Dozent an der Shanghai Jiaotong Universität zu vier Jahren Haft verurteilt (Foto)

(Minghui.de) Am Morgen des 6. Juli 2010 verurteilte das Bezirksgericht Shanghai Baoshan Herrn Guo Xiaojun, einen Falun Gong-Praktizierenden und ehemaligen Dozenten an der Shanghai Jiaotong Universität, zu vier Jahren Gefängnishaft. Vor der Verurteilung wurde Herr Guo rechtswidrig über sechs Monate inhaftiert. Dies ist seine zweite Inhaftierung; Anfang August 2000 hatte man Herrn Guo bereits zu fünf Jahren Haft im berüchtigten Tilanqiao Gefängnis verurteilt.


Guo Xiaojun, ehemaliger Dozent, Abteilung Computerwissenschaft, Shanghai Jiaotong Universität


Vor dem Prozess untersagte der vorsitzende Richter Xu Minfang einem Anwalt, den Falun Gong-Praktizierenden zu verteidigen. Der Pekinger Anwalt setzte das Gericht darüber in Kenntnis, dass die Verfolgung von Praktizierenden ein Verbrechen sei und eine Verschwendung von staatlichen Mitteln.

Vor dem Gericht beteuerte Herr Guo Xiaojun seine Unschuld. Er deckte auch die brutale Vernehmung auf, der er im Shanghai Baoshan Polizeibüro und im Baoshan Haftzentrum ausgesetzt gewesen war. Er war von folgenden Personen gefoltert worden: Qui Fen, dem ehemaligen Leiter der Baoshan Staatssicherheitsbehörde; den Polizeibeamten Yang Yuefei und Chen Keyun von der Baoshan Staatssicherheitsbehörde.

Zu Beginn des Prozesses stellte der Staatsanwalt Chen Weidong von der Baoshan Staatsanwaltschaft fest, dass Herr Guo Xiaojun schuldig im Sinne der Anklage sei und dass belastende Informationen vorlägen. Er erklärte nur die Niederschrift des einzigen Zeugen für gültig und lehnte Herrn Guos schriftliche Aussage ab. Als Herr Guo berichten wollte, wie er während der Vernehmung gefoltert worden war und wie Polizisten seine Frau und sein Kind bedroht hatten, wie man ihm den Schlaf entzogen und ihm grausame Foltermethoden angedroht hatt, unterbrach ihn der Vorsitzende Richter Xu Minfang sofort. Xu untersagte ihm außerdem, über das Thema Falun Gong zu sprechen und räumte ihm kein Recht ein, sich zu verteidigen; er erlaubte ihm nur, eine schriftliche Erklärung einzureichen.

Herr Guo Xiaojun war zuvor fünf Jahre im Tilanqiao Gefängnis inhaftiert gewesen, beginnend im August 2000. Am 7. Januar 2010 nahmen ihn Polizisten des Baoshan Polizeibürosd fest und durchsuchten seine Wohnung ohne einen legitimen Durchsuchungsbefehl. Auf dem Durchsuchungsbefehl stand eine falsche Adresse. Als die Familienangehörigen von Herrn Guo nach der Gültigkeit des Durchsuchungsbefehls fragten, nahm ihm ein Polizeibeamter das Papier aus den Händen und riss es in Stücke. Bei der Durchsuchung drohte der Polizeibeamte Yin Xiaoqiang Guo Xiaojuns Angehörigen, die Durchsuchung nicht im Internet bekannt zu machen, sonst würden sie von Polizisten festgenommen.

Illegale Handlungsweise des Bezirksgerichts Baoshan

Vor dem Prozess sagte der Vorsitzende Richter Xu Minfang dem Anwalt von Herrn Guo: „Sie geben keine Stellungnahme über Falun Gong ab! Sonst wird Ihnen verboten, vor Gericht zu sprechen und Sie werden möglicherweise vom Gerichtsverfahren ausgeschlossen."

Kontaktinformationen über diejenigen, die an der Verfolgung von Herrn Guo beteiligt waren:

Bezirksgericht Shanghai Baoshan
Xu Minfang, Richter: 86-21-56863544
Zheng Yina, Richter: 86-21-56604808, ext. 3044

Shanghai Baoshan Staatsanwaltschaft:
Chen Weidong, Staatsanwalt, der Staatsanwaltschaft: 86-21-56691990, ext. 2305
Shanghai Baoshan Polizeidienststelle der Abteilung Staatssicherheit
Yang Yuefei und Chen Keyun, Polizeibeamte: 86-21-56608111