Vier Praktizierende im Kreis Kaijiang, Provinz Sichuan, rechtswidrig verurteilt

(Minghui.de) Die von den vier Falun Dafa-Praktizierenden Frau Wu Licui (55), Frau Liu Mingying (59), Herr Li Bending (65) und Frau Wang Langying (59) im Kreis Kaijiang, Provinz Sichuan, eingelegte Berufung wurde am 14. Januar 2010 vom Mittleren Gericht der Stadt Dazhou abgelehnt. Das Gericht hielt das Urteil vom 21. September 2009 aufrecht, die vier Praktizierenden im Jianyang Gefängnis einzusperren. Es folgen Informationen zu ihren Leidenswegen.

Herr Li Bending und seine Frau Liu Mingying befanden sich am Morgen des 22. Juli 2008 zu Hause, als Beamte der nationalen Sicherheit des Kreises Kaijiang und des Büro 610 kamen und sie verhafteten.

Frau Wu Licui war am 31. Juli 2008 nicht zu Hause, als Beamte der nationalen Sicherheit des Kreises Kaijiang und des Büro 610 kamen und ihre Wohnung durchsuchten. Die Polizisten konfiszierten ihre Falun Dafa-Bücher und 157.900 Yuan in bar. Am 17. August verwanzte die Polizei ihr Telefon und hörte ihre Telefonate ab. Sie wurde schließlich verhaftet, als sie außerhalb der Stadt Verwandte besuchte. Am 28. August verkündete die Polizei offiziell die Festnahme von Wu Licui.

Am 7. September 2008 wurde Frau Wang Lanying zu Hause von Beamten der nationalen Sicherheit des Kreises Kaijiang und des Büro 610 festgenommen.

Ungefähr ein Jahr später, am 17. August 2009, standen diese vier Praktizierenden vor dem Kreisgericht Kaijiang. Alle vier plädierten auf nicht schuldig. Sie erklärten dem Gericht, dass sie von den Polizisten ohne die Vorlage rechtlicher Dokumente und ohne Gerichtsverfahren verhaftet wurden. Sie berichteten, dass sie über den langen Zeitraum von einem Jahr festgehalten wurden und in dieser Zeit Folter und Zwangsverhöre sowie körperliche Misshandlungen in Polizeiwachen und Haftzentren erleiden mussten.

Der Fall wurde von der Staatsanwaltschaft des Kreises Kaijiang zu den Akten genommen, von der Staatsanwaltschaft der Stadt Dazhou gebilligt und dann zum Gericht des Kreises Kaijiang geschickt. Das Kreisgericht schickte es daraufhin zum Mittleren Gericht der Stadt Dazhou, welches den Fall dem Hohen Gericht der Provinz Sichuan unterbreitete. Dieses überprüfte den Fall und schickte ihn zurück zum Kreisgericht. Obwohl der Fall im Namen des Kreisgerichtes verhandelt wurde, war das Mittlere Gericht des Kreises Kaijiang tatsächlich dafür verantwortlich. Der Richter heißt Zhang Congping, er ist stellvertretender Richter im zweiten Gerichtssaal des Mittleren Gerichts. Die vom Kreisgericht verantwortliche Person ist der stellvertretende Direktor Chen Wangtang.

Als am 17. August 2009 im Kreisgericht Kaijiang eine rechtswidrige Verhandlung abgehalten wurde, war Zhang Congping, der Richter des Mittleren Gerichtes, nicht anwesend, kontrollierte jedoch die Vorgänge hinter den Kulissen. Der Beamte Chen Dixin vom Büro 610 des Kreises Kaijiang und Polizisten der Staatssicherheit befanden sich im Gericht, um die Zuhörer im Gerichtssaal einzuschüchtern.

Die vier Praktizierenden und ihre Verteidiger Tang Jitian aus Beijing, Wang Jin und Tang Yong aus Chongqing, Provinz Sichuan, plädierten auf nicht schuldig und zitierten die Religionsfreiheit und die Rechte der Verfassung. Das Gericht konnte die Verteidigungsrede nicht abstreiten, doch die Behörden behielten die Praktizierenden in Haft mit der Begründung, dass die Urteile nach dem gerichtlichen Disput verkündet würden. Am 21. September verkündete das Gericht die Urteile und verurteilte Frau Wu Licui zu zehn Jahren, Frau Liu Mingying zu sechs Jahren, Herrn Li Bending zu fünf Jahren und Frau Wang Lanying zu vier Jahren Gefängnis.

Danach reichten die Verteidiger der vier Praktizierenden die Berufung ein und forderten, dass das Gericht die Urteile aufheben und die vier Praktizierenden freilassen solle, da die Ausübung eines Glaubens und die Erklärung der Fakten in Bezug auf diesen Glauben kein Grund für Gefängnisstrafen seien.

Doch das Mittlere Gericht der Stadt Dazhou lehnte die Berufung ab und verkündete am 14. Januar 2010, dass die Urteile aufrechterhalten werden.


Hauptverfolger:

Dazhou Büro 610:

Han Jiayi, Direktor: 86-818-2385048 (Büro), 86-13308245888 (mobil)

Feng Debo, stellvertretender Direktor: 86-818-2393516 (Büro), 86-818-3882827801 (mobil)

Peng Yu, Leiter der Staatssicherheitsgruppe der Stadt Dazhou: 86-818-6222922 (privat)

Büro der Staatssicherheit der Stadt Dazhou: 86-818-2671780

Büro 610 des Kreises Kaijiang: 86-818-8236610

Chen Dixin (weiblich), Leiterin: 86-818-8226197 (Büro), 86-15882901868 (mobil)

Kreisgericht Kaijiang: 86-818-8222848

He Derong, Direktor: 86-818-8237336 (Büro), 86-818-8237619 (privat), 86-13989172833 (mobil)

Chen Wangtang, stellvertretender Direktor: 86-818-8236009 (Büro), 86-8188222615 (privat), 86-13982822011 (mobil)

Staatsanwaltschaft des Kreises Kaijiang: 86-818-8222793

Hauptstaatsanwalt Yang Huixia: 86-818-8211999 (Büro), 86-13882891666 (mobil)

Chen Gang, stellvertretender Staatsanwalt: 86-818-8236993 (Büro), 86-818-8227110 (privat), 86-13982862139 (mobil)