Herr Deng Chengkai und Frau Liu Tao schwerer Bestrafung unterzogen

(Minghui.de) Die Polizei des "Büro 610" (1) der Stadt Jinyang und die Jinyang Gemeindepolizeiabteilung in der Provinz Sichuan nahmen im Juni 2009 illegal vier Praktizierende fest, Herrn Deng Chengkai, Herrn Zhong Shikai, Frau Liu Tao und Frau Xiao Shifeng. Vor kurzem wurden Deng Chengkai und Liu Tao gesetzwidrig zu acht Jahren sowie zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Polizei des "Büro 610" und der Polizeidirektion brach in Deng Chengkai Zuhause ein und nahm ihn am Abend des 22. Juni 2009 fest.

Zu fast derselben Zeit wies der Leiter der Fucheng Bezirkspolizeidirektion in der Stadt Jinyang die Polizei an, Herrn Zhong Shikai und seine Frau Liu Tao festzunehmen. Außerdem plünderte die Polizei ihr Haus am 22. Juni sowie am 23. Juni und entwendete dabei sechs Taschen der persönlichen Habe.

Außerdem nahm die Polizei Frau Xiao Shifeng am 23. Juni um 10:30 fest, sie ist in ihren 60ern und nahmen zwei Taschen ihrer persönlicher Habe weg.

Vor dieser Verhaftung war Herr Deng Chengkai bereits zweimal gesetzwidriger Gefangenschaft unterzogen worden.

Das erste Mal war es im Jahr 2001. Herr Deng wurde festgenommen, als er über die wahren Umstände über Falun Gong mit einem anderen Praktizierenden zusammen aufklärte, und musste ein Jahr lang Zwangsarbeit verrichten. Im Xinhua Zwangsarbeitslager in der Stadt Jinyang erlitt er Gehirnwäsche, körperliche Strafe und wurde auf verschiedene Weise gefoltert. Um ihn "umzuerziehen", zwangen ihn die Wachen einmal dazu, für zwei Tage auf dem Boden zu hocken, ohne Erlaubnis, zur Toilette zu gehen.

Die zweite Inhaftierung erfolgte im Februar 2002, als Herr Deng mit einem anderen Praktizierenden Informationsmaterialien über die Verfolgung verteilte. Man sperrte ihn daraufhin zwei Jahre lang ins Gefängnis.


Anmerkung:
(1) "Büro 610": Ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.