Frau Zhang Guiying zu sechs Jahren Haft im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verurteilt

(Minghui.de) Am 27. Oktober 2010 verurteilten Beamte des Zhaodong Gerichts die Praktizierende Zhang Guiying unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu sechs Jahren Haft im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang.

Am 11. Oktober hielt das Zhaodong Gericht in einem kleinen Raum in der zweiten Etage des Gerichtsgebäudes eine Gerichtsverhandlung gegen Frau Zhang unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Der Richter fragte jeden, der eintrat: "Woher wissen Sie, dass hier eine Gerichtsverhandlung stattfindet? Wo kommen Sie her?" Die Familienangehörigen antworteten: "Wir sind Verwandte." Ältere Familienmitglieder unterhielten sich über Glaubens- und Redefreiheit vor Gericht. Polizeibeamte warfen ihnen daraufhin vor, das Gericht zu gestört zu haben, und drohten ihnen, sie zu verhaften. Die Familienangehörigen hörten den Polizeibeamten nicht zu und das Gericht beendete die Verhandlung schnell.

Frau Zhang war Grundschullehrerin im Dorf Shijianfang, Stadt Zhaodong. Am 18. Juni 2010 sprachen sie und zwei andere Praktizierende im Zhaodong Volkspark mit Menschen über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong. Unter den Menschen, mit denen sie sprachen, war ein Zivilpolizist aus dem "Büro 610". Frau Zhang wurde verhaftet und in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht. Nach vielen Bemühungen seitens ihrer Familie wurde Frau Zhang am 22. Juni freigelassen.

Zwei Stunden später zwang Zhao Renwu, ein Polizeibeamter aus dem "Büro 610", Frau Zhangs Freund, ihm ihre Wohnanschrift zu geben. Polizisten brachen in Frau Zhangs Wohnung ein und beschlagnahmten 6000 Yuan in bar, ein Handy und einen Computer. Frau Zhang wurde erneut verhaftet und in die Zhaodong Untersuchungshaftanstalt gebracht, in der sie die Insassen verprügelten. Die Gefängniswärter ordneten den Häftlingen an, sie rund um die Uhr zu beobachten und sie nie allein zu lassen.

Seitdem die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) am 20. Juli 1999 damit begann, Falun Gong zu verfolgen, wurde Frau Zhang mehrmals festgenommen und inhaftiert. Im Jahr 2000 inhaftierten sie sie sieben Monate lang in der Zhaodong Untersuchungshaftanstalt und im Jahr 2001 musste sie achtzehn Monate Zwangsarbeit im Shuanghe Zwangsarbeitslager in Qiqihar ableisten. Im Jahr 2003 wurde sie dazu gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen und nach Daqing umzuziehen. Dort verhafteten sie sie, weil sie mit anderen Praktizierenden Falun Gong-Bücher las. Sie inhaftierten sie in der Daqing Untersuchungshaftanstalt und überführten sie später in das Drogen-Rehabilitationszentrum der Stadt Harbin, in dem sie körperlich gefoltert wurde. Zum Beispiel wurde sie auf das Totenbett (1) festgebunden, mit Handschellen gefesselt und aufhängt.

Die zehnjährige ununterbrochene Verfolgung zerstörte Frau Zhangs einst glückliche Familie. Ihr Mann konnte die Gefangenschaft seiner Frau nicht ertragen und versuchte sich im Jahr 2003 das Leben zu nehmen. Später verließ er seine Heimat und war verschollen. Sein Aufenthaltsort ist bis heute nicht bekannt. Frau Zhangs Tochter musste ihren Lebensunterhalt durch das Sammeln von Plastikflaschen verdienen.

(1) <b>Totenbett</b>: Die Arme und Beine des Praktizierenden werden ausgestreckt an den vier Ecken eines eiskalten Metallbettes mit dünnen Nylonseilen festgebunden. Das Seil wird dann fest um den Körper des Praktizierenden und das Bett gewickelt, von den Beinen bis zur Brust. Das Seil ist so fest gebunden, dass der Praktizierende kaum atmen kann, bis er schließlich sein Bewusstsein verliert. Die Dauer liegt zwischen mehreren Stunden und 12 Tagen. Diese Art grausamer Folterung fügt dem Opfer schwere körperliche und geistige Verletzungen zu.