Strafverfolgung von Falun Gong-Praktizierenden umgeht geltendes Recht

(Minghui.de) Am Morgen des 22. Juli 2010 stellten das Donggang Gericht der Provinz Liaoning, die Ortspolizei sowie die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft den Falun Gong-Praktizierenden Herrn Zou Jiling vor Gericht.

Li Changming und Zhang Chuanli, beide Anwälte aus Peking, verteidigten den angeklagten Praktizierenden. Sie sprachen die Anklagepunkte einen nach dem anderen, auf legalen Prinzipien beruhendend, an. Sie protestierten, dass das Praktizieren von Falun Gong und Besitz von Materialien über Falun Gong nach chinesischem Recht, der chinesischen Verfassung und den geltenden Vorschriften legitim sei.

Die Anhörung zeigte ganz klar, wie die Kommunistische Partei das chinesische Gesetz umgeht.

Die Anhörung gegen Zou Jiling durch das Donggang Gericht war bereits die fünfte Anhörung seit dem 25. Mai 2010.

Verhaftung und Erpressung

Gegen 19 Uhr am 21. Dezember 2009 wurde Zou Jiling von der Polizei, das zuständig ist für das Gebiet Ji'An, Stadt Donggang verhaftet. Die Polizisten waren Mitarbeiter des Dandong Büros für Öffentliche Sicherheit der Abteilung 1 und der örtlichen Polizeistation.

Am nächsten Morgen plünderte die Polizei seine Wohnung und stahl Bargeld, einen Computer und viele persönliche Dinge. Sie beschlagnahmte einen Elektro-Reiskocher und alles Wertvolle, das sie ergreifen konnte.

Zou Jiling wurde auf das Dadong Zweigbüro für Öffentliche Sicherheit gebracht, wo er geschlagen und an Handschellen aufgehängt wurde und nicht schlafen durfte. Die Polizisten versuchten, durch Folter Beweise zu erhalten; sie zwangen ihn, fabrizierte Anschuldigungen über ihn und andere Praktizierende anzuerkennen.

Im März 2010 brachte das Büro für Öffentliche Sicherheit der Stadt Donggang den Fall vor die Donggang Staatsanwaltschaft und unterbreitete ein Geständnis, das durch Folter erzwungen worden war.

Zou Jilings Familie beauftragte einen Anwalt aus Peking. Im April 2010 versuchte der Anwalt, mit Zou Jiling im Gefängnis von Donggang zu sprechen. Der Sachbearbeiter verwehrte jeden Kontakt mit dem Angeklagten. Der Anwalt kehrte nach einigen Tagen wieder zurück und bemerkte Narben von Handschellen an Zou Jilings Handgelenken.

Die Staatsanwaltschaft Donggang unterließ eine Untersuchung, um die Personen zu ermitteln, die Zou Jiling gefoltert hatten. Stattdessen brachten die Sachbearbeiter Ma Guangyuan und Qu Hongling, beide als sehr aktiv bei der Verfolgung von Praktizierenden bekannt, und Mitarbeiter vom Büro für Öffentliche Sicherheit der Stadt Donggang am Donggang Gericht illegale Anschuldigungen gegen Zou Jilin vor.

Aufdeckung von Folter während der Gerichtsanhörung

Am 22. Juli um 8:30 Uhr verhandelte das Gericht der Stadt Donggang den Fall Zou Jiling. Während der Anhörung war die Anwesenheit von Praktizierenden im Gerichtssaal nicht gestattet. Nur drei bis fünf Angehörige seiner Familie durften zugegen sein.

Zou Jiling wies alle Anschuldigungen und Vortäuschungen zurück und versuchte, die Verbrechen, die gegen ihn verübt worden waren, aufzudecken. Er hob seine Kleidung hoch und zeigte die durch Folter entstandenen Narben. Alle waren schockiert.

Die Anwälte Li Changming und Zhang Chuanli widerlegten auf der Grundlage des geltenden chinesischen Rechts, Chinas Verfassung und der geltenden Vorschriften alle Anklagepunkte. Sie forderten, dass Zou Jilings Verfolger für ihr illegales Vorgehen gegen ihn zur Verantwortung gezogen werden.

Der Anwalt Zhang Chuanli erklärte während der Gerichtsanhörung:

1. Zuerst muss aufgezeigt werden, dass alle die so genannten Anschuldigungen unstatthaft sind, da die Geständnisse unter Zwang abgegeben wurden. Jedes erzwungene Geständnis ist nach geltendem Recht illegal.

2. Jedes Beweismittel, das durch Zwang gewonnen wurde, ist illegal und alle Anschuldigungen ihrem Wesen nach subjektiv.

3. Der Vorwurf, dass Falun Gong die Ausführung nationaler Gesetze beschädigt, ist nicht erwiesen. Es bestehen keine Beweise für eine solche Behauptung.

4. Dem Angeklagten ist niemals gesagt worden, welches Gesetz oder welche Vorschrift er verletzt.

5. Es gibt keinen Beweis, der belegt, dass Zou Jiling den Vollzug von Gesetzen oder Statuten verletzt hat.

6. Es gibt keinen Beweis, der darauf hindeutet, dass Falun Gong ein Kult ist; es existiert auch kein legales Dokument, das Falun Gong als Kult definiert.

7. Grundlegender Fakt ist, dass das Praktizieren von Falun Gong dazu dient, sich fit und gesund zu erhalten. Die Materialien über Falun Gong in Zou Jilings Besitz sind sein legales Eigentum und sollten daher nach geltendem Recht legalen Schutz erhalten. Das gegenwärtige chinesische Recht legt fest, dass der Besitz von Schusswaffen illegal ist und dass der Besitz von Drogen ein Verbrechen ist. Doch kein chinesisches Gesetz legt fest, dass der Besitz von Informationsmaterialien über Falun Gong illegal ist.

8. Betrachtet man die Anklagepunkte aus dem Blickwinkel des Strafrechts, schadet das Verhalten des Angeklagten der Gesellschaft nicht und daher kann er nicht als schuldig nach dem Gesetz benannt werden.

9. Was das konfiszierte Material, einschließlich seiner persönlichen Schriftstücke, anbelangt, gibt es nichts, was der Gesellschaft Schaden zufügt.

Angesichts der Verteidigung des Anwalts, hatten der öffentliche Ankläger und der vorsitzende Richter nichts weiter zu sagen und so schlossen sie die Anhörung überhastet ab.