Die chinesische Regierung hat Falun Gong niemals offiziell verboten, Teil 1

(Minghui.de) Nach dem 20. Juli 1999 haben die Medien und sogar wissenschaftliche Arbeiten außerhalb Chinas häufig den folgenden Satz benutzt: „Die chinesische Regierung hat Falun Gong seit dem Juli 1999 verboten”. Ich glaube, dass die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) niemals eine legale Basis für ihre elfjährige Verfolgung von Falun Gong hatte, weil die chinesische Regierung Falun Gong niemals offiziell verboten hat. Ich möchte vorerst nicht das Thema der Legitimität der derzeitigen chinesischen Regierung selbst seit ihrem Beginn im Jahr 1949 beleuchten, doch auch entsprechend der eigenen Gesetze der chinesischen Regierung ist die Verfolgung durch die KPCh und Jiang Zemins Bande rechtswidrig.

Die erste Ursache der Verwirrung bei den meisten Leuten ist zu glauben, die „KPCh” und die „chinesische Regierung” seien untereinander austauschbar, oder sie vermischen sogar den Anführer der KPCh mit dem Land China oder der chinesischen Regierung. Der zweite Grund ist, dass die KPCh absichtlich diese Formulierung in ihrer Propaganda benutzte, um die öffentliche Meinung zu verwirren. Eine dritte Ursache ist das mangelnde Wissen darüber, was es bedeutet, etwas auf legale Weise zu verbieten.

Ich möchte jeden dieser drei zur Verwirrung beitragenden Gründe behandeln.

I. Die Wahrheit über das „Verbot"

A. Bezüglich des Ausdrucks „Verbot"

Ein „Verbot” kann auf eine oder zwei Arten erfolgen. Die erste ist, ein Gesetz zu erlassen, wo eine bestimmte Aktivität als rechtswidrig bestimmt wird und die zweite ist, einen administrativen Beschluss zu verfassen. Keine der beiden Methoden darf jedoch die Verfassung verletzen, sonst ist das Verbot an sich rechtswidrig.

Schauen wir uns die chinesische Verfassung an. Kapitel 2, Artikel 35 der Verfassung der Volksrepublik Chinas besagt: „Bürger der Volksrepublik China erfreuen sich der Redefreiheit, der Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Vereinigungs- und der Demonstrationsfreiheit.” Im Artikel 36 steht: „Bürger der Volksrepublik China erfreuen sich der Religionsfreiheit.”

Mit anderen Worten - die chinesische Verfassung schützt die Glaubensfreiheit von Falun Gong-Praktizierenden als Bürger. Zusätzlich zur Verletzung der Verfassung verletzt die Hinderung der chinesischen Bürger am Praktizieren von Falun Gong auch das Internationale Abkommen zu zivilen und politischen Rechten der UN, welches die chinesische Regierung im Oktober 1998 bestätigte. Anders gesagt, ist Falun Gong zu praktizieren nicht illegal in China, doch das Verbot ist es.

B. Über das „Verbot" selbst

Am 22. Juli 1999 sendeten Jiang Zemin, Luo Gan und andere über das CCTV und im Namen des Ministeriums für zivile Angelegenheiten ihre „Entscheidung, die Falun Gong Forschungsgesellschaft zu verbieten”, „die Mitteilung der sechs Verbote vom Ministerium für öffentliche Sicherheit” und „die Mitteilung vom Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas, dass den Mitgliedern der Kommunistischen Partei das Praktizieren von Falun Gong verboten ist”.

Keine dieser drei Mitteilungen zählt jedoch dazu, dass Falun Gong durch die chinesische Regierung verboten wurde.

Die erste Mitteilung zielt eher auf die „Falun Gong Forschungsgesellschaft” als eine Organisation als auf Falun Gong selbst ab. Tatsächlich hält dieses Verbot selbst nicht stand. Falun Gong wurde nach einer Überprüfung durch die chinesische wissenschaftliche Qigong Forschungsgesellschaft im Jahr 1993 als eine untergeordnete Einheit genannt „Falun Gong Forschungsabteilung” aufgenommen. Herr Li Hongzhi beendete den Unterricht der Praxis im Festlandchina und außerhalb Chinas jeweils im Dezember 1994 und 1995. Von da an konzentrierte sich Herr Li auf die Forschung des Buddha Gebots und hörte auf, Qigong Vorträge zu geben. Laut der Falun Gong Forschungsgesellschaft suchte diese im März 1996 formell um einen Austritt aus der chinesischen wissenschaftlichen Qigong Forschungsgesellschaft an und schloss das Verfahren ihrer Auflösung der Forschungsgesellschaft mit deren Zustimmung ab. Somit hatte die Falun Gong Forschungsgesellschaft von da an aufgehört zu existieren. Wie kann eine Einheit, die im März 1996 aufgelöst wurde, im Juli 1999 verboten werden?

Diese Deklaration durch das Ministerium für zivile Angelegenheiten verbot eine Organisation, die schon mehr als drei Jahre zuvor aufgelöst wurde. Falun Gong selbst hat nur die Kultivierung von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht und die fünf Übungen. Seine Kultivierenden kommen und gehen, wie es ihnen gefällt und es gibt keine Mitgliederliste oder Gebühren und es gibt keine Organisation. Die Prinzipien von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht” wohnen in den Herzen der Kultivierenden und die Übungen werden von ihren Körpern ausgeführt. Keine Gruppe oder Organisation, die von Falun Gong-Praktizierenden gebildet wurde, kann mit Falun Gong selbst gleichgestellt werden. So kann man aus verschiedenen Blickwinkeln nicht sagen, dass Falun Gong selbst jemals verboten wurde, noch kann es verboten werden.

Mit den Verbrechen, mit denen das Ministerium für zivile Angelegenheiten und das Ministerium für öffentliche Sicherheit die Falun Gong Forschungsgesellschaft schädigen, präsentieren sie die typische Taktik der KPCh. Sie kann Fiktion in Wahrheit verwandeln und unbekümmert die Fakten und das Gesetz ignorieren, doch erwartet von jedem, dass er ihr oder ihrer Politik von „ruiniert ihren Ruf, vernichtet sie finanziell und macht sie körperlich kaputt” folgt.

Die „Mitteilung vom Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Chinas, dass den Mitgliedern der Kommunistischen Partei das Praktizieren von Falun Gong verboten ist” war eine interne Kommunikation, ausgesprochen für die Mitglieder der Kommunistischen Partei Chinas. Es gibt mehr als eine Million Chinesen, aber weniger als 100 Millionen KPCh-Mitglieder. Diese Mitteilung bestimmt nicht, dass Chinesen Falun Gong nicht praktizieren dürfen. Zusätzlich wenn jemand den KPCh Mitgliedern, die auch Praktizierende sind, erlaubte, zwischen Parteimitgliedschaft und der Erlaubnis, Falun Gong zu praktizieren, zu wählen, ziehen es viele vor, ihre Parteimitgliedschaft auf zu geben. Die KPCh erlaubt den Mitgliedern allerdings nur, beizutreten oder ausgeschlossen zu werden, aber nicht freiwillig auszutreten, was sich mit ihre Kultnatur deckt, die die vollkommen Kontrolle über die Gedanken und Handlungen der Menschen möchte.

Die Mitteilungen beider Ministerien sind jeweils administrative Handlungen, die der Last des legalen Beweises ihrer Legitimität unterworfen sind. Jedoch hat kein Ministerium die gesetzeskonforme Basis ihrer Verordnungen vorgelegt, womit sie sich einer rechtmäßigen Zulässigkeit entziehen. Das Ministerium für zivile Angelegenheiten zitierte die Regelung für die Registrierung einer sozialen Organisation, um ihre Entscheidung, die Falun Gong Forschungsgesellschaft als eine „illegale Organisation” zu erklären, zu fällen. Wie jedoch zuvor erwähnt - da die Falun Gong Forschungsgesellschaft im März 1996 aufgehört hat zu existieren, kann es nicht länger als eine illegal Organisation gelten. Zusätzlich sind die erwähnten Regelungen sehr unklar und regeln keine besonderen Handlungen von sozialen Organisation noch hat es eine rechtmäßige Jurisdiktion, deshalb - nochmal - die Entscheidung, die Forschungsgesellschaft als eine illegale Organisation zu bezeichnen, entbehrt einer legalen Basis. Die anschließende „Mitteilung der sechs Verbote durch das Ministerium für öffentliche Sicherheit” basierte auf der Mitteilung des Ministeriums für zivile Angelegenheiten und leidet somit an demselben Mangel einer legalen Gültigkeit.

Fortsetzung folgt ...