Gerichtsverhandlung von Frau Liyan Wang (Provinz Jilin)

(Minghui.de) Am Morgen des 28. November wurde die Falun Dafa-Praktizierende Frau Liyan Wang aus Tonghua zur Verhandlung vor das Gericht der Stadt Ji´an gebracht. Der Anwalt Yongfeng Peng verteidigte ihre Unschuld. Er wurde während des Prozesses unzählige Male von der Gegenseite und dem Richter, der von seinem Sitz herunterbrüllte, unterbrochen.

Eine Reihe von Polizeibeamten bevölkerte den Saal; Militärpolizisten forderten von jedem Fotokopien der Personalausweise ein. An der Saaltür wurde jeder auf Metallobjekte hin untersucht und die Originalpersonalausweise wurden abgeglichen, bevor man eingelassen wurde.

Vor Gericht wurde Liyan Wang von den Prozessgegnern und Verfolgern „Verwendung eines Kultes, um bestehende Gesetze zu unterwandern” zur Last gelegt. Rechtsanwalt Peng forderte die rechtlichen Grundlagen für diese Anklage ein und bat die Ankläger, die entsprechenden Gesetze vorzulegen. Der Richter unterbrach mit: ”Das müssen Sie nicht unbedingt vorliegen haben.”Es wurden daraufhin einige Beweise von einer nicht anwesenden Zeugin vorgebracht. Auf die Anfrage von Anwalt Peng, ob die Zeugin für ein Kreuzverhör erscheinen würde, erfolgte ein Schweigen. Auf eine weitere Nachfrage für die Bestätigung der vorliegenden Beweise konnten von den Anklagevertretern keine Originaldokumente vorgelegt werden. Peng wies alsdann die Anklage als unbestätigt, unbewiesen und als weder glaubwürdig noch zulässig zurück.

Bei einem vorherigen Gerichtstermin, der am 25. November wegen Frau Liyan Wang und zwei weiteren Praktizierenden stattfand, konnten der Richter und die Anklageseite das Verfahren nach der Verteidigungsansprache nicht fortführen, obwohl der Anwalt wiederholt vom Richter und den Klägern und Verfolgern niedergeschrieen wurde. Unterdessen wurden bei jedem Beweis der Verfolger und Ankläger vom Richter eventuelle Einwände des Verteidigers abgefragt, die der Richter dann jedoch allesamt verwarf. Insbesondere war das Kreuzverhör von Liyan Wangs Anklägern aufgrund von Abwesenheit nicht möglich. Hinsichtlich der Geständnisse sagte Liyan Wang aus, dass diese unter Folter erpresst worden wären. Sie legte ebenfalls dar, wie sie dazu gezwungen worden war, ihre Fingerabdrücke auf einem leeren Blatt Papier zu hinterlassen.

Der Verteidiger argumentierte, dass dieses Muster, sich Geständnisse zu beschaffen, von einem Fehlverhalten seitens der Anklageseite zeugte, wurde jedoch erneut vom Richter unterbrochen. Mit der Schlussverteidigung wurde die Aufmerksamkeit des Gerichtes auf die fehlende Beweislage auf Seiten der Verfolger und Ankläger von Liyan Wang gelenkt. Der Verteidiger bat darum, die Beweise anzuführen, sofern sie vorhanden wären, wurde jedoch erneut vom Richter unterbrochen. Schließlich beendet der Verteidiger seine Ansprache, der Richter schloss die Verhandlung und veranlasste übereilt alle Zuhörer, den Saal zu verlassen.