Frau Du Juan verhaftet, ihr Kind weggenommen

(Minghui.de) Frau Du Juan wurde am 6. Mai 2010 erneut von Agenten der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verhaftet, während sie Informationsmaterial über die wahren Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong verteilte. Gegenwärtig wird sie in der Chaoyang Bezirkshaftanstalt festgehalten. Der Aufenthaltsort ihres geistig behinderten Kindes ist unbekannt.

Nach Beginn der Verfolgung von Falun Gong im Juli 1999 durch das kommunistische Regime, hatte Frau Du viele Schreiben an die Polizei und das Außenministerium gesandt, in denen sie den Behörden die wahren Sachverhalte über Falun Gong darlegte. Zudem war sie zur zentralen Behörde für Justiz gegangen, um für Falun Gong zu appellieren.

Wiederholt wurde sie von den Behörden schikaniert und während politisch sensiblen Tagen festgenommen und inhaftiert. Im Durchschnitt befand sie sich jeden Monat zwei Tage in Haft.
Zeitweise waren sie und ihr Sohn in einem Metallkäfig eingesperrt, ohne Nahrung, Getränke und ohne eine Möglichkeit, die Toilette benutzen zu dürfen. Infolge dieser unmenschlichen Haftbedingung bekam ihr Sohn oft hohes Fieber.

Eines Nachts im Mai 2000, als Frau Du mit ihrem Sohn im Zug von der Stadt Yantai nach Peking reiste, setzte sie sich in die Meditation, nachdem alle Anwesenden eingeschlafen waren, und wurde dafür angezeigt. Am Pekinger Bahnhof nahm man sie und ihr Kind fest und sperrte beide in einen Metallkäfig, der im Freien oberhalb einer Jauchegrube stand. Später kamen sie in die Beitaipingzhuang Haftanstalt, wo sie 35 Tage bleiben mussten. Dort war der Junge gezwungen, auf kaltem Zementboden zu liegen, weswegen er hohes Fieber bekam. Danach war seine physische Verfassung und geistige Wachsamkeit deutlich verschlechtert.

Im Januar 2002 verurteilte man Frau Du unrechtmäßig zur Zwangsarbeit. Geng Wenxia, eine Beamtin aus dem Beitaipingzhuang "Büro 610" in Peking und die Beamtin, Li Huiqin, schickten ihr Kind in das Altenheim im Verwaltungsbezirk Sujiatuo. Über den Verbleib des Kindes erhielt die Familie keine Information. Beamte gaben nur an, dass es dem Kind gut ginge. Alle Bittschriften, die Frau Du dann an den Sekretär des Beitaipingzhuang Nachbarschaftsverwaltungsbüros und Geng Wenxias sandte, damit ihr Sohn in die Schule geschickt wird, wurden zurückgewiesen. Als das Kind schließlich von Familienmitgliedern abgeholt werden konnte, wies es Anzeichen von schwerer Unterernährung und Verletzungen am ganzen Körper und Gesicht auf. Er war sehr schwach, ausgezehrt und ängstlich, was darauf hinwies, dass er misshandelt worden war.

Im März 2005 wurde Frau Du noch einmal ohne rechtliche Grundlage verhaftet, während sie Informationsmaterial über die tatsächlichen Hintergründe der Verfolgung von Falun Gong in Beitaipingzhuang, Bezirk Haidia verteilte. Dafür verurteilte man sie zu drei Jahren Gefängnis, und brachte ihren Sohn ins Waisenhaus. Ihre Freilassung erfolgte im Juni 2008.