Junge Mutter aus dem Landkreis Huimin, Provinz Shandong gesetzwidrig zu Arbeitslager verurteilt

(Minghui.de) Frau Liu Xinmin ist eine Falun Gong-Praktizierende im Dorf Xiaozhao, Gemeinde Chengguan im Landkreis Huimin der Stadt Binzhou, Provinz Shandong. Die lokalen Polizisten brachen bei ihr zu Hause ein. Sie nahmen ihre Tochter, Frau Zeng Jing, fest und brachten sie am 31. Dezember 2010 ins Arbeitslager nach Wangcun in der Stadt Zibo. Frau Zengs Kind, das noch nicht einmal ein Jahr alt ist, blieb ohne Mutter zu Hause.

Am Vormittag des 2. Dezember 2010 brachen Liu Guoxiang, Xu Ping und sieben, acht Polizisten aus der Polizeidienststelle Chengguan unter der Anweisung des „Büro 610“ und der Staatssicherheitsabteilung bei Liu Xinmin ein. Sie durchsuchten ihr Zuhause und beschlagnahmten zwei Computer und Dafa-Bücher.

Als ihre älteste Tochter, Zeng Jing, mit ihnen reden wollte, wurde sie von den Polizisten beschimpft und geschlagen. Ihre Kleidung wurde zerrissen. Sie und ihre jüngere Schwester wurden verschleppt, obwohl sie nicht Falun Gong praktizieren.

Am Vormittag des 6. Dezember 2010 brach der Polizist Song Yuliang aus dem Polizeirevier gemeinsam mit Zhang Gang, Zhang Yong und Su Bo in Frau Zengs Wohnung ein. Sie durchsuchten ihr Zuhause, fanden aber nichts.

Frau Zeng wurde für einen Monat eingesperrt. Der Polizist Song Yuliang nahm 3.000 Yuan von ihren Familienangehörigen an, trotzdem brachte er Zeng Jing wegen ihrer „Haltung“ am 31. Dezember für einundeinhalb Jahr ins Arbeitslager nach Wangcun. Um 20:00 Uhr am gleichen Abend kam Song Yuliang mit anderen Polizisten wieder zu Zeng Jings Familie. Sie schikanierten ihre Familie und durchsuchten ihr Zuhause.

Die 41-jährige Falun Gong-Praktizierende Liu Chunhua aus dem Dorf Zhang Baoshan, Gemeinde Xindian im Landkreis Huimin ist Friseurin. Am 23. Oktober 2010 wurde sie während ihrer Arbeit von den lokalen Polizisten entführt und für 20 Tage gesetzwidrig im Untersuchungsgefängnis eingesperrt. Am 17. November 2010 brachte man sie für zwei Jahre ins Arbeitslager nach Wangcun.