Herr Wang wurde verhaftet, nachdem er vier Jahre nicht nach Hause zurück konnte

(Minghui.de) Herr Wang Youzhong, ein Praktizierender aus der Wohnsiedlung Qingshui, Stadtteil Zhugou, Stadt Pingdu, Provinz Shandong konnte vier Jahre nicht in seine Heimat zurück. Der Grund dafür war, dass die Polizei wusste, dass er Falun Gong praktiziert und deshalb nach ihm fahndete. Er wurde im Juni 2010 verhaftet und sein gegenwärtiger Verbleib ist unbekannt.

Ein im Winter 2007 in der Stadt Laixi verhafteter Praktizierender hatte Kontaktdetails von ihm. Beamte der Polizeistation der Stadt Laixi und der Pingdu Polizeistation gingen daraufhin in die Wohnung von Herrn Wang, um ihn festzunehmen. An diesem Tag war er jedoch abwesend und einige Bewohner erzählten später seiner Ehefrau, Frau Wang Chunping, dass die Polizei nach ihm fahnde. Das Paar kehrte nicht in die Wohnung zurück. Mehrere Male kamen Beamte zur Wohnung von Herrn Wang und beobachteten diese abends. Beamte kamen sogar in die Schule seines Sohnes und versuchten, ihn zu zwingen, ihnen mitzuteilen, wo sein Vater sich befindet. Sein Sohn sagte: „Mein Vater tut nichts Falsches, wenn er Falun Gong praktiziert. Er hat nicht gegen Gesetze verstoßen. Ich weiß auch nicht, wo er ist.” Er war ein guter Schüler mit ausgezeichneten Benotungen, doch weil er sich Sorgen um die Sicherheit seiner Eltern machte, konnte er sich nicht auf seine Studien konzentrieren und seine Benotungen verschlechterten sich derartig, dass er die Schule verlassen musste.

Als Frau Wang 2008 in die Wohnung zurückkehrte, drangen zivilgekleidete Beamte in ihre Wohnung ein und nahmen sie fest. Sie wollten sie zwingen, ihnen den Verbleib ihres Mannes zu nennen, doch sie kooperierte nicht mit ihnen und sie ließen sie schließlich frei.

Herr Wang wurde am Abend des 09. Juni 2010 von Beamten der Polizeistation der Stadt Laizhou festgenommen, während er in Laizhou arbeitete. Er wurde mehr als 40 Tage im Gefängnis eingesperrt. Dann wurde ein Brief an das Qingshui Wohnkomitee geschickt, in dem stand, dass er für zwei Jahre in ein Zwangsarbeitslager eingewiesen worden war. Der Brief trug weder einen Absender, noch enthielt er Informationen, in welches Zwangsarbeitslager er eingewiesen worden war und keine autorisierte Unterschrift. Seine Familie war gezwungen, unterschiedliche Polizeistation aufzusuchen, um seinen Verbleib herauszufinden, doch die zuständigen Personen weigerten sich, sie zu empfangen. Ihnen wurde nur eine Telefonnummer genannt, die sie anrufen können, doch niemand nahm dort das Telefon ab. Als seine Familie das Gefängnis aufsuchte, um nach sich nach ihm zu erkundigen, wurde ihnen gesagt, er sei nicht mehr hier, sondern weggebracht worden. Die Familienangehörigen baten um eine Besuchserlaubnis, die aber von der Polizei verweigert wurde.

Insoweit hat die Familie von Hr. Wang keinerlei Informationen über seinen Verbleib.