Richter in Taipei, Taiwan: Die Verwaltungspolitik sollte dem Volk dienlich sein (Bild)

(Minghui.de) Nach der Arbeit sucht der Falun Gong-Praktizierende Hsu Bo-kun häufig das Gespräch mit chinesischenTouristen, die sich vor dem Hochhaus Taipei 101 aufhalten, und erläutert ihnen die tatsächlichen Hintergründe der Verfolgung in China. Am 4. Dezember 2009 gegen 19:00 Uhr stellte ihm ein Polizist der Hsiyi Polizeidienststelle einen Strafzettel über 300 Taiwan Dollar aus. Herr Hsu legte Widerspruch beim Gericht in Taipei ein. Nach Meinung des Vorsitzenden Richters, Lin Meng-huang, behindere die Geldstrafe das Recht der freien Meinungsäußerung und erklärte sie für ungültig. In seinem Gerichtsbeschluss verurteilte er die Informationsblockade der Kommunistischen Partei China (KPCh) und rief die taiwanische Regierung dazu auf, die Menschenrechte zu schützen. Die „Taiwan Liberty Times” berichtete am 5. April über den Fall in einem ausführlichen Artikel auf der Titelseite.


Der Bericht wies darauf hin, dass Richter Lin wusste, dass Falun Gong in China verfolgt wird und dass diese Tatsache durch freie Meinungsäußerung klar gemacht werden könne. Aber die chinesische Regierung kontrolliere zahlreiche Medien. Vergangenen Monat transferierte Google seinen Server von China nach Hongkong, um die Zensur der KPCh zu vermeiden. Die Informationsblockade der KPCh lässt das chinesische Volk die Tatsachen der Verfolgung nicht wissen. Herr Lin machte die taiwanische Regierung darauf aufmerksam, dass die Verwaltungspolitik den Menschen dienen solle. Herr Hsu hätte den chinesischen Touristen gegenüber seine Meinung friedlich zum Ausdruck gebracht und den Verkehr nicht behindert. Sein Recht sollte von der Verfassung geschützt werden. Wenn man ihm verbieten würde, ein Transparent an Sehenswürdigkeiten aufzustellen, die von chinesischen Touristen besucht würden, wie könnte er dann jenen chinesischen Touristen klar machen, was die wirklichen Gründe der Verfolgung sind? Richter Lin wies die Geldstrafe zurück.

Der Artikel bezog sich auf Herrn Hsus Aussage: ”Falun Gong ist in China verboten, genaue Informationen darüber sind nicht verfügbar. Um die Chinesen über die wahre Natur des totalitären Regimes der KPCh zu informieren, zeigen Falun Gong-Praktizierende häufig Transparente an Orten, die von chinesischen Touristen besucht werden, um ihnen die Tatsachen der Verfolgung zu erklären. Praktizierende werben für Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht. Niemand belästigt diese Touristen.”

Herr Hsu erklärte: „Ich hielt friedlich ein Transparent in der Hand und bin weder jemandem nachgelaufen, noch habe ich jemanden belästigt. Aber ich habe eine Vorladung bekommen. Soll das heißen, dass Taiwan sich wie die KPCh verhält, um Falun Gong zu verfolgen?” Somit legte er Einspruch beim Gericht von Taipei ein und erhielt einen Erlass.

Der Bericht konstatierte, dass Lin Wen-kui, Stellvertretender Leiter der Polizeidienststelle, den Richterbeschluss respektiert habe. Er habe erklärt, dass die Vorladung ausgestellt worden sei, weil jemand gemeldet hätte, dass der Verkehr angehalten worden sei, aber das sei unbegründet gewesen.