Menschenrechtsanwalt verteidigt Falun Gong-Praktizierende bei einer Gerichtsverhandlung in der Stadt Xichang

(Minghui.de) Der Gerichtshof in der Stadt Xichang in der Provinz Sichuan hielt am 28. April 2010 eine rechtswidrige Verhandlung gegen die Falun Gong-Praktizierenden Frau Lu Yuancui und Frau Xia Huiqiong ab. Die Verhandlung endete schnell, nachdem ein Menschenrechtsanwalt eine starke Verteidigung bot.

Polizisten und Zivilbeamte überall um das Gerichtsgebäude

Die Verhandlung begann am 28. April um 9:00 Uhr. Der stellvertretende Leiter des „Büro 610” Xichang und einige Polizisten waren im Gerichtssaal anwesend.

Nach Aussage der Gerichtsdiener war die Verhandlung öffentlich, aber nachdem sie begann, wurden viele Personen nicht eingelassen. Eine ältere Dame, die vom Land angereist war, wurde vor dem Eingang aufgehalten, weil sie keine Papiere bei sich hatte. Ein Familienmitglied wurde ebenfalls gehindert, an der Verhandlung teilzunehmen. Durch diese Einschränkungen waren etwa 100 Personen im Gerichtssaal, während 300 Personen warteten, an der Verhandlung teilzunehmen. Es wurde angemerkt, dass mehrere Tage vor der Verhandlung einige Beamte aus verschiedenen „Büro 610”-Landesstellen Falun Gong-Praktizierende gedroht hatten, nicht zur Verhandlung zu erscheinen.

Vor dem Beginn der Verhandlung wollte die Polizei eine Sicherheitskontrolle bei dem Verteidiger vornehmen. Der Anwalt lehnte ab und zitierte das Gesetz. Nicht einmal der Gerichtsvorsitzende wagte ihn zu untersuchen. Die Polizei hatte keine andere Wahl, als ihn einzulassen.

Kurz bevor die Verhandlung begann, verlangten der Gerichtsvorsitzende Liu Yong und sein Stellvertreter Shi Shuyun eine Kopie der Zulassung des Verteidigers mit der Begründung, dass dies eine Anordnung von Liangshan Zhou wäre. Der Anwalt hatte keine Wahl und musste der Aufforderung nachkommen.

Der Richter hatte keine Verhandlungsankündigung verschickt, was aber gesetzlich vorgeschrieben ist.

Verteidigung des Anwalts überzeugend

Die Verhandlung begann um 9:00 Uhr. Frau Lu Yuancui legte dar, dass die Polizei aus Xichang die Leute im Untersuchungsgefängnis Tohuang angewiesen habe, ihre Kleidung zurückzuhalten, ebenso eine Decke und Geld, das ihre Familie ihr geschickt habe. Sie und Frau Xia Huiqiong, zwei Frauen in den Fünfzigern, mussten über 20 Tage auf dem blanken Boden schlafen. Ebenso mussten sie sich Toilettenpapier von anderen leihen.

Während der Beweisaufnahme zeigten Jiang Hua und Jin Kebin von der Staatsanwaltschaft sechs CDs als „Beweismittel”, um Lu Yuancui und Xia Huiqiong zu belasten. Ein Polizist nahm dem Anwalt die Akte weg, die er gerade las.

Der Anwalt betonte, dass es keine Zeugen gab und keine Unterschrift auf dem Geständnis war und nach dem Gesetz diese Aussage nichtig sei.

Die beiden Praktizierenden verteidigten sich selbst. Sie sagten, dass der Inhalt der CDs die Bewerbung der traditionellen Kultur sein und Menschen zeige, nachsichtig zu sein. Sie enthüllten die Verfolgung des chinesischen Volkes durch die KPCh, deshalb sollten sie nicht als Beweismittel benutzt werden. Lu Yuancui sagte: „Falun Gong zu praktizieren, bedeutet, ein guter Mensch sein zu wollen und den Prinzipien ,Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit, Nachsicht' zu folgen”. Lu Yuancuis Verteidiger war ihr Ehemann, aber der Richter verweigerte ihm das Recht zu sprechen.

Der Rechtsanwalt verteidigte die Falun Gong-Praktizierenden basierend auf dem Recht der Glaubensfreiheit, die durch die chinesische Verfassung gewährleistet ist. Er sagte: „Gedanken sind kein Verbrechen.” und „Es gibt kein chinesisches Gesetz, das Falun Gong verbietet.” Während der Verhandlung sagten die Staatsanwälte weder dem Richter noch dem Anwalt, welche Gesetze Xia Huiqiong und Lu Yuancui gebrochen hätten.

Der vorsitzende Richter Shi Shuyun, Richter Yang Bo und Staatsanwalt Jiang Hua versuchten, die Verteidigung des Anwalts zu unterbrechen. Der Anwalt bestand jedoch darauf, seine Verteidigung abzuschließen.

Der Leiter des „Büro 610”, Chen Qi, manipulierte das Gericht während der ganzen Verhandlung.

Zum Schluss verlangten der Anwalt und die zwei Falun Gong-Praktizierenden die sofortige Freilassung. Der vorsitzende Richter sagte, sie würden auf die Entscheidung der Kollegenrunde (Komitee von Richtern) warten und die Verhandlung wurde vertagt.

An der Verfolgung unmittelbar beteiligte Personen:
Polizeistation Xining: Xu Junfeng
Staatssicherheit von Xichang: Tai Gangyi, Chen Quansheng, Chen Lian
Staatsanwaltschaft Xichang: Jiang Hua, Jin Kebin
Gericht Xichang: Vorsitzender Richter Shi Shuyun