Behörde entscheidet: Englischlehrerin darf nicht ins Ausland reisen

(Minghui.de) Seit Beginn der Verfolgung von Falun Gong durch die Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) wurde Frau He Meirong, eine Englischlehrerin der oberen Klassen an der Zhaoshi Hochschule in der Stadt Tianmen, Provinz Hubei, dreimal zu Zwangsarbeit verurteilt. Sie war zweimal in einer Gehirnwäscheeinrichtung eingesperrt, weil sie darauf bestand, weiter Falun Gong zu praktizieren und die Übungspraktik nicht aufgeben wollte. Zudem war sie noch in der lokalen Polizeiwache, dem Haftzentrum in der Gehirnwäscheeinrichtung der städtischen Parteischule der KPCh, in den Abteilungen Nr. 9. und Nr. 2 des Shayang Zwangsarbeitslagers sowie im Frauenzwangsarbeitslager in der Stadt Wuchang der Provinz Mahu inhaftiert.

Während ihres ersten Aufenthalts im Shayang Zwangsarbeitslager wurde Frau He körperlich und psychisch gefoltert. Die Behörden forderten ihre Familienangehörigen auf, sich von ihr zu distanzieren und psychischen Druck auf sie auszuüben, um sie dadurch zum Verzicht auf Falun Gong zu bewegen. Als sie standhaft in ihrem Glauben blieb und sich weigerte, Falun Gong aufzugeben, stachelten die Beamten des Zwangsarbeitslagers ihren Ehemann auf, eine Beziehung mit einer ihrer besten Freundinnen anzufangen. Während sie im Arbeitslager gefoltert wurde, wurden die Scheidungspapiere, die viele frei erfundene Vorwürfe von Beamten des Shayang Zwangsarbeitslagers enthielten, im Arbeitslager abgegeben. Als Frau He aus dem Arbeitslager entlassen wurde, war ihr Mann bereits offiziell von ihr geschieden.

Jedes Mal nach einer Haftentlassung erlaubte ihr die Schulleitung nicht, wieder zu unterrichten. Als sie schließlich die Arbeitserlaubnis erhielt, ordnete die Behörde an, dass sie im gleichen Büro arbeiten müsse wie die neue Ehefrau ihres geschiedenen Mannes. Jeder kann nachfühlen, dass es nicht einfach ist, mit solch einer Situation umzugehen, aber He Meirong beschwerte sich nicht und blieb gelassen. Sie verhielt sich wie eine Praktizierende und folgte den Grundsätzen von „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht”.

Die Beamten der Schulleitung erlaubten ihr auch später nicht, wieder in ihrem Beruf als Lehrerin zu arbeiten. Sie durfte nur eine Tätigkeit als Empfangsdame ausüben oder Arbeiten in der Druckerei oder im Kesselraum verrichten und erhielt eine schlechtere Bezahlung. Trotzdem erledigte sie die ihr aufgetragenen Tätigkeiten zuverlässig, war fleißig und stellte keine Fragen.

Im Verlauf dieses Jahres stellte Frau He Meirong einen Antrag auf eine Auslandsreise bei der zuständigen Behörde. Nachdem sich die Sachbearbeiter die Datensätze im Computer angeschaut hatten, wurde ihr ein Reisepass verweigert.