Gericht lehnt Herrn Zhang Guangcais Berufung ab

(Minghui.de) Herr Zhang Guangcai, ein Zahnarzt aus der Stadt Shahe, Provinz Hebei wurde am 20. September 2010 von Polizeibeamten der Shahe Polizeidienststelle verhaftet. Er wurde zu 21 Monaten Zwangsarbeit im Xingtai Arbeitslager verurteilt, erhielt jedoch bis zum 27. September keine rechtsgültige Mitteilung darüber. Seine Familienangehörigen wollten zusammen mit ihrem Anwalt in Herrn Zhangs Namen Berufung einlegen, doch wurde ihnen das Besuchsrecht verweigert. Als sie schließlich Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen konnten, wurde sie nicht akzeptiert oder bearbeitet.

Am 9. Oktober 2010 beauftragte Herrn Zhangs Ehefrau, Frau Zhang Xingfang, den Rechtsanwalt Liu Zhengqing von der Fulinguotai Anwaltskanzlei in der Provinz Guangdong mit dem Fall. Sie bereiteten eine Klage gegen das Xingtai Arbeitslager vor und suchten das Lager auf, um Herrn Zhang zu besuchen. Ning Hongjun, der Leiter der Verwaltungsabteilung, verweigerte ihnen das Besuchsrecht, weil Herr Zhang sich weigerte, das Praktizieren von Falun Gong aufzugeben. Rechtsanwalt Liu Zhengqing wies darauf hin, dass die Behörden weder das Gesetz vertreten noch das Recht besitzen würden, Herrn Zhang von der Unterzeichnung der rechtlichen Dokumente abzuhalten, nur weil er Falun Gong praktiziere. Der politische Ausbilder Wang und ein Polizist mit der ID-Nr. 1343099 drohten Rechtsanwalt Liu. Sie sagten: "Wer wagt es, Falun Gong-Praktizierende zu verteidigen? Du bist so naiv. Falun Gong ist ein sensibles Thema. Das Arbeitslager führt nur die Befehle des `Büro 610´ aus. Ohne seine Zustimmung gibt es keine Möglichkeit, Zhang Guangcai zu sehen." Rechtsanwalt Liu antwortete: "Ich muss nicht das `Büro 610´ um Erlaubnis fragen. Es hat kein Mitspracherecht in einem gerichtlichen Verfahren." Wang sagte dann, dass sie die Anfrage eines Besuches an ihre Vorgesetzten weitergeben und diese dann die Entscheidung treffen würden.

Schließlich bekam Herr Zhang die Erlaubnis, ein paar Tage später seine Familienangehörigen und seinen Anwalt zu sehen. Er unterzeichnete die Berufungsdokumente und bat seine Familie, die Dokumente in seinem Namen einzureichen.

Frau Zhang Xingfang suchte am 12. Oktober 2010 das Xingtai Qiaoxi Bezirksgericht auf, um die Berufungsunterlagen dort abzugeben. Der Leiter der Berufungsabteilung erzählte ihr, dass die Berufung bei der leitenden Gerichtsabteilung eingereicht und angenommen werden müsse. Bei ihrer Ankunft reagierte der Leiter der Abteilung, Shi Yuanshun, schockiert darüber, dass es sich um die Berufung eines Falun Gong-Praktizierenden handelte. Shi Yuanshun meldete den Fall an den Direktor des Gerichts und an das höhere Gericht. Seine Vorgesetzten beschwerten sich wiederum bei Shi Yuanshun, weil er ihnen über diesen Fall berichtete. Shi Yuanshun erklärte Frau Zhang, dass der Fall von solcher Wichtigkeit sei, dass er keine Entscheidung treffen könne. Frau Zhang wendete sich anschließend an das Gericht, die Stadtverwaltung, die Staatsanwaltschaft und an den Nationalen Volkskongress, um für ihren Mann Berufung einzulegen. Jedoch weigerte sich jedes Verwaltungsbüro, eine Maßnahme zu ergreifen und verwies sie einfach weiter an andere Abteilungen.