Die Verfolgung von Frau Tan Jinhui in Guanghan, Provinz Sichuan (Fotos)

(Minghui.de) Frau Tan Jinhui, eine Falun Gong-Praktizierende, wurde in den vergangenen zehn Jahren viele Male illegal festgenommen und im Zwangsarbeitslager und in Gehirnwäsche- Einrichtungen eingesperrt. Im Januar 2010, nachdem sie fortwährend verfolgt worden war, fühlte sie sich krank und zu schwach, um selbst Wasser aus dem Mund zu spucken, möglicherweise wegen einer Vergiftung.

 
Frau Tan Jinhui vor (oben) und nach ihrer Erkrankung (unten)
   

Am 14. September 2006 wurde Frau Tan Jinhui von Jiao Zongjun und Li Wei aus der Polizeiwache von Xinhua und von Yang Bing und Hou Jinming aus dem örtlichen Büro der Staatssicherheit der Polizeidienststelle in Guanghan festgenommen. Sie verdrehten ihre Hände nach hinten und verletzten dabei ihre linke Hand. Frau Tan wurde in die Untersuchungshaftanstalt von Guanghan gebracht.

Am 25. Juni 2007 wurde Frau Tan vom Gericht in Guanghan zu drei Jahren Haft verurteilt und im Frauengefängnis von Yangma in Jianyang inhaftiert. Im Gefängnis wurde sie in den Fünften Gefängnistrakt geschickt und von einer Polizistin namens Deng verhört. Frau Tan zitierte das Gesetz, das die Freiheit des Glaubens schützt. Daraufhin schickte die Polizistin sie zu den Beamten des Neunten Gefängnistraktes zur Gehirnwäsche. Sie konnte nicht umerzogen werden und so sandten sie sie im Januar 2008 zum Ersten Gefängnistrakt, wo ihr Handschellen angelegt und sie aufgehängt wurde. Während sie aufgehängt wurde, schnitten die Handschellen die Blutzufuhr zu den Händen und den Handgelenken ab. Nach einer Stunde dieser Folter konnte sie den Schmerz nicht mehr ertragen und wurde davon befreit.

Im August 2008 fühlte sich Frau Tan am ganzen Körper schwach und wollte einmal etwas schlafen. Allerdings wurde sie unter Gewaltanwendung von zwei kriminellen Insassen, die von den Wärtern bestimmt wurden, zum Gefängniskrankenhaus gebracht. Sie unterzogen sie einer Reihe von Tests, einschließlich eines EKGs. Als sie einer Ohnmacht nahe war, verabreichten sie ihr eine Injektion.

Am 13. September 2009 wurde Frau Tan durch Beamte des „Büro 610“ der Stadt Xiaohan nach Hause zurück gebracht. Eines Tages im Januar 2010 fühlte sie sich sehr unwohl und am ganzen Körper schwach. Später verschlimmerten sich diese Symptome noch. Jetzt empfindet sie es sogar als schwierig, sich im Bett umzudrehen. Ihr einziger Sohn hilft ihr, Hände und Füße zu waschen und sich anzukleiden. Ihr Zahnfleisch blutet oft und Mund und Gesicht sind geschwollen. Wenn sie eine Mahlzeit beendet hat, bricht ihr oft der Schweiß aus. Sie hat Angst vor kaltem und warmem Wetter und hat nicht einmal die Kraft zu spucken.

Vor ihrer Verhaftung wurde Frau Tan von der Kommunistischen Partei Chinas mehrmals verfolgt. Im Oktober 2000 ging Frau Tan nach draußen, um Informationsmaterialien über Falun Gong zu verteilen, und wurde von Beamten der Xinhua Polizeiwache in Guanghan verhaftet. Der Polizeibeamte Jang Tianxing brach ein Metalllineal entzwei, als er sie damit schlug. Frau Tan wurde dann in eine Untersuchungshaftanstalt geschickt, in der sie 27 Tage inhaftiert blieb.

Am 13. Oktober 2001 wurde Frau Tan in ihrer Wohnung von Beamten der Xinhua Polizeiwache verhaftet, ohne ihr einen Grund anzugeben. Sie wurde dann zu eineinhalb Jahren im Nanmusi Frauenzwangsarbeitslager in Zizhong verurteilt. Im siebten Trakt schlugen Wärter Zhang Xiaofang und manchmal auch Insassen sie in einem kleinen Raum. Diese Verbrecher zerrten sie an den Haaren und schlugen ihren Kopf gegen die Wand, um bevorzugte Behandlung im Gefängnis zu bekommen. Durch die Folter wurde Frau Tan schwindelig. Weil sie nicht auf Falun Gong verzichten wollte, zwangen sie sie auch, lange Zeit zu stehen. Von 5.00 Uhr bis 2.00 Uhr am nächsten Tag musste sie die ganze Zeit stehen, auch beim Essen. Wenn sie in Ohnmacht fiel, schlug sie mit dem Kopf auf den Betonboden. Das passierte dreimal in diesem Zeitraum. Die Wärter ordneten an, dass zwei umerzogene ehemalige Falun Gong-Praktizierende ihr dann wieder auf die Beine halfen, damit sie weiter stehen konnte. Manchmal konnte sie nach dem Aufstehen nicht mehr stehen, weil ihre Beine wie taub waren. Die Wachen ließen aber nicht zu, dass sie sich hinsetzte, und so mussten die anderen sie hoch halten. Frau Tan wurde fast zwei Monate lang gezwungen, auf diese Art und Weise zu stehen. Am 12. April 2003 war ihre Haftzeit offiziell beendet, aber die Wachen verlängerten sie auf weitere 87 Tage wegen ihrer Weigerung, Falun Gong aufzugeben. Sie wurde am 30. Juni 2003 freigelassen.

Im März 2004 durchsuchten die Polizeibeamten Li Wei, Jiao Zongjun, Chen Shaoyong, und andere aus der Xinhua Polizeiwache Frau Tans Wohnung. Sie fanden 30 Transparente und andere Informationsmaterialien über Falun Gong. Die Polizisten versuchten, sie zu finden und zu verhaften, und überwachten aus diesem Grund ihre Wohnung sieben Tage lang. Sie durchsuchten auch die Wohnung ihrer Mutter im Landkreis An und die Wohnungen ihrer Verwandten. Frau Tan konnte daher nicht nach Hause gehen und wurde für etwa ein halbes Jahr obdachlos.

Im August 2005 wurde Frau Tan wieder einmal verhaftet und in die Hexing Gehirnwäsche-Einrichtung in Deyang gebracht. Dort verfolgte man sie einen Monat lang.