He Zhiwei wurde im Gehirnwäschezentrum Guangzhou misshandelt

(Minghui.de) He Zhiwei wurde am Morgen des 9. April 2009 von Agenten des "Büro 610" illegal verhaftet. Sie verbrachte insgesamt 14 Monate in drei verschiedenen Gehirnwäscheeinrichtungen: in Sanshui, Zhanjiang und Guangzhou. In der letzten Einrichtung wurde sie gefesselt und beschimpft.

In Zhanjiang kam sie in Einzelhaft - in eine schmale Zelle mit einem verdeckten Fenster. Um sie am Schlafen zu hindern, ließen die Wächter rund um die Uhr laute Musik laufen. Eine Gruppe Schläger zwang sie, sich niederzuknien, um sie schlagen zu können. Sie schlugen mit Büchern auf ihren Kopf ein, bis sich ihre Wirbel im Nacken verschoben. Danach verschlechterte sich ihr physischer Zustand, sie litt an Kopfschmerzen und Schwindelanfällen.

In der Gehirnwäscheeinrichtung Guangzhou fuhr Frau He fort, die Falun Gong-Übungen zu praktizieren und laut gegen die Verfolgung von Falun Gong zu protestieren. Die Leitung des Zentrums teilte ihrer Familie mit, dass man sie dafür bestrafen würde. Im Mai erhielten ihre Angehörigen die Erlaubnis, sie zu besuchen. Sie sahen, was man ihr angetan hatte. Die Wächter hatten ihre Hände und Füße fünf Tage lang in der Meditationshaltung gefesselt. Auch zum Essen lösten sie die Fesseln nicht, sondern fütterten sie. Sie wurde sogar in dieser Haltung von drei Personen zur Toilette gebracht. Duschen durfte sie natürlich auch nicht. Das hatte zur Folge, dass sowohl ihre Zelle wie sie allmählich unangenehm rochen. Die Wachen nahmen dies zum Anlass, sie laut zu beleidigen und sich zu weigern, in ihre Nähe zu kommen. Ein Monitor überwachte sie die ganze Zeit.

Frau Hes Familie forderte die Leitung der Gehirnwäscheeinrichtung auf, sie nicht mehr weiter zu fesseln und besser zu behandeln. Der Beamte Tian, der persönlich für ihre Verfolgung verantwortlich war, antwortete: „Wir haben alles ausprobiert, um sie umzuerziehen, aber nichts hat geholfen. Das ist der einzige Weg.”

Als Frau Hes Tochter versuchte, sie anzurufen, teilte Tian ihr mit, dass ihre Mutter das Protokoll verletzt habe. Aus dem Grund dürfe sie weder Anrufe noch Besuche seitens ihrer Familie erhalten. Der Beamte verweigerte eine Antwort auf die Nachfrage der Tochter, inwiefern ihre Mutter das Protokoll verletzt habe.

Eines Tages teilte die Leitung der Familie mit, dass sie Frau He verlegen werde, da sie ständig Parolen gegen die Kommunistische Partei Chinas rufe. Sie fügte hinzu: „Das Praktizieren von Falun Gong ist hier absolut verboten. Wenn sie weiterhin auf dem Praktizieren besteht, werden wir keinerlei Verantwortung für weitere Maßnahmen bezüglich des Versuchs, sie aufzuhalten, übernehmen.”

Ihre Familie fragte: „Wann wird sie entlassen? Wenn es keine Beweise für ein illegales Vergehen gibt, kann sie nicht weiterhin festgehalten werden.” Der Beamte Tian antwortete: „Wir haben keine andere Wahl. Versuchen Sie, mit Wang Guangshan in Zhuhai zu sprechen. Er ist in diesem Fall der Zuständige.”

Frau Hes Familie versuchte mehrere Male, Wang Guangshen telefonisch zu erreichen. Als Wang sie einige Zeit später zurückrief, teilte er ihren Angehörigen mit, dass sie freikäme, wenn sie drei Bedingungen erfüllen würde, doch sie stimm den Bedingungen nicht zu. Wang teilte der Familie mit, dass er nicht der einzige sei, der in dem Fall etwas zu sagen hätte. Er müsse sich erst mit anderen besprechen.

In die Verfolgung involvierte Personen:

Wang Guangshan, Distrikt Xiangzhou, stellvertretender Sekretär des Politik- und Rechtskomitees der KPCh: 86-756-2516615 (Büro), 86-13823099703
Der Beamte Tian, Mitarbeiter der Gehirnwäsche-Einrichtung Guangzhou: 86-20-86442948

Früherer Bericht: http://www.clearwisdom.net/html/articles/2010/4/18/116175.html