Frau Sun Min zu Tode gefoltert, Ehemann Wu Wang verschwunden (Fotos)

(Minghui.de) Herr Wu Yang und seine Frau Sun Ming wurden in Peking ohne rechtliche Grundlage von der Polizei verhaftet. Innerhalb weniger Tage wurde Sun Ming in der Polizeidienststelle zu Tode gefoltert. Die Polizei täuschte daraufhin einen Suizid vor und fälschte den Obduktionsbericht. In dem Bericht wurde Selbstmord als Todesursache angegeben, herbeigeführt durch einen Sprung aus dem 5. Stock ihres Apartments. Herr Wu befindet sich seit seiner rechtswidrigen Festnahme am 22.04.2009 in Haft. Am 09.04.2010 fand ein Gerichtstermin statt, über deren Ausgang bis heute niemand unterrichtet wurde.

Frau Sun und ihre Tochter
Herr Wu Yang mit Tochter


Wu Yang, auch bekannt als Wu Zhijun, stammt aus der Stadt Chifeng in der Inneren Mongolei. Kurz nachdem die Verfolgung von Falun Gong am 20. Juli 1999 begann, wurde er von Mitarbeitern des "Büro 610" der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) im Bezirk Hongshan, Stadt Chifeng, verhaftet und ohne rechtliche Grundlage zu neun Monaten Haft verurteilt. Seine Frau wurde ebenfalls verhaftet. Kurz nach seiner Entlassung stand er weiter auf der Liste gesuchter Personen. Er war gezwungen, sein Heim zu verlassen, um weiteren Repressalien zu entgehen.

Am 22. April 2009 verteilte Herr Wu DVDs über Shen Yun im Bezirk Xuanwu bei Peking. Er wurde von Wang Jianjun angezeigt und daraufhin von Polizisten der Polizeistation Niujie verhaftet. In der Polizeistation wurde Herr Wu von den vernehmenden Polizeibeamten geschlagen, weil er sich weigerte, Informationen über sich preiszugeben. Er nannte ihnen weder seinen Namen noch die Adresse. Die Polizeibeamten machten jedoch seine Adresse ausfindig und verhafteten seine Frau.

Als Frau Sun sich weigerte, mit ihnen zu kooperieren, folterten sie sie zu Tode. Die Polizei informierte ihren Ehemann nicht sofort über ihren Tod. Am 28. April 2009 teilten sie Herrn Wu mit, dass seine Frau am 22. April aus ihrem Apartment im 5. Stock gesprungen sei. Herr Wu hatte jedoch erfahren, wie die Polizisten sie am 23. April um 8:00 Uhr im Nebenraum verhört hatten.

Herr Wu berichtet von seinen Wahrnehmungen am Morgen des 23. April 2009 auf der Polizeistation:

„Gegen 8:00 Uhr erkannte ich im Nebenraum die Stimmen der fünf Polizisten, die mich vorher vernommen hatten (vier Männer und eine Frau). Ich hörte, wie sie lautstark meine Frau befragten und sie bedrängten: ,Wie ist der Name deines Mannes? Los, sag schon!´ Ich erkannte die Stimme des Polizisten, der mich verhaftet hatte. Einen Moment später hörte ich meine Frau fragen: ,Was muss ich sagen?' Danach hörte ich ein klatschendes Geräusch und eine Polizistin sagte: ,Jetzt, antworte auf die Fragen!´”

Der Totenschein wurde von der Polizeistation Fengtai als der übergeordneten Zuständigkeitsbehörde für die Polizeistation Niujie ausgestellt. Im Totenschein wurde festgestellt: „Sun Min wurde tot aufgefunden, nachdem sie am 23. April 2009 um 1:30 Uhr aus ihrem Apartment gesprungen war.” Der Obduktionsbericht gab den 22. April 2009 als Todeszeitpunkt an, was darauf hindeutet, dass der Tod von Frau Sun geplant wurde, als sie noch am Leben war. Der Körper von Frau Sun war bedeckt mit Schnitten und verschiedensten Verletzungen. Einige Experten, die die Obduktion durchgeführt hatten (aber hier nicht namentlich genannt werden möchten), gaben an, dass ihr Tod nicht von einem Sprung aus einem Gebäude herrührte.

Im Untersuchungsgefängnis stellte Herr Wu einen ausführlichen Brief zu den Todesumständen seiner Frau zusammen und listete einige Beweise auf, die belegten, dass sie von der Polizei zu Tode gefoltert wurde. Er beauftragte einen Rechtsanwalt, damit er die Angaben seines Briefes überprüfen und ihn dann an die zuständigen Behörden weiterleiten konnte. Die Polizei behinderte den Anwalt, den Brief in Empfang zu nehmen, verweigerte ihm das Besuchsrecht und beschlagnahmte das Dokument.

Herr Wu befand sich knapp ein Jahr in Haft, bis der Gerichtshof Fengtai in Peking einen Anhörungstermin für seinen Fall bestimmte. Diese Verzögerungstaktik verstößt auf alle Fälle gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die besagen, dass ein Untersuchungsgefangener ohne vorherige Anhörung bzw. Prüfung keinesfalls für längere Zeit in Haft bleiben darf.

Vor der Verhandlung weigerten die verantwortlichen Mitarbeiter des Untersuchungsgefängnisses ein Gespräch mit seinem Anwalt. Am Abend vor der Verhandlung benachrichtigten sie den Anwalt von Herrn Wu, dass er ihn nicht bei Gericht verteidigen dürfe. Ein zweiter Anwalt wurde mit seiner Verteidigung beauftragt. Aus dem Verteidigungsvorbringen wurden alle Passagen gestrichen, die auf Freispruch plädierten. Zur Begründung gaben sie an, dass die Verteidigungsargumente keine Beschuldigungen gegen die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) enthalten dürfen. Ebenso wurden aus den Schriftsätzen des Anwalts alle Tatsachen, die seine Verfolgung als Falun Gong Praktizierender behandeln, entfernt.

Während der Verhandlung am 9. April 2010 wurden von der Pekinger Staatssicherheitseinheit nur zwei Familienangehörige zugelassen. Herr Wu sagte dem Richter, dass die Verteilung von Shen Yun DVDs nach chinesischem Recht nicht strafbar sei. Dann zählte er Beweise auf, die belegten, dass seine Ehefrau keinen Selbstmord begangen hatte, sondern zu Tode gefoltert wurde.

Das Gericht Fengtai schloss die Verhandlung, ohne eine Entscheidung bekannt zu geben. Nach der Verhandlung wurden die Familienangehörigen gefragt, wer den Anwalt beauftragt habe. Am Abend nach der Verhandlung erfuhr die Familie dann, dass dem Anwalt die Zulassung entzogen wurde. Er wurde ebenfalls zum Verhör gebracht, weil die Polizei herausfinden wollte, wer ihn beauftragt hatte.

Seit der Verhaftung von Herrn Wu am 22. April 1999 sind nun eineinhalb Jahre vergangen. Herrn Wus Familie hat bis heute noch immer keine Nachricht über eine Verurteilung bzw. eine schriftliche Entscheidung erhalten. Sechs Monate nach der Verhandlung hatte das Gericht weder die Familie noch den Anwalt über das Ergebnis informiert. Der derzeitige Aufenthaltsort von Herrn Wu ist nicht bekannt.