Praktizierende Wang Lixin und Li Xiurong illegal vom Jiamusi Gericht verurteilt

(Minghui.de) Frau Wang Lixin und Frau Li Xiurong, Praktizierende aus Jiamusi, wurden am 14. November 2010 illegal von Beamten des Jiaoqu Gerichts in Jiamusi, Provinz Heilongjiang verurteilt. Man verurteilte Frau Wang zu dreieinhalb Jahren und Frau Li zu drei Jahren Haft. Beide weigerten sich, die Urteile zu unterzeichnen, und sagten, sie würden dagegen Berufung einlegen.

Weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa an ihre Bekannten schickten, verhaftete man Frau Wang und Frau Li am 19. Juli 2010 und brachte sie in die Jiamusi Untersuchungshaftanstalt. Beamte der Staatsanwaltschaft Jiaoqu genehmigten Ende August die Verhaftung der Praktizierenden aufgrund der Beweise. Am 18. Oktober wurde eine Gerichtsverhandlung gegen sie eröffnet.

Während der mündlichen Verhandlung wiesen die beiden Praktizierenden und ihr Anwalt darauf hin, dass die Beweise, die dem Gericht vorlagen, falsch waren. Frau Wang und Frau Li erklärten dem Gericht, wie sie von Falun Dafa profitiert hätten und dass sich ihre Gesundheit verbessert habe, seitdem sie mit dem Praktizieren begonnen hätten. Sie erklärten auch, warum sie selbst unter solch starkem Druck der KPCh diese Praxis nicht aufgeben würden. Sie bestanden darauf, dass sie unschuldig und dass der Glaube an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht nicht illegal seien.

Ihr Rechtsanwalt argumentierte aus dem Gesichtspunkt der Glaubensfreiheit und machte geltend, dass Religion und Politik zwei verschiedene Angelegenheiten seien. Sie wiesen auch darauf hin, dass Falun Dafa nicht in die Liste der 14 Sekten gehöre, wie von der KPCh erklärt. Die Erklärung des Rechtsanwalts verschlug der Richterin und den Geschworenen die Sprache. Sie kamen an diesem Tag zu keinem Schluss; stattdessen verlangte Richterin Li Caihong weitere Verhandlungen.

Die Familienangehörigen der Praktizierenden suchten nach der Gerichtsverhandlung mehrmals Richterin Li Caihong in der Hoffnung auf, dass sie eine faire Entscheidung treffen würde. Richterin Li versprach, dass sie ihr Bestes tun werde und erzählte den Familienangehörigen, dass sie keine Angst vor dem Druck höherer Behörden hätte.

Nachdem sie erfahren hatten, dass Frau Wang und Frau Li bereits verurteilt worden waren, suchten einige ihrer Angehörigen am Abend des 14. November 2010 Richterin Li im Gericht auf. Sie fragten, auf welcher Grundlage die Praktizierenden verurteilt worden wären, und wollten auch wissen, warum sie nicht davon informiert worden seien. Richterin Li sagte ihnen, dass die Entscheidung von einer übergeordneten Behörde gekommen sei und versuchte dann, das Thema zu wechseln. Die Angehörigen fragten sie erneut, auf welcher Grundlage die Praktizierenden verurteilt worden seien. Sie sagten auch, dass Falun Dafa nach geltendem Recht nicht gegen das Gesetz verstoße, dennoch wären die Praktizierenden zu drei Jahren verurteilt worden. Richterin Li erklärte ihnen, dass eine Haftstrafe für Falun Dafa-Praktizierende mindestens drei Jahre betrage. Die Familienmitglieder waren sehr enttäuscht und sagten, dass sie Berufung einlegen wollten. Richterin Li entgegnete, dass sie bereits die Hälfte der Frist, in der sie Berufung einlegen könnten, nämlich innerhalb von 10 Tagen, verpasst hätten. Das lag daran, dass die Familienangehörigen nicht über den Urteilsspruch informiert worden waren.

Die Familienangehörigen der Praktizierenden gingen am 16. und 17. November zum Gericht und zur Haftanstalt, um Frau Wang und Frau Li die Berufungsdokumente unterschreiben zu lassen, aber ihnen wurde der Zutritt bei beiden Anlässen verweigert, weil sie keine Besuchserlaubnis für die Praktizierenden vorweisen konnten.

Als Richterin Li Frau Wang und Frau Li verurteilte, benachrichtigte das Gericht weder die Familien noch händigten sie ihnen die Urteile aus.