entlassen worden.

Die folgenden Praktizierenden befinden sich nach wie vor im Frauenarbeitslager in Shijiazhuang:
Frau Junfang Wu, Frau Ruilian Wang, Frau Lihua Zhu, Frau Xiumei Wang, Frau Hong Fu, Frau Huilian Zhang, Frau Shuxiang Xu, Frau Yuran Zhao, Frau Haixia Yu, Frau Xiangyu Xiao, Frau Yujie Li, Frau Baoling Wang, Frau Xiuyan Xu, Frau Shuhui Xi und Frau Shuna Dai.

Die Namen der Personen, die von den Wachen genötigt wurden, Praktizierende umzuerziehen: Shurong Yang, Suyun Zhang, Yongli Liu, Hua Tian, Xiaoying Qu und weitere.

Die Mehrzahl der inhaftierten Praktizierenden widersetzten sich der Zwangsarbeit und einer Haftverlängerung. Außerdem forderten sie die bedingungslose Freilassung aller inhaftierten Praktizierenden.

Hier die Namen der weiblichen aufsichtshabenden Wachen der 4. Sektion: Yuran Zhao, Shujuan Cong, Yamin Liu, Jia Zhang, Fang Liu, Ming Hao.