Stadtgericht Hailin verurteilt Frau Zhou Huifang gesetzwidrig und heimlich

(Minghui.de) Im August 2009 verhafteten Yuan Ye nebst anderen Polizisten aus der Ersten Polizeistation der Stadt Hailin Frau Zhou Huifang. Sie plünderten ihr Haus und sperrten sie ohne rechtliche Grundlage in die Haftanstalt der Stadt Hailin. Beamte der Stadt Hailin verleumdeten Frau Zhou und planten, sie am 19. Januar 2010 zu verurteilen.

Frau Zhou Huifang war Eigentümerin eines Fitnessstudios. Am 17. August 2009 erklärte sie zwei Schülern der Mittelschule, einer von ihnen heißt Shen Wenbo, die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistische Partei Chinas (KPCh). Dieses Gespräch meldeten die beiden Schüler der Polizei, worauf Frau Zhou noch am Mittag des gleichen Tages von Yuan Ye und anderen Polizisten ohne rechtliche Grundlage in ihrem Studio verhaftet wurde. Zudem beschlagnahmten sie einen Drucker, den Computer und andere persönliche Gegenstände. Frau Zhou brachte man in die Haftanstalt der Stadt Hailin.

Noch am gleichen Nachmittag ging Frau Zhous Ehemann, Herr Huo Jiuxia, zur Polizei und verlangte ihre Freilassung. Die Polizei jedoch forderte nur Herrn Huo Jiuxians Sohn und Schwiegertochter auf, ihn nach Hause zu bringen.

Am nächsten Tag ging Huo Jiuxian wieder zur Polizeiwache und trug dabei eine Weste mit der Aufschrift "Nieder mit den KPCh-Banditen. Es lebe die Freiheit!" Die Polizei filmte ihn und befahl seinem Sohn eindringlich, ihn wieder nach Hause zu bringen. Herr Huo Jiuxian hatte keinen Ort, wo er appellieren konnte, so schrieb er: "Falun Dafa ist gut" und "Nieder mit dem KPCh" in den Eingang seines Hauses.

Mitglieder die Kommunistischen Partei Chinas hatten Huo Jiuxian während der Kulturrevolution schwer verfolgt und jetzt verhafteten sie seine Frau. Er war sehr wütend und schrieb: "Die Verhaftung meiner Frau beweist die Brutalität der Polizei."

Regierungsbeamte der Stadt Hailin verleumdeten Frau Zhou und es war geplant, ihr am 19. Januar 2010 vor dem Jugendgericht Hailin den Prozess zu machen. Als ihre Familienmitglieder in den Morgenstunden des 19. Januar ankamen, war jedoch niemand da. Erst nach einigem Herumfragen fanden sie heraus, dass Frau Zhou bereits am 18. Januar 2010 heimlich verurteilt worden war.

Der Vorsitzende Richter am Stadtgericht Hailin, Bi Xu, hatte in den vergangenen 10 Jahren 20 Falun Gong-Praktizierende zu Haftstrafen von bis zu 10 Jahren verurteilt. Unter ihnen befanden sich Meng Xianwei, Lijiang und Ba Jia Sumin. Im Gefängnis sind sie nach wie vor brutalen Misshandlungen hilflos ausgesetzt.

Ba Lijiang, 42 Jahre, kommt aus der Stadt Hulin. Sie wurde in der Haftanstalt Hailin zwangsernährt und war der Folter, genannt "fliegendes Flugzeug" (1) ausgesetzt, wodurch sie einen Herzinfarkt erlitt. Weil sie die Falun Gong Übungen praktizierten, fesselten die Wachen sie mit Handschellen. Nach ihrer Verurteilung brachten Beamte Frau Ba im September zur 11. Abteilung des Heilongjiang Frauengefängnis. Später wurde sie zur 7. Abteilung (vormals 4. Abteilung) verlegt und dort schwer misshandelt. Zurzeit ist sie in der 10. Abteilung.

Jia Sumin, Mitte 20, ist aus dem Dorf Fangniu, Ort Chaihe, der Stadt Hailin. Personal der Abteilung für innere Sicherheit der Stadt Hailin folterte sie mit dem so genannten "Binden mit Seilen". Acht Mal banden Wachen Frau Jia mit dem Seil und schlugen ihr ins Gesicht. Als Folge davon waren ihre Schultern über ein halbes Jahr völlig taub.

Ba Lijiang und Jia Shumin wurden beide zu Unrecht zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Seither sind sie seit sieben Jahren schwerer Misshandlung im berüchtigten Frauengefängnis Harbin ausgesetzt.

Herr Meng Xianwei wurde sechs Tage lang von Personal der Abteilung für innere Sicherheit der Stadt Hailin gefoltert. Das Gericht in Hailin verurteilte ihn unrechtmäßig zu zehn Jahren Gefängnis.

In Verbindung stehende Telefonnummern in der Provinz Heilongjiang:

Bi Xu, Vorsitzender Richter am Stadtgericht Hailin: 86-13054346886 (mobil)

Erste Polizeistation der Stadt Hailin, Leiter Wen Haibo: 86-13384531777, 86-13945336777

Yuan Ye, Polizist: 86-13091815559


Anmerkung:

(1) Fliegendes Flugzeug: Bücken mit gespreizten Beinen und über mehrere Stunden beide Hände nach hinten gestreckt halten

(2) Binden mit Seilen: Dies ist eine brutale Art von Folter, bei der dünne Nylonseile von hinten um den Hals einer Person geschlungen werden, weiter um beide Schultern nach unten, um jeden Arm, Schlaufe für Schlaufe und dann um jede Hand. Das Seil wird so straff angezogen, dass es in das Fleisch schneidet. Zudem werden beide Arme hinter den Rücken gepresst und extrem angehoben, dann beide Daumen mit einem Seil gebunden und am Seilende, welches an der Rückseite des Halses ist, stramm verbunden.