Die Ingenieurin Frau Yang Liyan wird im Chatou Frauenarbeitslager in Guangzhou unter strenger Kontrolle gefoltert

(Minghui.de) Die Falun Gong-Praktizierende Frau Yang Liyan aus Guangzhou wurde von Polizisten festgenommen und gesetzwidrig zu Arbeitslager verurteilt, weil sie eine Eintrittskarte für die Shen Yun-Aufführung in Hongkong gekauft hat. Sie befindet sich jetzt im Chatou Frauenarbeitslager in Guangzhou in Haft und wird unter „strenger Kontrolle” gefoltert.

Die 32-jährige Frau Yang Liyan ist Ingenieurin der Meilin Gruppe in Guangzhou, eine wichtige technische Mitarbeiterin der Firma. Am Vormittag des 19. Januar 2010 wurde sie an ihrem Arbeitsplatz von Polizisten der Qianjin-Polizeistelle des Tianhe-Polizeibüros festgenommen. Ihre Wohnung wurde grundlos durchsucht. Ihre Computer am Arbeitsplatz sowie zu Hause, ihr Laptop, Falun Dafa-Bücher und andere Gegenstände wurden beschlagnahmt. Am selben Tag sperrte man sie gesetzwidrig im Tianhe-Untersuchungsgefängnis ein. Kurz darauf wurde ihren Familienangehörigen mitgeteilt, dass Frau Yang Liyan zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt würde. Die Begründung sei, dass sie im Jahr 2004 wegen des Praktizierens von Falun Gong 15 Tage inhaftiert gewesen war.

Informationen zufolge hält Frau Yang Liyan fest an ihren Glauben und gibt nicht nach, daher verweigerte das Tianhe-Untersuchungsgefängnis den Besuch ihrer Familienangehörigen. Nachdem sie zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt wurde, wollte das Arbeitslager sie wegen ihres Bluthochdrucks nicht aufnehmen. Trotzdem ließ das Untersuchungsgefängnis sie unter diesen Umständen nicht frei. Am 17. März 2010 brachte das Untersuchungsgefängnis sie zum Chatou Frauenarbeitslager in Guangzhou.

Am 19. März 2010 durfte Frau Yang Liyan zum ersten Mal unter Aufsicht der Polizisten mit ihren Familienangehörigen telefonieren, wodurch ihre Verwandten erst erfuhren, welchem Leid sie durch die Folter ausgesetzt ist.
Wenn Frau Yang Liyan die sogenannte „Umerziehung” verweigere, so das Arbeitslager, würde sie beim Essen, Schlafen, Kontaktieren der Familie usw. eingeschränkt werden.