Drei Falun Gong-Praktizierende aus Shenyang stehen vor einer rechtswidrigen Gerichtsverhandlung (Fotos)

(Minghui.de) Das Gericht des Kreises Kangping der Stadt Shenyang wird am 5. Februar die Verhandlung gegen drei rechtswidrig inhaftierte Falun Gong-Praktizierende eröffnen. Es handelt sich um Wang Jinfeng, Wang Xuekun und Li Xiaoping. Die von den Familienangehörigen von Wang Jinfeng und Li Xiaoping beauftragten Rechtanwälte haben ihre Verteidigung übernommen.

Der Fallverlauf: Am 12. November 2009 kamen Jiang Lijun, der Leiter der Brigade für Staatssicherheit des Polizeibüros des Kreises Kangping der Stadt Shenyang, und Fang Xuefei, der Leiter der Polizeistelle Xiaochengzi des Kreises Kangping, mit einigen Polizisten zu Wang Jingfeng, Wang Xuekun und Li Xiaoping. Sie verschleppten die drei Falun Gong-Praktizierenden und beschlagnahmten ihre Computer, Drucker und andere Gegenstände.

Bei der Durchsuchung und der Festnahme zeigten die Polizisten keinerlei Ausweise vor. In den darauf folgenden zehn Tagen informierten sie den Familienangehörigen auch nicht über die Inhaftierung. Die Familienangehörigen gingen zur Brigade für Staatssicherheit und verlangten die Freilassung der Praktizierenden. Jiang Lijun lehnte dies ab und sagte ihnen, dass Wang Jinfeng im Ersten Untersuchungsgefängnis der Stadt Shenyang eingesperrt sei. Als die Familienangehörigen dort anriefen, wurde ihnen jedoch mitgeteilt, dass Wang Jinfeng sich dort nicht befände.

Die Familienangehörigen von Wang Jinfeng beauftragten daher zwei aufrichtige Anwälte aus Peking für die Verteidigung. Am 26. November kamen die Familienangehörigen mit zwei Anwälten zu Jiang Lijun. Die Anwälte wollten Wang Jinfeng sehen, doch Jiang Lijuns Antwort lautete, dass eine Vorschrift besage, sie dürften sie nicht sehen. Als die Anwälte fragten, woher diese Vorschrift stamme, konnte er ihnen keine Antwort geben. Die Anwälte erklärte daraufhin: „Nach Vorschrift des Ministeriums für öffentliche Sicherheit darf man die Inhaftierten nach 24 Stunden besuchen und die Anwälte dürfen sie gleich nach der Festnahme aufsuchen.” Jiang Lijun konnte erneut nicht antworten. Dann fuhr er zum Polizeibüro und zum „Büro 610”, um sich dort Anweisungen zu holen. Später ließ er die Anwälte um 13:30 Uhr noch einmal zur Brigade für Staatssicherheit kommen. Als die Anwälte um 13:45 Uhr bei der Brigade für Staatssicherheit eintrafen, ging Jiang Lijun aber weg mit der Begründung, dass die Anwälte nicht pünktlich seien und er eine Besprechung hätte.

Die Anwälte riefen Jiang Lijun und Fang Xuefei an, um die Haftmitteilung zu verlangen. Die beiden schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu und sagten, dass die Haftmitteilung beim jeweils anderen liege. Später behauptete Jiang Lijun: „Der Fall von Wang Jinfeng betrifft das Staatsgeheimnis, daher darf sie nicht besucht werden.”

Am 3. Dezember wurde die rechtswidrige Genehmigung der Verhaftung dieser drei Praktizierenden erteilt.


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Das Gericht des Kreises Kangping der Stadt Shenyang