Die Falun Gong-Praktizierende Li Zemei ist gegenwärtig im Shijiazhuang Frauengefängnis inhaftiert (Foto)

(Minghui.de) Frau Li Zemei, in den 30ern, stammt aus Nuanquanhe im Verwaltungsbezirk Yutian, Provinz Hebei. Sie wurde 3-mal vor Gericht gestellt und am 17. Mai 2010 rechtswidrig zu drei Jahren Haft im Shijiazhuang Frauengefängnis verurteilt.

Li Zemei


Am 7. Oktober 2009 nahmen die Beamten der Chengguan Polizeistation im Verwaltungsbezirk Yutian Frau Li fest. Ihr Computer, Drucker und andere persönliche Wertgegenstände wurden konfisziert. Man brachte sie in das Internierungslager des Verwaltungsbezirks Yutian, wo der Familie jeglicher Besuch untersagt wurde.

Von März bis Mai 2010 wurde Frau Li 3-mal vor das Bezirksgericht Yutian gestellt: am 22. März, am 20. April und am 29. April 2010. Tang Lianhua war der vorsitzende Richter, die beiden anderen Richter waren Sang Zetao und Zhang Baocun; als Staatsanwalt fungierte Meng Qingguo und der Justizangestellte hieß Liu Liying. Das Gericht verurteilte Li Zemai zu drei Jahren Haft.

Am 22. März 2010 verteidigte der Anwalt Zhang Chuanli aus Peking Frau Li zwei Stunden lang. Er betonte, dass Falun Gong-Praktizierende gegen kein chinesisches Gesetz verstoßen würden. Da die Religionsfreiheit durch die Verfassung geschützt ist, forderte er die sofortige Freilassung von Frau Li. Der Richter musste zugeben, dass Religionsfreiheit von der Verfassung geschützt ist, doch wagte er dennoch nicht, Frau Li freizulassen.

Ihr Anwalt wies darauf hin, dass unter der Garantie der Redefreiheit durch die Verfassung der geschriebene oder ausgesprochene Satz: „Falun Dafa ist gut” keine gesetzwidrige Aktivität darstelle. „Chinesisches Recht besagt, dass die Bürger Glaubensfreiheit besitzen und deshalb sollte die Angeklagte sofort frei gelassen werden. Eine Hausdurchsuchung ohne einen Durchsuchungsbefehl ist rechtswidrig und all ihre persönlichen Sachen, die konfisziert wurden, sollten sofort mit einer Entschädigung ihres Verlustes zurückgegeben werden”, erklärte der Anwalt.

Er zeigte auf, dass die gegenwärtige Anklage gegen Frau Li, basierend auf dem Strafgesetz Nr. 300 „Kulte zerstören Gesetz und Ordnung”, nichts mit dem Praktizieren von Falun Gong zu tun habe. Er argumentierte: „Zunächst einmal behauptet das chinesisches Gesetz nicht, dass Falun Gong ein Kult sei. Wenn es kein Kult ist, wie können Sie die Bestimmung `Kulte zerstören Gesetz und Ordnung´ heranziehen, um Frau Li Zemei für schuldig zu erklären? Zweitens glauben Falun Gong-Praktizierende an Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht und sie möchten die universellen Gesetze weiterverbreiten, um ihren Mitbürgern zu helfen, bessere Menschen zu sein. Diese gutherzige Tat ist durch die chinesische Verfassung geschützt, wie kann Frau Li dann angeklagt werden, Gesetz und Ordnung zu stören? Welches Gesetz und welche Verordnung wurden dabei verletzt? Wer sind die Opfer? Welcher Schaden wurde angerichtet?”

Der Anwalt zeigte auf, dass es keinen rechtlichen Weg gebe, um Falun Gong zu verurteilen, da es kein Kult sei. Der Staatsanwalt, Meng Qingguo, behauptete, dass das Höchstgericht diese Erklärung abgegeben hätte. Frau Zemeis Anwalt forderte, den Beweis dafür sehen zu dürfen und wies darauf hin, dass die Erklärung des Höchstgerichts keine rechtliche Kraft besitze. Der vorsitzende Richter, Tang Lianhua, befahl dem Anwalt, damit aufzuhören, weiter über die rechtliche Erklärung oder die Klassifizierung von Falun Gong zu sprechen.

Der Staatsanwalt Meng Qingguo wendete ein, dass laut dem „Büro 610” der Stadt Tangshan die Broschüren von Falun Gong anti-kommunistischen Inhalt hätten. Er betonte, dass er nur auf die Anweisungen des „Büro 610” hören würde. Der Anwalt konterte, dass das „Büro 610” kein gesetzliches Recht hätte, in die „Herrschaft des Gesetzes” der Verfassung einzugreifen und auch kein gesetzliches Recht, Falun Gong einzustufen, deshalb seien dessen Anweisungen unbegründet.

Der Anwalt forderte erneut die Freilassung von Frau Li Zemei. Das Gericht versuchte, die Öffentlichkeit zu täuschen, indem es die Verhandlung für eine Pause unterbrach. Danach brachte man Frau Li Zemei ins Yutian Internierungslager. Als ihre Mutter sie sehen wollte, wurde sie von den Wachen aufgehalten.

Die Eltern von Frau Li sind um die 60 Jahre alt und ihre Mutter kann seit ihrem Schlaganfall kaum gehen. Seit der Haft ihrer Tochter ist sie verzweifelt. Ihr Mann fährt sie überall mit einem Dreirad hin und bittet um die Freilassung der Tochter. Sie suchten bisher die Chengguan Polizeistation, die Öffentliche Sicherheit Yutian und das Gerichtsgebäude auf. Weil das „Büro 610” die Vorsitzenden des Bezirksgerichts Yutian bedrohte, wurde Frau Li noch zwei weitere Male vor Gericht gestellt und schließlich zu drei Jahren Haft verurteilt.

An der Verfolgung von Frau Li beteiligt:

Direktor des „Büro 610” des Verwaltungsbezirks, Yutian Liang Zichao:
86-13832969400 (mobil), 86-315-6118766 (Büro)
Direktor der Öffentlichen Sicherheit, Wang Zhanfu: 86-13780502222 (mobil), 86-315-3163398 (Büro)
Direktor des Internierungslagers, Bi Dajun: 86-13832989621 (mobil), 86-315-6154613
Vorsitzender Richter des Yutian Gerichts, Tang Lianhua: 86-315-6162097, 86-13933323423 (mobil)
Leiter des Gerichtsgebäudes, Wang Jianqi: 86-315-6110987 (privat), 86-13831576188 (mobil)