Vier weibliche Praktizierende werden im Gericht festgenommen, weil sie für Gerechtigkeit appellieren

(Minghui.de) Am 30. April 2010 gingen die Falun Gong-Praktizierenden Song Wenxiu, Wu Bilin, Huang Jing und Sun Jingping zum Gericht, um Richterin Wu Shanrong und Richter Ye Li die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong zu erklären. Die beiden Richter waren an der Verhaftung und Verurteilung von Song Wenxius Tochter, Li Shihong, beteiligt.

Als die vier Frauen vor dem Gerichtsgebäude ankamen, ließen die Sicherheitsleute sie nicht eintreten. Stattdessen benachrichtigten sie Richterin Wu, dass vier Praktizierende gekommen wären, um sich mit ihr wegen Li Shihong und Falun Gong zu treffen. Nachdem sie das gehört hatte, ließ die Richterin die Frauen erst nach einer sehr langen Wartezeit eintreten. Anschließend zeigte sie die Frauen beim Staatssicherheitsbüro des Bezirks Jiangan an. Diese schickten zuerst zwei Zivilpolizisten zur Aufnahme ihrer Identität, später kamen Polizisten der Ranghouhu Polizeidienststelle, die sie festnahmen und in die Gehirnwäscheeinrichtung im Bezirk Jiangan brachten.

Am 31. März 2009 verhafteten Yu Jiming und andere Polizisten der Polizeidienststelle des Bezirks Jiangan Song Wenxiu in der Nähe ihrer Wohnung. Sie bedeckten ihren Mund und zerrten sie in den Polizeiwagen. Außerdem nahmen sie ihr die Schlüssel ab, plünderten ihre Wohnung und konfiszierten ohne rechtliche Grundlage persönliche Gegenstände in einem Gesamtwert von 1.200 Yuan.

Als Song Wenxius Tochter, auch eine Falun Gong-Praktizierende, an diesem Nachmittag nach Hause kam, wurde sie von Yu Jiming, Yuan Qinghong und Wan Baozhu festgenommen und verhaftet.

Nachdem Li Shihongs Fall vor Dezember 2009 dreimal wieder aufgerollt worden war, wurde er wegen Mangel an Beweisen eingestellt. Die Polizisten wurden aufgefordert, die Angelegenheit nochmals zu überprüfen. Am 7. April 2010 führte das Jiangan Bezirksgericht eine mündliche Verhandlung unter Vorsitz von Richter Ye Li durch. Li Shihongs Anwalt legte Beweise für zahlreiche Gesetzesübertretungen seitens der Polizei in Bezug auf Einschränkungen der Glaubensfreiheit vor. Nach Aussage ihrer Familie hatten die Beamten jedoch gefälschte Beweise gegen sie. Die vorangegangenen Einsprüche der Familie blieben unbeantwortet.