Anwälte plädieren im Namen von sieben Falun Gong-Praktizierenden auf nicht schuldig

(Minghui.de) Der Gerichtshof der Stadt Yingkou im Bezirk Bayuquan stellte am 23. März 2010 sieben Falun Gong Praktizierende vor Gericht. Ihre Anwälte plädierten auf nicht schuldig.

Vor den Richtern Yejia Wang, Yin und Wencheng Yang Yan erschienen um 10:00 Uhr in der Früh Frau Dong Bing, Frau Yu Zhihong und ihr Sohn Wang Zhiyuan, Frau Sun Li und ihr Mann, Herr Shen Guanghai sowie seine Frau. Der Gerichtsreporter Xu Jianwei und der Staatsanwalt der Bayuquan Staatsanwaltschaft, Cao Ning, waren ebenfalls anwesend.

Die Familien der sieben Praktizierenden hatten sich vier Anwälte genommen, die im Namen der Angeklagten auf nicht schuldig plädieren sollten. Am Morgen des 23. März 2010 wurden Herr Bi Shijun, Frau Sun Li und Herr Sehn Guanghai in den Gerichtssaal gerufen. Sie alle erklärten wahrheitsgemäß, dass sie keine Schuld auf sich gezogen hätten, weil sie Falun Gong praktizieren oder an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht glauben würden.

Weil die Angehörigen und die Anwälte von Frau Teng Wenmin um 13 Uhr noch nicht eingetroffen waren, versuchte das Gericht, sie auf die Schnelle schuldig zu sprechen, worauf Frau Tengs Familie sehr wütend reagierte.

Als man den Prozess gegen Frau Dong Bing, Frau Yu Zhihong und Frau Yus Sohn Wang Zhiyuan begann, plädierte man auf nicht schuldig und gab an, dass alle Praktizierenden am 23. September 2010 zur gleichen Zeit um 10 Uhr in ihren Wohnungen inhaftiert worden wären. Die Polizei des Nationalen Sicherheitsbüros des Bezirks Bayuquan war in ihre Häuser eingebrochen, hatte sie mitgenommen und auch die persönlichen Dinge der Angeklagten konfisziert.

Der Anwalt erklärte, dass nach dem Gesetz Falun Gong legal sei und er daher im Namen der Praktizierenden auf nicht schuldig plädiere. Man fragte den Richter und den Staatsanwalt nach einem Gesetz, in dem Falun Gong als illegal erklärt würde. Die Richter und die Staatsanwälte fanden kein solches Gesetz und senkten schließlich beschämt ihren Kopf. Sie wussten nicht, was sie sagen sollten.

Am Nachmittag verkündeten die Richter den Rechtsanwälten und den Familienmitgliedern, dass die Verhandlung auf den 24. März um 14:30 Uhr vertagt würde.

Doch das Gericht eröffnete am 24. März die Gerichtsverhandlung bereits um 13:00 Uhr. Anwesend waren die Anwälte und über 100 Familienmitglieder. Die Anwälte stellten fest, dass die Praktizierenden in allen Punkten der Anklage unschuldig seien und die Staatsanwaltschaft keine Beweise für ihre Schuld vorliegen hätte. Alle Familienmitglieder bestanden darauf, dass die Behörde die Praktizierenden unverzüglich freilassen sollte, da sie eindeutig unschuldig seien und keinerlei Verbrechen begangen hätten. Der Gerichtsreporter unterbrach die Verhandlung und beschuldigte die Familien der Angeklagten, das Gericht zu belästigen, und forderte die Polizei auf, sie aus dem Gerichtssaal zu vertreiben.

In den darauf folgenden Tagen ersuchten die Familien das Gericht, ihre Verwandten freizulassen. Der Richter erklärte, dass obwohl die Anwälte in ihrem Plädoyer im Sinne der Anklage auf nicht schuldig plädiert hätten, das Gericht seinen Weg gehen und einen Strafantrag ausstellen müsse. Des Weiteren gab er an, dass er nicht die Absicht hätte, auch nur einen Falun Gong-Praktizierenden freizulassen.