„Büro 610“ der Stadt Fuzhou hindert Anwalt daran, seinen Falun Gong praktizierenden Klienten zu treffen

(Minghui.de) Wang Yongjin ist ein 37 Jahre alter Falun Gong-Praktizierender aus der Stadt Fuzhou in der Provinz Fujian. Er ist Akademiker mit einem Magistergrad in alter chinesischer Sprache und zudem ein ausgezeichneter Schriftsteller. Als die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) im Jahre 1999 die Verfolgung von Falun Gong begann, wurde er verhaftet, weil er sich weigerte, seinen Glauben aufzugeben. Kurz nach seiner Freilassung aus dem Arbeitslager wurde er von der Akademie der bewaffneten Polizei der Provinz Fujian entlassen, wo er als Dozent tätig war.

Zhou Xun, Lin Wenqiang und zwei weitere Agenten des Büros der Staatssicherheit der städtischen Polizeibehörde Fuzhou wurden von Zhang Yutian (stellvertretender Parteisekretär des Jinzhou Komitees der Jinshan Straße, Bezirk Cangshan, Stadt Fuzhou) begleitet und drangen um 14:10 Uhr in Herrn Wangs Wohnung ein. Dabei konfiszierten sie seinen Computer, Drucker und anderes persönliches Eigentum, bevor sie ihn in das erste Untersuchungsgefängnis der Stadt Fuzhou brachten. Seine Familie setzten sie von seiner Verhaftung nicht in Kenntnis.

Herrn Wangs Familie rief Mitte September Lin Xiguang, einen Abteilungsleiter des „Büro 610“ der Provinz Fujian, an, um zu fragen, wo er sei. Lin wusste offensichtlich von Herrn Wangs Verhaftung, weil er fragte: „Warum ist er nach Peking gefahren?“ Trotz zahlreicher Bitten von Wangs Familie weigerte sich Lin, ihnen mitzuteilen, welche Behörde dafür verantwortlich sei, dass Herr Wang rechtswidrig festgenommen wurde. Er blieb bei der Behauptung, dass er selbst nur ein Koordinator sei.

Ein Polizist mit Familiennamen Li von der Gruppe 2 der Staatssicherheit und ein weiterer Mann mit Familiennamen Huang von der Polizeiwache Cangshan gingen am 20. September zu Herrn Wangs Heimatort in der Stadt Ningde. Sie machten mit Hilfe des städtischen Büros der Staatssicherheit in Ningde und von kommunalen Verwaltungsbeamten die Wohnung seines älteren Bruders ausfindig.

Die Polizisten fragten Herrn Wangs Bruder: „Laut Gesetz müssen die Familienangehörigen innerhalb von 24 Stunden nach einer Verhaftung davon in Kenntnis gesetzt werden. Warum hat meine Familie keinerlei schriftliche Unterlagen, dass sich mein Bruder seit mehr als 20 Tagen in Haft befindet?“ Die Polizei ging für einige Zeit weg und kam mit einem Haftbescheid für Herrn Wangs Bruder wieder, den er unterschreiben sollte. Als er das tatsächliche Datum schreiben wollte, sagte der Polizist Li drohend zu ihm: „Wenn Sie das heutige Datum darauf schreiben, wird es für uns ein wenig problematisch sein, es ist aber nicht wirklich von Bedeutung. Allerdings wird Ihr Bruder große Schwierigkeiten bekommen.“ Weil er an seinen Bruder in Gewahrsam dachte, datierte der Bruder unwillig den Haftbescheid zurück. Er weigerte sich jedoch standhaft, mit ihnen zu kooperieren, als sie herausfinden wollten, mit wem Herr Wang in Fuzhou und Ningde Kontakt gehabt und wer mit der Familie über die Verhaftung gesprochen hatte.

Herrn Wangs Familie nahm einen Anwalt aus Peking, nachdem sie von seiner Verhaftung erfuhr. Der Anwalt kam am Morgen des 9. Dezember bei der Staatsanwaltschaft des Bezirks Cangshan an. Als er Einsicht in Herrn Wangs Fall beantragte und seinen Klienten treffen wollte, machte Staatsanwalt Chen Junyun darauf aufmerksam, dass eine Zustimmung von den Ermittlern dieses Falls nötig sei. Der Anwalt wies darauf hin, dass dies gegen das Strafgesetzbuch sei, eine Zustimmung zu fordern, wenn der Fall bereits bei der Staatsanwaltschaft gelandet sei. Als Staatsanwalt wusste Chen natürlich über das Gesetz Bescheid und gab zögerlich zu, dass das Staatssicherheits-Büro ihm befohlen habe, diese Forderung zu stellen. Der Anwalt bekam keine Einsicht in die Akten, erhielt aber eine Kopie der „Anklagevorlage“, die die Staatsanwaltschaft von der Polizeibehörde erhalten hatte. Chen riet, sich zuerst mit Herrn Wang zu treffen.

Als der Anwalt in das erste Untersuchungsgefängnis der Stadt Fuzhou kam, erhielt er ohne Schwierigkeiten eine Besuchserlaubnis. Als er auf Herrn Wang Yongjin wartete, legten ihm die Wärter ganz kurz eine Erklärung mit der vermeintlichen Unterschrift von Herrn Wang vor. Sie sagten, dass er erklärt habe, dass er keinen Anwalt haben wolle. Sie nahmen das Dokument wieder weg, bevor der Anwalt überhaupt die Chance hatte, es zu lesen. Der Anwalt sagte zu ihnen, dass Vollstreckungsbehörden kein Recht hätten, einen von der Familie beauftragten Anwalt daran zu hindern, seinen Klienten zu treffen, auch wenn der Angeklagte sich nicht mit dem Anwalt treffen wolle. Sogar, wenn die Haftanstalt über eine gültige Erklärung von Herrn Wang verfüge, könne sie ein Treffen nicht untersagen.

Außerdem hatte der Anwalt Zweifel an der Gültigkeit, Legalität und Echtheit dieser Erklärung. Da die Beziehung zwischen ihm und Herrn Wang eine private, rechtliche, bürgerliche Beziehung sei, sagte er, sollten keinerlei öffentliche Organe beteiligt sein und Vollzugsabteilungen seien nicht berechtigt, Erklärungen von Herrn Wang (wenn es überhaupt eine solche gäbe) weiterzugeben. Auch wenn Herr Wang beschließen sollte, keinen Anwalt zu benötigen, dann sollte er zunächst den Anwalt treffen und diesem seine Entscheidung klar mitteilen.

Der Anwalt erfuhr später über Dritte, dass die Ermittler dieses Falls – nämlich die Agenten des Büros der Staatssicherheit - sofort nach seinem Weggang vom Staatsanwalt beim Staatsanwalt Chen Junyun die Ausstellung eines Verhörbefehls angeordnet hatten. Dann eilten sie in das Untersuchungsgefängnis und verhörten Herrn Wang Yongjin.

Die Wärter des Untersuchungsgefängnisses widersprachen dem Anwalt nicht, verweigerten ihm aber dennoch ein Zusammentreffen mit Wang Yongjin. Daher reichte der Anwalt eine Klage bei dem Leiter des staatsanwaltlichen Verbindungsbüros zum Untersuchungsgefängnis namens Gao Qingsheng und bei dessen Stellvertreter Tian ein. Er forderte Gao Qingsheng auf, den Vorfall zu untersuchen. Er wies darauf hin, dass es illegal sei, einen Anwalt daran zu hindern, seinen Klienten zu treffen, da dies eine Behinderung der Justiz und Einschränkung nicht nur der Rechte des Angeklagten auf einen Anwalt, sondern auch der Rechte seines Verteidigers sei, seinen beruflichen Aktivitäten nachzugehen. Somit würden die Staatsanwaltschaft und das Untersuchungsgefängnis rechtliche Konsequenzen tragen müssen und der Anwalt sich das Recht vorbehalten, Anklage gegen sie zu erheben.

Gao Qingsheng war sich über die Konsequenzen im Klaren und wollte auch die rechtlichen Verfahrensweisen einhalten. Er fragte bei Herrn Wang nach, der eindeutig erklärte, dass er den Anwalt wünsche. Nachdem Gao seinen Vorgesetzten davon in Kenntnis gesetzt hatte, sagte er zum Anwalt, dass er ein Treffen erlaube, solange es nicht ein abgestempeltes Dokument gäbe, das etwas anderes vorschreibe.

Zhou Xun und Liu Wenqiang von der Staatssicherheit, Staatsanwalt Chen Junyun, der Chef des Untersuchungsgefängnisses namens Liu Jinchun und die Polizisten Gao und Tian trafen sich zu einer dringend anberaumten Sitzung am Nachmittag des 9. Dezember im Untersuchungsgefängnis. Sie sagten zum Anwalt, dass sie zuerst ihre Vorgesetzten informieren müssten.

Außerdem erhielt die Familie von Herrn Wang Yongjin am Morgen des 9. Dezember einen Telefonanruf von der Polizei mit Fragen in Bezug auf den Anwalt, den sie beauftragt hatten. Die Familienangehörigen ließen sich davon nicht abschrecken und bestanden auf der Ausübung ihrer legalen Rechte.

Am Morgen des 10. Dezembers informierten der Leiter des Untersuchungsgefängnisses Liu Jinchun und sein Stellvertreter Zhu den Anwalt über die Entscheidung ihres Vorgesetzten. Es wurde kein Treffen mit Wang Yongjin erlaubt! Gao Qingsheng sagte auch zum Anwalt, dass die Beamten der Staatanwaltschaft Befehl erteilt hätten, dass seine Klage nicht untersucht werden solle.

Der Anwalt reichte an diesem Nachmittag mehrere Klagen ein. Zuerst ging er zum Kontrollbüro der städtischen Polizeibehörde Fuzhou. Ein Angestellter namens Wang erkundigte sich bei seinem Chef und sagte ihm, dass ein Untersuchungsgefängnis ein Treffen verweigern könne, da es ja die sogenannte Erklärung von Wang Yongjin gäbe, dass er keinen Anwalt benötigen würde. Als der Anwalt zum städtischen Kontrollbüro Fuzhou ging, verwies ihn ein alter Mann an das Appellationsbüro, nachdem er Details über seine Person erfragt hatte. Der alte Mann wagte allerdings nicht, seinen eigenen Namen an den Anwalt preiszugeben.

Warum nahm das Büro der Staatssicherheit und sein direkter Vorgesetzter beim „Büro 610“ solche Umstände auf sich, um einen Anwalt davon abzuhalten, Wang Yongjin zu treffen und mit ihm den Fall durchzugehen? Von der „Anklagevorlage“ war ersichtlich, dass Herrn Wangs Fall wieder einer von diesen Fällen war, die auf Erdichtung und Fälschung basierten. Die Anklagepunkte gegen ihn können wie folgt zusammengefasst werden: Weil Herr Wang Yongjin Frau Ye Qiaoming half, einen Anwalt zu finden und mehr als 30 Personen dazu aufforderte, die Verhandlung von Ye zu besuchen, wurde er von der Polizei angeklagt.

Die Agenten des Büros der Staatssicherheit verhafteten Ye Qiaoming, eine Angestellte der Allgemeinen Universität Fujian, am 16. September 2009. Die Polizei hatte für sie eine Verhandlung für den 4. März 2010 geplant. Diese musste jedoch verschoben werden, weil ihr Pekinger Anwalt Bedenken gegen die gegen sie vorgebrachten Anschuldigungen vorbrachte. Sie nötigten sie schließlich dazu, ihren Anwalt aufzugeben, indem sie ihren Sohn einschüchterten. Am 15. September 2010 wurde sie zu drei Jahren Haft mit vier Jahren Bewährung verurteilt.

Ye Qiaoming und Wang Yongjin wurden von der gleichen Personengruppe der Staatssicherheit verhaftet. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass es sich bei der Verhaftung von Wang Yongjin einfach um Rache handelte.

Auffällig ist, dass die meisten Personen, die der Anwalt bei seinen Fragen über den Fall traf und die er bat, Herrn Wang treffen zu können, zunächst gewillt waren, nach den rechtlichen Vorschriften zu handeln. Danach unterwarfen sie sich jedoch dem Druck des „Büro 610“. Wir hoffen, dass die Justizbeamten in Zukunft ihrem Gewissen folgen und die rechtlichen Verfahrensweisen einhalten werden.

Agenten der Staatssicherheit der städtischen Polizeibehörde Fuzhou:

Zhou Xun, Lin Wenqiang und Abteilungsleiter Li: 86-591-87623013 (Büro)

Chen Junyun von der Bezirksstaatsanwaltschaft Cangshan: 86-591-88372036

Erstes Untersuchungsgefängnis der Stadt Fuzhou: 86-591-87585691, 86-591-83659337, 86-591-87571352, 86-591-87571353

Bao Shaokun (Leiter des politisch-rechtlichen Komitees der Provinz Fujian): 86-591-87833027 (Büro), 86-591-87021333 (privat)

Wang Xin (stellvertretender Leiter der Öffentlichen Sicherheit der Provinz Fujian): 86-591-87026001 (Büro), 86-591-87094798 (privat), 86-13860611868

Wu Baowei , Leiter des „Büro 610“ der Provinz Fujian: 86-591-87876007 (Büro), 86-591-87828687 (privat), 86-13067107676

Stellvertretender Leiter Fu Zaiming: 86-591-87808947 (Büro), 86-591-87816818 (privat), 86-13805085703

Anti-Kult-Büro der Provinz Fujian

Li Xiguang, Leiter der Abteilung 1: 86-591-87876002 (Büro), 86-591-87818457 (privat), 86-13960918630

Huang Yong, Leiter der Abteilung 2: 86-591-87804976 (Büro), 86-591-83729462 (privat), 86-13178119552

Ji Zaisheng. Leiter der Abteilung 3: 86-591-87876005 (Büro), 86-591-87569183 (privat), 86-13599097979

Niu Jigang (Leiter des politisch-rechtlichen Komitees der Stadt Fuzhou): 86-591-87026001 (Büro), 86-591-87093919 (privat)